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7.2
Muslimische Kleidung
Es ist farḍ, so viel Kleidung zu tragen, dass die Körperteile bedeckt sind, die
nicht entblößt werden dürfen, und dass der Körper vor extremer Kälte oder Hitze
geschützt wird.
Es ist mustahhabb, zusätzlich so viel Kleidung zu tragen, dass die qurʾānische
Anweisung zur Zierde erfüllt wird (‘Nehmt eure Zierde zu jedem Ort der
Anbetung’, al‑Aʿrāf: 30), oder um die Wohltaten des Allmächtigen sichtbar zu
machen, oder um seinen gesellschaftlichen Rang zu zeigen.“ „Es ist Sunnahh, nicht
jene Art von Kleidung zu tragen, die die Menschen die Augenbrauen hochziehen
lässt (laute, auffällige, modische oder übermäßig prunkvolle Kleidung).
Das herabhängende Ende eines Turbans sollte entweder ganz oder zur Hälfte bis
zur Taille reichen.
(Ein Turban kann auch ohne herabhängendes Ende getragen werden.)“
„Sich übermäßig mit seiner Kleidung zu beschäftigen — aus Verschwendungssucht
oder Eitelkeit — ist hharaam oder makrūh;
wenn es jedoch aus einem anderen Grund geschieht, ist es erlaubt.“
„Masʾalah: Es ist hharaam für Männer — nicht für Frauen — rote oder safrangelbe
Kleidung zu tragen.
Rot ist jedoch nicht absolut hharaam für Männer, da sie es in Streifen oder
gemischt in einem mehrfarbigen Kleidungsstück tragen dürfen.“
Stoff, dessen Kette (warp) und Schuss (woof) aus Seide bestehen, ist für Frauen
ḥalāl und für Männer hharaam — außer als Rand, der nicht breiter ist als vier
Finger.
Stoff, dessen Schuss aus Seide und dessen Kette aus Wolle oder Baumwolle
besteht, darf von Männern im Krieg getragen werden.
Stoff hingegen, dessen Schuss aus Baumwolle oder Wolle und dessen Kette aus
Seide besteht, darf von Männern jederzeit getragen werden.“
„Es ist erlaubt, Bettlaken (Bettüberwürfe) und Kissenbezüge aus Seide zu
benutzen — nach Imaam Abuu Hhaniifah (und ebenso nach den Imaamen Schaafi'ii und
Maalik).“
„Masʾalah: Frauen ist es erlaubt, Schmuck aus Gold und Silber zu tragen.
Männer jedoch dürfen keinen Gold‑ oder Silberschmuck tragen — außer Silberringen
oder Ringen, in die etwas Gold um die Fassung eingearbeitet ist.“
„Masʾalah: Silberne Zahnspangen (und Füllungen) dürfen für die Zähne verwendet
werden, aber nicht Gold.
Nach den beiden Gefährten des Imaams (Abuu Yuusuf und Muhhammad) darf jedoch auch
Gold verwendet werden.“
„Masʾalah: Ringe aus Eisen, Stein oder Messing sollen nicht getragen werden.“
„Masʾalah: Es ist Sunnahh für einen Herrscher oder Qaaḍii(oder jeden, der es
benötigt), einen Siegelring zu tragen.
Für andere (die keinen Bedarf dafür haben) ist es besser, keinen zu tragen.“
„Masʾalah: Es ist erlaubt, von einem Teller oder Gefäß zu essen, das mit
silbernen Nieten versehen ist — unter der Bedingung, dass man den Kontakt mit
dem Silber vermeiden kann.“
„Masʾalah: Es ist hharaam für einen kleinen Jungen, Seide oder Schmuck aus Gold
und Silber zu tragen.“
Es ist farḍt, soviel Kleidung zu tragen,
um jene Körperteile zu bedecken, welche nicht (öffentlich) gezeigt
werden dürfen und um den Körper vor übermäßiger
Hitze und Kälte zu schützen. Es ist mustahabb, zusätzlich
so viel Kleidung zu tragen, um den Richtlinien der Zierde im Qur'aan zu
genügen ("Nimm deinen Schmuck an jeden Ort der Gottesverehrung", Al
Aaraaf: 30) oder um die Wohltaten des Allmächtigen zu zeigen oder
den Dank, den man Allah
beweist, klar zu machen. Es ist Sunnahh, keine Kleidung
zu tragen, welche die Leute veranlaßt, die Augenbrauen hochzuziehen
(verschwenderische, modische oder grelle Kleidung).
Das herunterhängende Ende eines Turbans
sollte entweder ganz oder bis zur Hälfte der Taille reichen. Ein Turban
kann auch ohne herunterhängendes Ende getragen werden. Übertriebene
Umstände mit dem Ankleiden aus Extravaganz oder Eitelkeit zu treiben
ist hharaam oder makruh. Dies aus anderen Gründen zu tun ist gestattet.
BEISPIEL: Es ist hharaam für Männer,
nicht für Frauen, rotes oder safrangelbes Gewand zu tragen. Rot ist
jedoch für Männer nicht absolut hharaam, wenn es in Streifen oder
in einem Vielfarbengewand getragen wird.
BEISPIEL: Gewand, dessen Kette und Schuß
aus Seide gemacht sind, ist hhalaal für Frauen und hharaam für
Männer, außer als Saum, der nicht breiter als vier Finger ist.
Gewand, dessen Schuß aus Seide und dessen Kette aus Baumwolle ist,
darf von Männern im Krieg getragen werden. Gewand, dessen Schuß
aus Baumwolle und dessen Kette aus Seide ist, darf von Männern jederzeit
getragen werden.
BEISPIEL: Es ist gemäß den Imaamen
Abu Hanifa, (Malik und Shafei) erlaubt, Bettücher und Polsterüberzüge
aus Seide zu verwenden.
BEISPIEL: Frauen ist es erlaubt, Gold- und
Silberschmuck zu tragen. Männer dürfen weder Gold- noch Silberschmuck
tragen, außer silberne Ringe oder Ringe, die mit Gold eingefaßt
sind.
BEISPIEL: Silber darf für Zahnbrücken
(oder -einlagen) verwendet werden, nicht jedoch Gold. gemäß
den beiden Begleitern des Imaam Abu Hanifa darf auch Gold dafür verwendet
werden.
BEISPIEL: Eisenringe oder Ringe aus Stein
oder Messing werden nicht getragen.
BEISPIEL: Es ist Sunnahh für einen Herrscher
oder Qadhi (oder wer immer dessen bedarf), einen Siegelring zu tragen. Es
ist besser, wenn andere (die dessen nicht bedürfen), keinen Siegelring
tragen.
BEISPIEL: Es ist erlaubt, von Tellern oder
anderen Gegenständen zu essen, die mit Silbernieten gefertigt wurden,
unter der Bedingung, daß man diese nicht berührt.
BEISPIEL: Es ist hharaam für einen kleinen
Jungen, Seide oder Schmuck aus Gold oder Silber zu tragen.
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