7.2

 

Muslimische Kleidung

 

 

Es ist farḍ, so viel Kleidung zu tragen, dass die Körperteile bedeckt sind, die nicht entblößt werden dürfen, und dass der Körper vor extremer Kälte oder Hitze geschützt wird.
Es ist mustahhabb, zusätzlich so viel Kleidung zu tragen, dass die qurʾānische Anweisung zur Zierde erfüllt wird (‘Nehmt eure Zierde zu jedem Ort der Anbetung’, al‑Aʿrāf: 30), oder um die Wohltaten des Allmächtigen sichtbar zu machen, oder um seinen gesellschaftlichen Rang zu zeigen.“ „Es ist Sunnahh, nicht jene Art von Kleidung zu tragen, die die Menschen die Augenbrauen hochziehen lässt (laute, auffällige, modische oder übermäßig prunkvolle Kleidung).
Das herabhängende Ende eines Turbans sollte entweder ganz oder zur Hälfte bis zur Taille reichen.
(Ein Turban kann auch ohne herabhängendes Ende getragen werden.)“

„Sich übermäßig mit seiner Kleidung zu beschäftigen — aus Verschwendungssucht oder Eitelkeit — ist hharaam oder makrūh;
wenn es jedoch aus einem anderen Grund geschieht, ist es erlaubt.“

„Masʾalah: Es ist hharaam für Männer — nicht für Frauen — rote oder safrangelbe Kleidung zu tragen.
Rot ist jedoch nicht absolut hharaam für Männer, da sie es in Streifen oder gemischt in einem mehrfarbigen Kleidungsstück tragen dürfen.“

Stoff, dessen Kette (warp) und Schuss (woof) aus Seide bestehen, ist für Frauen ḥalāl und für Männer hharaam — außer als Rand, der nicht breiter ist als vier Finger.
Stoff, dessen Schuss aus Seide und dessen Kette aus Wolle oder Baumwolle besteht, darf von Männern im Krieg getragen werden.
Stoff hingegen, dessen Schuss aus Baumwolle oder Wolle und dessen Kette aus Seide besteht, darf von Männern jederzeit getragen werden.“
„Es ist erlaubt, Bettlaken (Bettüberwürfe) und Kissenbezüge aus Seide zu benutzen — nach Imaam Abuu Hhaniifah (und ebenso nach den Imaamen Schaafi'ii und Maalik).“

„Masʾalah: Frauen ist es erlaubt, Schmuck aus Gold und Silber zu tragen.
Männer jedoch dürfen keinen Gold‑ oder Silberschmuck tragen — außer Silberringen oder Ringen, in die etwas Gold um die Fassung eingearbeitet ist.“

„Masʾalah: Silberne Zahnspangen (und Füllungen) dürfen für die Zähne verwendet werden, aber nicht Gold.
Nach den beiden Gefährten des Imaams (Abuu Yuusuf und Muhhammad) darf jedoch auch Gold verwendet werden.“

„Masʾalah: Ringe aus Eisen, Stein oder Messing sollen nicht getragen werden.“

„Masʾalah: Es ist Sunnahh für einen Herrscher oder Qaaḍii(oder jeden, der es benötigt), einen Siegelring zu tragen.
Für andere (die keinen Bedarf dafür haben) ist es besser, keinen zu tragen.“

„Masʾalah: Es ist erlaubt, von einem Teller oder Gefäß zu essen, das mit silbernen Nieten versehen ist — unter der Bedingung, dass man den Kontakt mit dem Silber vermeiden kann.“

„Masʾalah: Es ist hharaam für einen kleinen Jungen, Seide oder Schmuck aus Gold und Silber zu tragen.“
 


 

Es ist farḍt, soviel Kleidung zu tragen, um jene Körperteile zu bedecken, welche nicht (öffentlich) gezeigt werden dürfen und um den Körper vor übermäßiger Hitze und Kälte zu schützen. Es ist mustahabb, zusätzlich so viel Kleidung zu tragen, um den Richtlinien der Zierde im Qur'aan zu genügen ("Nimm deinen Schmuck an jeden Ort der Gottesverehrung", Al Aaraaf: 30) oder um die Wohltaten des Allmächtigen zu zeigen oder den Dank, den man Allah beweist, klar zu machen. Es ist Sunnahh, keine Kleidung zu tragen, welche die Leute veranlaßt, die Augenbrauen hochzuziehen (verschwenderische, modische oder grelle Kleidung).  

 

Das herunterhängende Ende eines Turbans sollte entweder ganz oder bis zur Hälfte der Taille reichen. Ein Turban kann auch ohne herunterhängendes Ende getragen werden. Übertriebene Umstände mit dem Ankleiden aus Extravaganz oder Eitelkeit zu treiben ist hharaam oder makruh. Dies aus anderen Gründen zu tun ist gestattet.  

 

BEISPIEL: Es ist hharaam für Männer, nicht für Frauen, rotes oder safrangelbes Gewand zu tragen. Rot ist jedoch für Männer nicht absolut hharaam, wenn es in Streifen oder in einem Vielfarbengewand getragen wird.

 

BEISPIEL: Gewand, dessen Kette und Schuß aus Seide gemacht sind, ist hhalaal für Frauen und hharaam für Männer, außer als Saum, der nicht breiter als vier Finger ist. Gewand, dessen Schuß aus Seide und dessen Kette aus Baumwolle ist, darf von Männern im Krieg getragen werden. Gewand, dessen Schuß aus Baumwolle und dessen Kette aus Seide ist, darf von Männern jederzeit getragen werden.  

 

BEISPIEL: Es ist gemäß den Imaamen Abu Hanifa, (Malik und Shafei) erlaubt, Bettücher und Polsterüberzüge aus Seide zu verwenden.  

 

BEISPIEL: Frauen ist es erlaubt, Gold- und Silberschmuck zu tragen. Männer dürfen weder Gold- noch Silberschmuck tragen, außer silberne Ringe oder Ringe, die mit Gold eingefaßt sind.  

 

BEISPIEL: Silber darf für Zahnbrücken (oder -einlagen) verwendet werden, nicht jedoch Gold. gemäß den beiden Begleitern des Imaam Abu Hanifa darf auch Gold dafür verwendet werden.  

 

BEISPIEL: Eisenringe oder Ringe aus Stein oder Messing werden nicht getragen.  

 

BEISPIEL: Es ist Sunnahh für einen Herrscher oder Qadhi (oder wer immer dessen bedarf), einen Siegelring zu tragen. Es ist besser, wenn andere (die dessen nicht bedürfen), keinen Siegelring tragen.  

 

BEISPIEL: Es ist erlaubt, von Tellern oder anderen Gegenständen zu essen, die mit Silbernieten gefertigt wurden, unter der Bedingung, daß man diese nicht berührt.  

 

BEISPIEL: Es ist hharaam für einen kleinen Jungen, Seide oder Schmuck aus Gold oder Silber zu tragen.