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MA LA BUDDA MINHU 

"An dem woran man nicht vorbeikommt"    Handbuch der Rechtslehre nach Imaam Abu Hanifa  von  Qadhi Thanaa Ullah

 
   

1.5 

Die Lehren RasuulULAHS

 

Alles was uns Rasuulullah, der Friede und Segen Allas sei auf ihm, gelehrt hat (bezogen auf die Glaubensartikel), muss Teil unseres Glaubens werden. Wir haben zu erfüllen, was immer er uns aufgetragen hat, und uns von all dem zurückzuhalten, was er uns verboten hat. Weiters ist es unsere Pflicht, die Worte und Handlungen jener zurückzuweisen, deren Worte und Handlungen auch nur um Haaresbreite von denen Rasuulullah’s, der Friede und Segen Allah’s sei auf ihm, abweichen.

 

Rasuulullah, der Friede und Segen Allah’s sei auf ihm, hat uns über die Wahrheit folgender Tatsachen unterrichtet:

 

1. Die Befragung (über den Glauben) durch die beiden Engel Munkar und Nakir im Grab.  

2. Die Qualen im Grab für die Ungläubigen und einige der ungehorsamen Gläubigen.  

3. Die körperliche Auferstehung nach dem Tod und dem Tag des Jüngsten Gerichts.  

4. Den ersten Hornstoss zur Auslöschung von allem Belebten und den zweiten zu dessen Wiedererweckung.  

5. Das Aufspalten der Himmel.   

6. Die Zerstreuung der Sterne.  

7. Das Auseinanderfliegen der Berge.  

8. Die Zerstörung der Erde beim ersten Hornstoß.  

9. Das Hervorkommen der Menschen aus ihren Gräbern und die physische Wiedererschaffung der materiellen Welt beim zweiten Hornstoß.  

10. Die Abrechnung am Tag des Gerichts.  

11. Das Wägen der menschlichen Taten auf der Waage (miizaan).  

12. Die Zeugenschaft der menschlichen Glieder.   

13. Die Überquerung der Siirahat, die schärfer als ein Rasiermesser und dünner als ein Haar über dschahannam gelegt ist, die mancher wie ein Blitz, andere wie der Wind und wieder andere wie Kriegspferde, und andere ganz langsam überqueren werden; und manche werden von ihr in dschahannam fallen.  

14. Die Fürsprache (schafaa'ah) der Ambiaa', der Heiligen und der frommen Muslime.

15. Den Brunnen von kauthar, dessen Wasser weißer als Milch und süsser als Honig und dessen Becher glänzend und zahlreich wie die Sterne sind. Wahrhaftig, Rasuulullah, der Friede und Segen Allah’s sei auf ihm, sagte: „Wer von diesem Wasser trinkt, wird nie wieder dürsten“.

 

Der Allmächtige wird, wenn Er will, jemandem der keine Reue zeigt, das Begehen einer großen Sünde (kabiirah) vergeben, und wenn Er will, wird Er aber für eine kleine Sünde (saghiirahh) Seine Strafe ergehen lassen. Dennoch wird jemandem, wenn er bereut (taubah macht), gemäss göttlichem Versprechen gewiss vergeben werden.

 

Die Ungläubigen werden ewige Qualen im Feuer (dschahannam) zu ertragen haben. Die Übeltäter unter den Muslimen, wie auch immer, sollten sie nach dschahannam gelangen, werden nach kürzerem oder längerem Aufenthalt wieder entlassen und es wird ihnen der Eintritt zu dschannah erlaubt, wo sie ewiglich verweilen werden.  

 

Ein Gläubiger wird durch das Begehen einer kabiirah nicht automatisch ein Kaafir, auch kann man nicht sagen, dass er den Glauben verlassen hat.  

 

All die verschiedenen Qualen dschahannams wie Schlangen, Skorpione, Ketten, Feuer, siedendes Wasser, zaqqum und ghrisliin, über die uns der Qur'aan und Rasuulullah, Friede und Segen Allah’s sei auf ihm, unterrichtet haben, sowie auch die Wonnen des Paradieses, wie das Essen und das Trinken, die huriyah, die Paläste usw. sind wahr.  

 

Die größte Wonne, welche die Gläubigen in dschannah geniessen werden, wird ihr Bezeugen des Allmächtigen sein. Sie werden Ihn direkt (unverschleiert) erblicken, wobei dieses bezeugende Sehen einzigartig ist, ohne bestimmte Richtung und ohne Referenz bezüglich dem "Wie".  

 

Imaan besteht aus innerer Überzeugung und Zustimmung (des Herzens). Das formale Glaubensbekenntnis (mit der Zunge) wird ebenfalls als wesentlicher Bestandteil von Imaan verstanden, wenn man auch in Zeiten der Notwendigkeit (Bedrängnis die tödliche Folgen haben könnte) darauf verzichten kann.

 

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