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MA LA BUDDA MINHU 

"An dem woran man nicht vorbeikommt"    Handbuch der Rechtslehre nach Imaam Abu Hanifa  von  Qadhi Thanaa Ullah

 
   
1.7 

Die Wichtigkeit des ßalaah (Ritualgebet)  

 

Nach der Rückschau auf unsere Grundüberzeugung können wir nun in angemessener Weise mit dem (Darlegen des) des Gottesdienst(es) beginnen, dessen wichtigste Ausprägung ßalaah (das Ritualgebet) ist.  

 

Im sahiih des Imaam Muslims wird auf Gewähr des Jabir berichtet, dass der Nabiy, der Friede und Segen Allah's sei auf ihm, gesagt hat: "Die Verbindung zwischen dem Muslim und Kufr ist die Vernachlässigung des ßalaah." Das bedeutet, dass ein Muslim durch die ständige Vernachlässigung des ßalaah, möglicherweise in den Zustand des Unglaubens verfällt.

 

Die Imaame Ahmad, Tirmidhi und Nasaai haben auf Gewähr des Barida berichtet, dass Rasuulullah, der Friede und Segen Allah’s sei auf ihm, gesagt hat: "Der Bund zwischen uns, der uns von den übrigen Menschen trennt, ist ßalaah. Wer es vernachlässigt, wird ein Kaafir."

 

Ibn Madschah berichtete ein hadiith auf Gewähr des Abu Dardaa, der gesagt hat: "Mein Freund, der Friede und Segen Allah’s sei auf ihm, gab mir folgenden Rat: "Stelle Allah nichts und niemanden an die Seite, selbst wenn du mit Tod oder Feuer bedroht wirst. Verweigere deinen Eltern nicht den Gehorsam, selbst wenn sie dir befehlen, deine Frau, deine Kinder und deinen Reichtum aufzugeben. Und versäume farḍt ßalaah nicht absichtlich, denn wahrlich, wer farḍt ßalaah absichtlich auslässt, der hat Allah  von jeder Verantwortung ihm gegenüber entbunden."

 

Die Imaame Ahmad, Darami und Baihaqi haben auf Gewähr des Amr Ibnu-l-Aas berichtet, dass Rasuulullah, der Friede und Segen Allah’s sei auf ihm, gesagt hat: "Wer sich regelmäßig um die Verrichtung seiner farḍt ßalaahs bemüht, dem wird Erleuchtung, eine schöner Rang und Erfolg am Tag des Gerichts zuteil, und wer darin nachlässig war, dem wird keine Erleuchtung, kein Rang und kein Erfolg zuteil. Statt dessen wird er mit Firaun, Hamaan, Qarun und Ubayy ibn Khalf zusammengetan."  

 

Imaam Tirmidhi hat auf Gewähr des Abdullah ibn Schaqiq berichtet, dass die Sahaabah Rasuulullahs, der Friede und Segen Allah’s sei auf ihm, von keiner anderen Vernachlässigung wussten die zu Kufr führt, außer die Vernachlässigung von farḍt ßalaah.  

 

Auf der Grundlage dieser ahadiith kam Imaam Ahmad ibn Hanbal zu der Auffassung, dass jeder, der auch nur ein ßalaah absichtlich auslässt, ein Kaafir wird (Gemäss Imaam Ahmad hat ein Muslim, der dies tut, in der Tat den Glauben zurückgewiesen und muss mit der dafür dem Recht entsprechend Strafe, der Todesstrafe  bestraft werden). Nach Meinung Imaam Schafi wird für solch einen Muslim die Todesstrafe zur Anwendung gebracht, wobei jedoch der Tod jener Person der eines Muslims sein wird, sie also nicht als Kaafir stirbt. - Gemäss Imaam Abu Hanifa wird solch ein Muslim zeitlich unbegrenzt, oder bis er Reue zeigt, eingesperrt. - Und Allah weiß es am besten.

 

Es soll vorweg gesagt werden, dass es für ßalaah essentielle Voraussetzungen (arkaan-e-ßalaah) gibt, die später, so Allah will, im Detail erklärt werden. Eine der Voraussetzungen für ßalaah ist tahaarah (rituielle Reinheit) von sowohl hukmi als auch haqiiqi und nadschasah. Weitere Bedingungen sind tahaarah der Kleidung und Örtlichkeit. Daher werden vor allem anderen die verschiedenen Beispiele bezüglich tahaarah untersucht. 

 

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