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MA LA BUDDA MINHU 

"An dem woran man nicht vorbeikommt"    Handbuch der Rechtslehre nach Imaam Abu Hanifa  von  Qadhi Thanaa Ullah

 
   

2.1 

wud'U  rituelle Waschung 

 

 

BEISPIEL: Es sollte bekannt sein, dass vier Dinge in wudu'  farḍt sind:

1. Das Gesicht vom Haaransatz bis unter das Kinn und von Ohr zu Ohr zu waschen.  

2. Beide Hände und die Arme bis einschließlich der Ellenbogen zu waschen.  

3. Ein Viertel des Kopfes (mit einer nassen Hand) zu wischen.  

4. Beide Füsse bis einschließlich der Knöchel zu waschen.  

 

Ist der Bart dicht, so ist es nicht notwendig, das Wasser mit Gewalt durch die Haare zu drücken (um beim Gesichtwaschen die Haut zu benetzen).  

 

Wenn auch nur die Fläche eines Fingernagels an einem dieser vier Körperteile trocken bleiben sollte, ist wudu' unvollständig.  

Gemäss den Imaamen Shafei, Ahmad und Malik, sind niyyah (Absichtserklärung) und tratib (die Reihenfolge der Handlungen im wudu') ebenfalls farḍt.  

Weiters ist es gemäss Imaam Malik ebenfalls farḍt, wudu' in einem Zug durchgehend zu verrichten (muaalaat, d.h. wudu' muss derart verrichtet werden, dass kein Körperteil trocknet, bevor der nächstfolgende gewaschen ist).  

Gemäss Imaam Ahmad ist es außerdem farḍt, im Namen Allah’s zu beginnen und die Nasengänge und den Mund auszuspülen.  

Die Imaame Malik und Ahmad halten es weiters für farḍt, den gesamten Kopf zu wischen.  

KIugheit und Umsicht gebieten es jedoch, alle diese Dinge auszuführen, egal welchem Imaam man folgt.  

 

BEISPIEL:  Sunnah (Gepflogenheit Rasuulullahs - der Friede und Segen Allahs sei auf Ihm) in wudu' ist folgendes:  

1. Mit den Worten "bismillahi-r-rahmaani-r-rahiim" zu beginnen,  

2. beide Hände bis zu den Gelenken drei mal zu waschen,

3. den Mund drei mal mit Wasser auszuspülen,  

4. ein miswaak (bestimmtes Holz, welches als Art Zahnbürste verwendet wird) zu benutzen oder sonst wie die Zähne zu säubern,  

5. die Nasengänge drei ma1 zu spülen und zu reinigen,  

6. das ganze Gesicht drei mal zu waschen,  

7. beide Arme bis einschließlich der Ellenbogen drei mal zu waschen,  

8. in einer Bewegung das ganze Haupt und die Ohren zu wischen, wobei es nicht unbedingt notwendig ist, zwischen dem Haupt und den Ohren die Hände erneut zu befeuchten,  

9. beide Füsse bis einschließlich der Knöchel drei mal zu waschen.  

Khuffain, dass sind eng anliegende Ledersocken, die den ganzen Fuss bedecken und bis über die Knöchel reichen und geeignet sind, darin eine längere Wegstrecke (z.B. 4 km) zurückzulegen, ohne dabei Angst haben zu müssen, sie zu verschleissen. Gewöhnliche Socken aus Wolle oder Nylon können in Bezug auf masah (Darüberwischen), wie es weiter unten besprochen werden wird, nicht als khuffain gelten. Insoferne, dass die heutzutage getragenen Schuhe unter dem Knöchel geschnitten sind, können sie ebenfalls nicht als Ersatz klassifiziert werden. Der Stiefel hingegen, wenn er Fuss und Knöchel bedeckt, rein ist, eng sitzt und aus nicht saugendem Material besteht, wird als Ersatz akzeptiert.)

 

Wenn jemand wudu' gemacht hat, und danach im Zustand von tahaarah seine khuffain anzieht, so ist es für einen Muqiim (jemand, der nicht auf einer Reise ist) einen Tag und eine Nacht lang (von dem Zeitpunkt an, an dem sein wudu' erstamals gebrochen ist) und für einen Musaafir (Reisenden) drei Tage und drei Nächte lang dschaid (gestattet), seine khuffain (wenn er wudu' macht) anzubehalten und masah auszuführen (über die kuffain mit der nassen Hand darüber zu wischen).  

 

Sollten die khuffain Löcher aufweisen, durch welche drei Zehen passen, ist masah nicht dschaid (erlaubt).

 

Sollte jemand in wudu' seine khuffain bis über die Knöchel heruntergezogen haben oder die Zeitspanne für masah abgelaufen sein, so braucht er die khuffain nur auszuziehen und beide Füsse zu waschen. Noch einmal wudu' zu verrichten ist nicht notwendig, außer gemäss der Auffassung Imaam Maliks.  

 

farḍt von masah ist es, die khuffain drei Finger breit am Fussrücken abzuwischen.  

 

Sunnah von masah ist es, mit allen fünf Fingern von den Zehen bis zur Ferse und (über die Knöchel) bis zum Beginn der Unterschenkel zu wischen. Gemäss Imaam Ahmad ist dies farḍt. Selbstverständlich ist diese Art die umsichtigste Weise, masah auszuführen.  

 

Nach der Beendigung von wudu' sollte folgendes du'aa' (Bittgebet) rezitiert werden:  

 

"Ich bezeuge, dass es keinen Gott gibt außer Allah. Er ist Einzig und hat kein Gleiches. Und ich bezeuge, dass Muhammad Sein Diener und Rasuul (Gesandter) ist. 0 Allah, mache mich wie jene, die oft bereuen, wie jene, die gereinigt sind. Ehre sei Dir, O Allah und aller Preis. Ich bitte um Vergebung und bereue vor Dir."   Darauf sollten zwei rak'ah ßalaah (tahiyyahu-l-wudu') verrichtet werden.   

 

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