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MA LA BUDDA MINHU 

"An dem woran man nicht vorbeikommt"    Handbuch der Rechtslehre nach Imaam Abu Hanifa  von  Qadhi Thanaa Ullah

 
   

ARABISCHE AUSDRÜCKE  soweit in diesem Buch verwendet
   

A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z   

 

 

A   

 

Ahlu-l-bait 

"Die Leute des Hauses"; Der Qadhi thanaa Ullah zählte in seinem Buch "as saif ul maslul" folgende Leute zu den Ahlu-l-bait von Rasuulullah, der Friede und Segen Allah’s sei auf ihm: die Kinder Rasuulullahs, der Friede und Segen Allah’s sei auf ihm, einschließlich Fatima und ihre Kinder Ruqaiyya, Umm ul Kulthum und Zainab, die Ehefrauen Rasuulullahs, der Friede und Segen Allah’s sei auf ihm, einschließlich Ayisha, Hafsa, Zainab und all die anderen, die engen Verwandten Rasuulullahs, der Friede und Segen Allah’s sei auf ihm, einschließlich Abbas, Ali, Jafar, Aqil und die Söhne des Abbas. Diese sind die Leute deren spirituelle Reinheit in folgendem Qur'aanvers belegt wird: "Allah  wünscht euch von Unreinheit zu befreien,  und euch zu reinigen" (33:33).   

 

adhaan Der formelle Aufruf zum Gebet.   

 

AdschNabiyy Fremder; ein männlicher nicht mahram. (siehe mahram)   

 

AdschNabiyyah Fremde; eine weibliche nicht mahram. (siehe mahram)   

 

'aliim gelehrt; Islamischer Gelehrter, Pl. 'Ulamaa.   

 

Amiir Führer {der Gläubigen} (heute [leider] oft Prinz oder Fürst etc).   

 

Anbiaa'  Propheten; Sing. nabiy.   

 

ansaar  Helfer; die muslimische Gemeinde in Medina, welche den nabiy (der Friede und Segen Allah’s sei auf ihm) von der Zeit der hidschrah an unterstützte.   

 

arafaat  Eine Bergebene in der Nähe von Mekka; dort eine bestimmte Zeit zu verweilen, ist ein verpflichtend gemachter Bestandteil der Pilgerfahrt.   

 

arkaan  Säulen; die vorgeschriebenen Elemente der Gottesverehrung, des Dienstes "vor" Gott.   

 

arsch  Thron; über den Thron Allah’s wissen wir fast nichts außer dem Namen. Gewiss ist es kein Thron im gewöhnlichen Sinn, denn dies würde bedeuten, dass der Allmächtige eine im Raum definierte, physische Gestalt und Stellung einnehmen würde. Der Allmächtige ist jedoch weder ein Körper noch sonst ein begrenztes Ding oder Subjekt und ist nicht im oder durch den Raum beschränkt. Der Imaam Ahmad Baihaqi schrieb, dass die Qur'aan Kommentatoren das Wort "'arsch"wörtlich verstanden haben, sodass dieser ein materieller Thron sei, den Allah erschaffen habe. Weiters erklären sie, dass Allah die Engel anwies, den Thron hoch und in Ehren zu halten, ihn zu umkreisen und sich seiner als Medium ihrer Gottesverehrung zu bedienen, geradeso wie Er es veranlasste, die Ka'abah zu errichten und sie von den Kindern Adams umkreisen und sie in ihrer Blickrichtung bei der Verrichtung des ßalaah stehen zu lassen. Und Allah weiß es am besten.   

 

'asr Nachmittag; ßalaah ul 'asr nach der Mitte des Nachmittags, eines der fünf täglichen farḍt slaah's. Siehe < ßalaah, 2. Kapitel:.   

 

aqaa'Id Sing.: Aqida; "Glauben, Glaubensgrundsätze, Überzeugtsein; vor allem vom Vorhandensein, von der Existenz und Einheit Gottes.   

 

ausaat mufassal Die Suren von surah Buruj, "Anhäufung der Sterne" (85) bis surah Bayyina "Überzeugender Beweis" (98).   

 

aurah private Teile, körperlicher Intimbereich; jene Körperteile, die in der Öffentlichkeit bedeckt sein müssen.   

 

ayah Zeichen; Vers im Qur'aan.   

 

ayah ul kursi   Thronvers in surah baqarah (2:255).   

   

B   

 

bayah Treueglöbnis; Gefolgseid an den Khalifen, das exekutive Staatsoberhaupt des Islamischen Staates. Eid des Gehorsams an den Schaikh eines spirituellen Ordens bei der formellen Einweihung.   

 

bid'ah Neuerungen in der Religion; Einführung von Praktiken und Formen, die in der Zeit des nabiy, der Friede und Segen Allah’s sei auf ihm, oder seiner Begleiter und Khalifen, Allah’s Wohlgefallen sei mit ihnen, unbekannt waren.   
   

bismillahi-r-rahmaani-r-rahiim "Im Namen Allah’s des Allerbarmers des Barmherzigen"; jene Formel, mit der ein Muslim alle seine wesentlichen Handlungen beginnen sollte.   

 

C    

 

D    

 

Daaruud Bitte um Allah’s Segen auf Rasuulullah, der Friede und Segen Allah’s sei auf ihm.   

 

dirham Silbermünze; 3,08 gr. Silber (Dinar: 4,4 gr. Gold).

 

dhabah  Islamische Schlachtmethode.

 

Dhikr auch Dhikrullah, "Gedenken Gottes". Dhikr kann auf vielerlei Weise geschehen und wird im allgemeinen von den Suufis als das Wesentliche allen spirituellen Lebens angesehen.   

 

dhil hidscha letzter Monat im Islamischen Jahr.   

 

du'aa Islamisches Bittgebet, bei dem die Arme mit nach oben gerichteten Handflächen bis zur Höhe der Schultern gehoben werden.   

 

dram 1/16 Unze = 1,772 Gramm   

 

E   

 

F   

 

fadschr Frühe; ßalaah ul fadschr: Morgengebet; eines der fünf täglichen farḍt slaah's.   

 

farḍt Verpflichtung; alles, was von der Scharii'ah als verpflichtend zur Ausübung angegeben wird.   

 

farḍt ul kifaayah Kollektive Verpflichtung; wenn ein einzelner die Verpflichtung für alle übernimmt, ist dies für die Gemeinschaft ausreichend.   

 

fasid ungültig; rechtlich nichtig.   

 

faasiq Übeltäter   

 

faatiha die Eröffnungssurah im Qur'aan (Al hamd).   

 

fatwaa rechtliche Entscheidung, die von einem Gelehrten aufgrund der Beweisführung aus einer verlässlichen Quelle getroffen wurde.   

 

Faqiir Ein Armer.   

 

fidiyah Wiedergutmachung; Sühne für das Auslassen einer bestimmten religiösen Pflicht (wadschib) durch materielle Gaben, Bussgeld oder die Verrichtung einer religiösen Handlung.  

 

figh juristisches Studium der Scharii'ah, systematische Erklärung und Interpretation der beiden Hauptquellen aller Islamischen Rechtssprechung - des Qur'aan und der Sunnah Rasuulullahs, der Friede und Segen Allah’s sei auf ihm.   

 

Firaun Pharao; tyrannischer König Ägyptens zur Zeit des Musa (Moses, der Friede Allah’s sei mit ihm).   

 

fisq Übeltat, Vergehen.   
   

G    

ghaib Das Unsichtbare, Unerforschliche, Unbekannte, nicht zu Wissende.   

 

ghalida nadschasah grobe Unreinheit.   

 

ghriibah verleumden; hinter jemandes Rücken derart über diese Person reden, dass sie, wäre sie anwesend, ungehalten würde.   

 

ghrisliin Eiter und Fäule, welche von den Körpern der Bewohner des Feuers fließen.   

 

ghusl  rituelle Waschung des ganzen Körpers.   
   

H    

haadschat   Bedürfnis, Notwendigkeit.   

 

hadd  Grenzen von Allah festegelegt; richterliches Urteil.   

 

hadiith überlieferte Rede; Taten und Aussprüche Rasuulullahs, der Friede und Segen Allah’s sei auf ihm, die in Form geschriebener oder mündlicher Überlieferung von seinen Gefährten gesammelt und geprüft und schließlich von den Gelehrten als authentisch angenommen oder abelehnt wurden. In diesem Buch wird hadiith als Sammelbegriff gebraucht. Plural: ahadiith.   

 

Hafiith Jemand der den Qur'aan auswendig kennt.   

 

haid Menstruationsperiode der Frau.   

 

HHhadsch "große" Pilgerfahrt; eine der Säulen im Islam; Reise nach Mekka, welche bei der Erfüllung bestimmter Voraussetzungen, zu einer bestimmten Zeit, zur Verrichtung gewisser Rituale durchzuführen ist.   

 

Hhhalaal gesetzlich, von der Scharii'ah erlaubt. (Förderlich)   

 

Hanafii Angehöriger der Rechtsschule unter der Führung des Imaam Abu Hanifa.   

 

haqiiqah Wahrheit; die einer Sache zurunde liegende Realität. Pl. Haqaaiq.  

 

haqiiqi tatsächlich; im Gegensatz zu "hukmi" oder "rechtlich".   

 

hharaam ungesetzlich; von der Scharii'ah untersagt.  

 

Hadrat Titel, etwa "Eminenz, Ehrwürden".   

 

hidaayah Glaubenswechsel. Wechsel der Religion oder Überzeugung.   

 

hidschrah Auswanderung im Namen Allah’s; die Islamische Zeitrechnung beginnt mit der hidschrah von Rasuulullah, der Friede und Segen Allah’s sei auf ihm, von Mekka nach Medina.   

 

Huuri Name der Mädchen im Paradiesgarten.   

 

hukmi rechtlich; z.B. eine rechtliche Unreinheit kann im Gegensatz zu einer tatsächlichen (haqiiqi) nur durch die Kenntnis der Bestimmungen der Scharii'ah erkannt werden.   

 

hulul Platzeinnahme, Inkarnation.   

I    

 

'Ibaadah Verhältnis des Menschen als Untertan Allah’s, äusserlich gekennzeichnet durch Handlungen des Gottesgehorsams, der Gottesverehrung, des Gottesdienstes und der Ergebung.   

 

'Id Festtag; 'Id ul Fitr (Festtag des Fastenbrechens zum Ende des Fastenmonates), 'Id ul Adha (Schlachtopferfesttag zum Gedenken des "Uropfers" von Abraham, Allah segne ihn).   

 

'Iddah Synonym für m'atam; Trauerzeit (4 Monate und 10 Tage) einer Witwe, welche sie in ihrem Haus verbringt, ohne dieses nicht ohne triftigen Grund zu verlassen.

 

'Ihhsaan der komplementäre innere Zustand, der dem äusseren Zustand des Islam Tiefe und zusätzliche Bedeutung verleiht. Aufrichtigkeit; siehe Buch 8.

 

'Idschmaa' Einigkeit der Islamischen Gelehrten in einem bestimmten Problem. Eine der Rechtsquellen im Islam.

 

'Ilm ul ghaib Wissen des Unerforschbaren; eine exklusive Eigenschaft des Allmächtigen.

 

Imaan Zweifelloser Glaube an die Glaubensgrundsätze; der Zustand ein wirklich Gläubiger zu sein.

 

Imaam Führer; einer der ßalaah in einer dschmaa'ah leitet; ein führender Gelehrter.

 

indschiil  ein Buch der göttlichen Rechtleitung, wie die tauraah und der Qur'aan, welches dem Hadrat Isa ibn Maryam (Jesus), der Friede Allah’s sei mit ihm, der ein Prophet des Islam war, offenbart wurde. Das Buch wurde jedoch verändert und letzlich durch die Feinde der Religion in der frühen Zeit des Christentums vernichtet.

 

iqaamah letzter Aufruf zum Gebet; Signal für die versammelten Leute in der masdschid, aufzustehen und Reihen für die Verrichtung des gemeinschaftlich zu verrichtenden slaah's zu bilden.

 

israar Ein ungesäumtes, weißes Tuch (von dreien), welches dazu benuzt wird, um einen Leichnam für die Beerdigung zu bekleiden.

 

'Ischaa' Nacht; ßalaah ul 'Ischaa', Nachtgebet; eines der fünf täglichen farḍt slaah's.

 

israa Nachtfahrt Rasuulullahs, der Friede und Segen Allah’s sei auf ihm, von der masdschid al hharaam in Mekka nach der masdschid al Aqsa in Al Quds (Jerusalem) und zurück.

 

istighfaar Flehen um Vergebung, jede Bitte aus Reue.

 

istihhaada unangemessenes Blut der Frau; außerhalb der normalen monatlichen Periode.

 

istisqaa' Bitte um Regen in Kombination mit zwei rkaat ßalaah

 

'Itikaaf Klausur in einer masdschid; eine Handlung von 'Ibaadah.

 

J    

dschahannam Das Feuer, die Hölle.

 

dschai  erlaubt; was von der Scharii'ah gestattet ist.

 

dschalsah die sitzende Stellung im ßalaah, die nach der Beendigung jedes zweiten rak'ah und am Ende des ßalaah eingenommen wird.

 

dschmaa'ah eine Gruppe Muslime, im besonderen eine Versammlung von  Musallis.

 

dscham'I masdschid eine größere masdschid, in der dschum'ah ßalaah verrichtet wird.

 

dschanaabah Zustand rechtlicher Unreinheit, welcher nach ghusl verlangt, wie haid und nifaas, Beischlaf und Samenerguss.

 

dschanaazah Begräbnis, eine Leiche.

 

dschannah  Der Garten, das Paradies.   

 

Dschihaad Das Sichbemühen um Allah’s Willen; Kampf gegen die eigene niedere Seele; Kampf gegen die Feinde Allah ’s und des Gesandten, der Friede und Segen Allah’s sei auf ihm.   

 

dschum'ah Freitag; Tag der Versammlung; der gesegnetste Tag der Islamischen Woche.

 

K   

kabiirah schwerwiegende Übeltat.

 

kafaarah Tag für Tag ßaum ohne Unterbrechung zwei Monate lang, als Busse für das Brechen von farḍt ßaum (siehe Buch über ßaum).

 

kafan Leichentücher; Totengewand; Bestehend aus Lifaafa, israar, Qamis und bei Frauen zusätzlich aus: khimaar und Sinaband.

 

Kaafir Nichtmuslim; ein Gottgläubiger, der aber nicht an die Gesandtschaft Muhammads, der Friede und Segen Allah’s sei auf ihm, glaubt.

 

kalimah Wort, Satz, Ausspruch; speziell kalimahtu-sch-schahaadah (Glaubensbekennnis).

 

Kassib Verdienender, Erwerbender.

 

kauthar Becken in dschannah, aus dem die Gläubigen trinken werden, auf dass sie keinen Durst mehr verspüren müssen.

 

khafifa nidschaasahT  geringfügige Unreinheit.

 

Khalifah Stellvertreter, Nachfolger; dieser Titel der vier Nachfolger Rasuulullah's (auf ihm sei der Frioede und Segen Allahs): Hadrat Abu Bakr, Hadrat Umar, hadrat Uthmaaan und hadrat Ali, möge Allah mit ihnenn aallen zufrieden sein.  In Suufi Terminologie jemand, der auf Grund seiner Spirituelen Entwicklung, von seinem Scheick die Erklaubnis hat; andere im Suufi Weg zu unterrichten. In der fighh-Terminoloie ist der Khalifah eine Person, die sich einer dschmaa'ah für ßalaah als Musalli angeschlossen hat und während des slaah's vom Imaam nach vorne gewunken wird, um die Stelle des Imaam bis zum Ende des slaah's einzunehmen.

 

khatam Vervollständigung; vollständige Rezitation des Qur'aan vom Anfang bis zum Ende.   

 

khatib die Person, die eine khutbah (Ansprache) in dschmaa'ah ßalaah hält.   

 

Khalifah Amt oder Herrschaft eines Khalifahs.   

 

khimaar Schleier; welcher der Toten für das Begräbnis angetan wird.   

 

khuffain eine besondere Art Ledersocken (Dual; Sing. Khuff).   

 

khul'a eine vereinbarte Summe, für welche der Mann seine Ehefrau durch Scheidung entlässt.   

 

khutbah Rede; Ansprache des Imaam an dschum'ah und den 'Id Tagen; am dschum'ah Tag besteht sie aus zwei Teilen mit einer kleinen Sitzpause dazwischen.   

 

khusuuf Sonnenfinsternis.   
   

L   

lahd Baulichkeit im Grabe eines Muslims. (Siehe Buch über dschanazah)   
   

M   

 

Madhhab figh-Schule; da sich die vier Hauptschulen der sunnitischen Orthodoxie nur in Punkten des Verfahrens unterscheiden, jedoch in allen Einzelheiten der Glaubensangelegenheiten übereinstimmen, können sie nicht als Sekten oder Konfessionen bezeichnet werden. Auch können sie nicht bid'ah genannt werden, da eine Madhhab nicht mehr als eine geschulte und erleuchtete Kodifikation und Erläuterung der Verfügungen der Scharii'ah ist, welche in Qur'aan und hadiith zu finden ist.

 

madrassah Schule; jeder Platz, an dem irgendein Aspekt des Islams mehr oder weniger formal gelehrt wird.

 

Madyun Schuldner.

 

maghrib Sonnenuntergang; ßalaah ul maghrib im besonderen eines der fünf täglichen farḍt slaah's (Abendgebet).

 

mahr Mitgift; Eine wesentliche Voraussetzung für die Legitimität einer Eheschliessung.

 

mahram "nicht zu heiraten"; ein so naher Verwandter, dass eine Heirat ausgeschlossen ist, wie Vater, Mutter, Bruder, Sohn, Tochter etc., einschließlich der engsten Verwandten des Ehegefährten, die Amme und deren engste Angehörigen.   

 

makhmasah Zustand des drohenden Hungertodes, bzw. Tod durch Verdursten.   

 

makruh nicht hharaam, aber abzulehnen, unerwünscht; z.B. sind bestimmte Tätigkeiten während ßalaah makruh, es wird dadurch aber nicht ungültig.   

 

masah reiben, wischen; (siehe Buch über tahaarah); bestimmte Methode, die Füsse für wudu' rituell zu reinigen.   

 

mathalah   Beispiel,  rechtliche Fragestellung, Problemstellung, exemplarisches Beispiel.   

 

mashah siehe dram.   

 

Masbuuq Zuspätkommender; jemand der sich ßalaah in einer dschmaa'ah hinter einem Imaam ab dem Zeitpunkt anschliesst, nachdem der Imaam sich aus der ersten rukuu'' Stellung aufgerichtet hat.   

 

m'asuum "vor der Sünde geschützt", Eigenschaft der Ambiaa'.   

 

MASJID Moschee, Gebetsort.   

 

masnuun in Übereinstimmung mit der Sunnah.   

 

maulaana Meister.   

 

m'atam siehe 'Iddah.   

 

mihraab bauliche Ausformung in der Moschee in Richtung der Qiblah, in welcher der Imaam steht, um die versammelte Gemeinschaft im Gebet zu führen.   

 

mizaan die Waage, mit der die Taten der Menschen am Tage des Gerichtes gewogen werden.   

 

Miskiin Jemand der außer einigen Habseligkeiten nichts weiter besitzt.   

 

mimbar erhöhte Standfläche an der Stirnseite einer masdschid, von welcher der khatib seine khutbah in dschum'ah ßalaah hält.   

 

miraadsch Himmelfahrt Rasuulullahs, der Friede und Segen Allah’s sei auf ihm.   

 

mischkaat eine sehr bekannte Ahadiithsammlung von Imaam Tabrezi, im 6. Jh. nach der hidschrah zusammengestellt .   

 

miswaak   Zweig einer bestimmten Weichholzart, welcher zum Zähneputzen gebraucht wird.   

 

mithqaal  Masseinheit; 20 M. = 7,5 Tolas = ca. 3 Unzen = 93,3 Gramm. 1 M. = ca. 4,7 Gramm.   

 

muakkadah   betont, darauf wertgelegt; die Bedeutung einer Handlung, deren Verrichtung von der Scharii'ah gefördert wird.   

 

muaalaat   ununterbrochen.   

 

mubaarak   gesegnet.   

 

mubaah rechtlich von der Scharii'ah gestattet; dschaid; was nicht verboten ist.   

 

Mudrik jemand der rechtzeitig gekommen ist; jemand der sich einem ßalaah in dschmaa'ah vor dem ersten rukuu'' anschliesst.   

 

MuHhadschiriin Auswanderer; Sahaabah, welche die hidschrah mitgemacht haben (die in den ersten Tagen des Islam von Mekka nach Medina ausgewandert sind).   

 

Muhaddith  hadiithgelehrter.   

 

muharram erster Monat des Islamischen Jahres.   

 

Muhdith Person im Zustand geringer ritueller Unreinheit; ein Zustand der wudu' verlangt (im Gegensatz zu dschanaabah, welcher ghusl verlangt).   

 

Muhit Allumfassend, Allmächtig. Vom Wort ihaa'a, was etwas so umfassen bedeutet, das Fluch umnöglich ist.   

 

Mudschaddid begeisterter Islamischer Reformer.   

 

Mukaatab   Ein Sklave, dem sein Herr die Möglichkeit gibt, sich freizukaufen.   

 

Munfarid jemand der ßalaah für sich alleine verrichtet; einzelner Musalli.   

 

Munkar einer der beiden Engel, welche die Befragung im Grab durchführen.   

 

Muqiim Sesshafter; jemand der sich nicht auf einer Reise befindet.   

 

Muqtadi jemand der hinter einem Imaam ßalaah verrichtet.   

 

Musaafir Reisender.   

 

Musalli jemand der ßalaah verrichtet, egal ob als Imaam, Muqtadi, Mudrik, Masbuuq, Muqiim, Musaafir, Mutawassi oder Mutayammim.   

 

Muschrikiin Götzenanbeter, Heiden.   

 

mustahabb beliebt; Bedeutung welche einer Handlung zugeschrieben wird, deren Verrichtung wünschenswert ist.   

 

mutawaatir Beweis welcher wegen seiner ununterbrochenen Überlieferung unumstritten ist; ein mutawaatir hadiith ist ein hadiith, der von einer großen Anzahl Menschen bei jedem Schritt der Weitergabe berichtet wird.   

 

Mutawassi Person deren wudu' ungebrochen ist.   

 

Mutyammimi Person deren tayammum ungebrochen ist.

 

N   

Nabiyy Ein von Gott auserwählter Mensch, welcher als folgsames Beispiel der göttlichen Rechtleitung auf die Leute nur durch sein eigenes Vorleben einzuwirken beauftragt ist, und ohne Auftrag, als Gesandter eine Offenbarung (verbindliche göttliche Gesetzgebung) zu verkünden.+

 

nafl außerordentliche Handlung von 'Ibaadah.

 

nadschaasah Unreinheit.

 

Nakir einer der beiden Engel, welche die Befragung im Grab durchführen.

 

namiimah Jemanden darüber informieren, was jemand anders Schlechtes über ihn/sie gesagt hat; Ohrenbläserei, Gewisper, eventuell Verleumdung

 

naqd Barbesitz, mit dem es möglich ist, eine Vermehrung zu erzielen.

 

Naqschbandi vom Suufiorden des Imaam Bahaa ud Din Naqshband (möge Allah seine Ruhestätte erleuchten und ihm Frieden schenken).

 

nadhr Versprechen, 'Ibaadah zu verrichten.

 

nauh Totenklage, Seufzen, Zerreissen der Kleider am Grab eines Verstorbenen.

 

nifaas der Zusatand der ersten 40 Tage nach der Entbindung in der eine Ausgehsperre eingehalten werden soll.

 

Nisaab  eine gewisser Wert;  für Gold: 20 mithqaal = ca. 93,3 Gramm; Silber: 200 dirham = ca. 596 Gramm; Mass für Zakaherhebung und Sadqatu-l-fitr

 

niyyah Absichtserklärung; innere Bekanntgabe dessen, was man in 'Ibaadah zu verrichten beabsichtigt.   

O   

 

P   

 

Q   

 

q'adah  sitzende Stellung im ßalaah, die nach jedem zweiten rak'ah eingenommen und aus der ßalaah beendet wird.

 

q'adam  Schritt; ein Siebentel der Länge eines Gegenstandes.

 

qaumah  kurze stehende Haltung im ßalaah zwischen rukuu'' und sadschdah.

 

qasaa nachholen, ergänzen; Ersatz für eine Unterlassung durch die Verrichtung der betreffenden Handlung zu einem späteren Zeitpunkt.

 

Qadhi  Richter, Beamter eines Islamischen Staates, der bevollmächtigt ist, Gerichtsfälle, die vor das Gericht der Scharii'ah gebracht werden, anzuhören und ein Urteil darüber zu fällen.

 

qati  absolut, unumstösslich.

 

Qiblah Richtung zur Ka'abah, welche der Muslim im ßalaah einnimmt.

 

qiraat Rezitation, Vortrag; besonders die Rezitation aus dem Qur'ran während ßalaah.

 

Qisraar mufassal die surahs von der surah "Deutlicher Beweis" (98) bis zum Ende des Qur'aans.   

 

qisaas  Auf Analogieschluss basierendes Rechtsurteil.

 

qiyaam  längere stehende Stellung im ßalaah, in welcher faatiha gesprochen wird.

 

Qur'aan  "Das Gelesene"; Buch Allah’s; erste Quelle des Islamischen Gesetzes.

 

qurbaan  rituelle Schlachtung eines Tieres als gottesdienstliche Handlung.

 

qunuut  demütige Bitte (du'aa') im Gebet, besonders in der stehendet Stellung nach rukuu'' im dritten rak'ah von witr ßalaah. 

 

R   

radschm Rechtsspruch, Urteil.   

 

rak'ah   (Pl. rakaat)  Durchgang, Zyklus; ein Bestandteil von ßalaah, welcher die qiyaam, rukuu'' und sadschdah Positionen, mit den entsprechenden Rezitationen beinhaltet.   

 

Ramaḍaan neunter Monat des Islamischen Jahres; jener, in welchem die erste Offenbarung des Qur'aans stattfand und in welchem der Muslim ßaum einzuhalten hat.   

 

Rasuul Gesandter; ein nabiy, der von Allah den Auftrag bekommen hat, den Menschen Seine Rechtleitung durch Offenbarung zu verkünden.   

 

rukuu' gebeugte Stellung in ßalaah; aus der qiyaam Haltung beugt sich der Musalli nieder, bis seine Handflächen auf seinen Knien ruhen und sein Rücken und Kopf eine Linie bilden.

 

S   

 

saghiirah kleine Übeltat.   

 

Sahaabah Gefährten; Begleiter Rasuulullahs, Friede und Segen Allah’s sei auf ihm, in diesem Buch als Sammelbegriff verwendet.   

 

sahiih authentisch, verlässlich.   

 

sahiihain Dualform  von sahiih; die beiden verlässlichsten hadiithsammlungen sind sahiih Buhari und sahiih Muslim.   

 

sadschdah Stellung der Niederwerfung in ßalaah.   

 

ßalaahm Friede; abschließende Worte "As Salamu alaikum wa Rahmatullah" im ßalaah; Gruss unter Muslimen.   

 

ßalaah Islamisches Gebet, bestehend aus einer festgelegten Anzahl an stehenden, gebeugten, niedergeworfenen und sitzenden Stellungen mit den dazugehörigen Rezitationen.   

 

ßaum Islamisches Fasten; Enthaltsamkeit von Essen, Trinken, Rauchen und Geschlechtsverkehr von Sonnenauf- bis Sonnenuntergang mit niyyah für 'Ibaadah.   

 

sawaayim Vermögen in der Form weidender Tiere.   

 

SayyiDiina   Ehrentitel: etwa  "Unser Gebieter".   

 

sha'baan achter Monat des Islamischen Jahres.   

 

schafaa'ah Fürsprache, Fürbitte.   

 

schahiid Islamischer Märtyrer.   

 

schar'Iiah "offene Strasse"; der Rechtskörper, aus Qur'aan und Sunnah genommen, der die Fragen über Glauben und die praktische Ausführung im täglichen Leben regelt.   

 

schawwal zehnter Monat des Islamischen Jahres.   

 

Schaikh Älterer; ein geistiger Führer.   

 

schiq besondere bauliche Ausformung in Islamischen Gräbern.   

 

Schirk Götzenanbeterei, Polytheismus, Anbetung von "Teilhabern" an der Göttlichkeit Allah’s.  

 

sidrahtu-l-muntahaa zu Gott nächster, von Menschen erreichbarer Ort im Paradies, ein Lotosbaum.   

 

Siirah   Biographie des Gesandten Gottes, der Friede und Segen Allah’s sei auf ihm.   

 

Siirahat   Brücke zum Paradies.   

 

 Sunnah  "der ausgetretene Weg"; der Weg, die Gepflogenheit Rasuulullahs, der Friede und Segen Allah’s sei auf ihm.   

 

Suufi  Islamischer Mystiker.   

 

surah  Kapitel: des Qur'aan.   

 

sutrah  Schild; ein Stock oder Stab, der vor dem Musalli in die Erde gesteckt wird, wenn dieser sein ßalaah im Freien verrichtet.   
   

 

T    

 

ta'awudh  Zuflucht suchen; das Gebet am Beginn von ßalaah, die vor takbiirahah und thanaa gesprochen werden (audhu billahi mina-sch-schaitanir-r-radschiim).  

 

tahaarah   Reinheit; Entfernung von Hindernissen (Unreinheiten) für die ordentliche Verrichtung bestimmter Handlungen von 'Ibaadah.   

 

taHhadschud   nafl ßalaah, das im letzten Drittel der Nacht verrichtet wird.   

 

thawaab   Segen Allah’s, auf eine Ihm wohlgefällige Handlung.   

 

tahiyyah Gruss; tahiyyah ul wudu' und tahiyyah ul masdschid werden als "Begrüssung" für wudu' und die masdschid verrichtet.   

 

tahrimah takbiirahahat ul Ihram; Eröffnungs takbiirahah im ßalaah; die Worte tahrimah und hharaam haben ihren Ursprung in derselben Wortwurzel, die anzeigt dass, wenn ein Musalli tahrimah spricht, alles andere außerhalb ßalaah hharaam wird, bis er die Verrichtung des slaah's beendet hat.  

 

tafsiir Qur'aankommentar.   

 

takbiirahah die Worte "Allahu Akbar" (Gott ist größer) im ßalaah; tahrimah wird vom Heben der Hände begleitet.   

 

talqiin   die Art des Vortrages der kalimahh in Gegenwart eines Sterbenden.   

 

traawiih 20 rak'ah nafl ßalaah, die den ganzen Ramaḍaan hindurch in dschmaa'ah nach 'Ischaa' ßalaah verrichtet werden.   

 

tratib Abfolge; die Verrichtung von wudu' und ßalaah in der richtigen oder masnuun Reihenfolge.   

 

tasbih Lobpreisung Allah’s.   

 

taschahud Shahaadat (Glaubensbekenntnis; Zeugnis darüber ablegen, dass es keinen Gott gibt außer Allah und dass Muhammad der Gesandte Gottes ist) geben; Rezitation der Shahaadat in der q'adah Haltung.   

 

taubah Aufrichtige Reue aus dem Herzen.   

 

tawaaf umschreiten; die Ka'abah als Handlung der Gottesverehrung im Rahmen der Pilgerfahrt zu umschreiten.   

 

tawiil Versuch für doppelsinnige oder ungewisse Passagen aus Qur'aan und hadiith Erklärungen zu finden.   

 

tayammum eine Methode tahaarah zu erlangen, die unter bestimmten Bedingungen als Ersatz für wudu' und ghusl verwendet werden kann.   

 

thanaa Lob; im ßalaah die Worte, welche unmittelbar nach dem Eröffnungstakbiirahah gesprochen werden (Subhaanaka Allah  umma ...).   

 

tilaawah Rezitation des Qur'aan.   

 

tiwaal mufassal die surahs von surah Hujaarat, "Die Gemächer" (49) bis surah Buruj, "Anhäufung der Sterne" (85).   

 

tduhr Reinheit; insbesondere die Zeit der Reinheit zwischen den Menstruationsperioden der Frau.   

 

tauraah   Buch des Musa (Moses, der Segen Allah’s sei auf ihm).   

 

 

U   

 

'Ulamaa Pl. von 'aliim; Gelehrte, besonders der Islamischen Wissenschaften.   

 

Ummah Gemeinde, Gemeinschaft; im besonderen die Gemeinde der Gläubigen.   

 

urus Handelsware, aus deren Verkauf ein Gewinn zu erlösen möglich ist.   

 

ûschr  Zakaah für landwirtschaftliche Produkte.   

 

 

V   

 

W   

 

Wahyy Göttliche Offenbarung.   

 

wadschib Verpflichtung, Verbindlichkeit; der Hauptunterschied zwischen farḍt und wadschib ist, dass ßalaah ungültig wird, wenn etwas ausgelassen wird, das im ßalaah (wie z.B. sadschdah) farḍt ist. Wenn etwas ausgelassen wird, das (wie faatiha) wadschib im ßalaah ist, wird ßalaah nicht ungültig, wenn auch sadschdah schaw gemacht wird.   

 

waliy   Freund Allah’s; eine geheiligte Person.   

 

wassiiah    Vermächtnis, Testament.   

 

wudû   Die Methode, sich von geringer ritueller Unreinheit zu säubern.   

 

X   

 

Y    

 

Z   

 

zabuur   Psalmen des Propheten Daud (David, Allah’s Friede sei auf ihm).   

 

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