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Der Unterschied zwischen Moschee und Gebetsstätte

 

In einem gröss eren Zusammenhang, hat Allah - Erhaben ist Seine Majestät -  die gesamte Erde zur Gebetsstätte erklärt und so kann ein Muslim an jedem sauberen und Götzen freien Ort seine Anbetung verrichten.

 

Eine Moschee ist in erster Linie ein Grundstück und erst in zweiter Linie das darauf errichtete Gebäude. Das Grundstück muss von Muslimen zinsfrei erworben werden, andernfalls man Dynamit im Grundstück vergraben hat. Dort sollt man sein Gebet nicht verreichten, den der Zins ist nadschas (unrein) wie das Schwein.

 

Das Bauwerk "Moschee" (Masdschid / Ort der Niederwerfung) ist ein schützendes Gebäude, welches vorrangig zur ungestörten Anbetung Allahs dient und auch dafür errichtet bzw. adaptiert wurde. Die reale, geistige aber unsichtbare Dimension einer Moschee reicht vom Erdmittelpunkt bis in die Himmel. Eine Moschee muss in muslimischem Besitz und Verwaltung sein und darf nicht aufgelassen oder umfunktioniert werden. Ein Gebetsraum im ersten Stock eines Mietshauses kann daher keine Moschee sein. Demzufolge handelt es sich in Österreich fast ausschliess lich um Islamische Gebetsstätten und nicht um Moscheen, welche aber von ihren Besuchern fälschlicher Weise meist als Moschee (bzw. Masdschid, Cami,) bezeichnet werden.

 

 

Muhammad Abu Bakr Mueller

 

Jumadah Akhira 1421 /  September 2000

 

 

 

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