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Wirtschaft  

Eigentum und Beteiligung in der Islamischen Welt -

Das Interesse des Islam für den Korporativismus

Von Claudio Mutti

 

 

In den siebziger Jahren ging das Gerücht um, dass die Botschaft der Volksrepublik China in Rom auf der Suche nach Dokumenten und Studien über den Korporativismus war. Seit ungefähr zehn Jahren ist es die muslimische Welt aus der entsprechende Nachrichten über ein diffuses Interesse für die korporative Ordnung ausgehen. Im September 1993, zum Beispiel, bildete sich eine auss erkonstitutionelle Versammlung von Muslimen, die Vertreter der spirituellen, kulturellen, politischen, militärischen und sozialen Wirklichkeit Bosniens in Sarajevo vereinte, der die Aufgabe zugeteilt wurde, die verschiedenen Gebiete des nationalen Lebens zu koordinieren, die vielfachen sozialen Kräfte in Hinblick auf das Gemeinwohl zu disziplinieren und zu harmonisieren. In diesem Zusammenhang ergab sich die Erfordernis, die Produktionskräfte in Körperschaften zu integrieren, die in der genannten Versammlung repräsentiert werden würden.

Der bosnische Plan stellte den Versuch dar, ein Element, gerade das korporative, wieder zu entdecken, das in der Vergangenheit die Gesellschaft des ottomanischen Islam charakterisiert hatte. Um davon eine Vorstellung zu haben, und in der Erwartung dessen, das jemand sich dazu entschliesst, die immer noch unveröffentlichte Studie von Ernst Kantorowicz (des Mediävisten aus dem Stefan George-Kreis) über die Korporationen im Islam zu publizieren, kann man inzwischen auf die Arbeit von Robert Mantran verweisen, die bei Rizzoli veröffentlicht wurde. Dieser Autor entwirft ein allgemeines Bild von der korporativen Struktur, in der die aktive Bevölkerung des Ottomanischen Reiches organisiert war und streift im Überblick die Gebiete des Handels, des Handwerks, der Industrie, der gross en und  kleinen städtischen Berufe. Nachdem er die inneren organisatorischen Gegebenheiten der Korporationen beschrieben hat, mit den betreffenden Beiträgen, Hierarchien, Normen und Traditionen, beschäftigt sich Mantran mit den gesetzlichen Mechanismen, die die Verbindung der Standesvertretungen mit der politischen Sphäre sicherstellten, Verbindungen, die die Regulierung der ökonomischen Aktivitäten und eine Verteidigung der Interessen der Mitglieder der Korporationen beinhalteten.  Man kann auf den Einfluss betonen, der auf die Korporationen von verschiedenen initiatischen Organisationen ausgeübt wurde und auf die direkten Kontakte, die zwischen dem Gebiet der Islamischen Esoterik und jenem der Korporationen eng waren, bis zu dem Punkt das noch in jüngster Zeit die Leitung einer jeden Korporation durch einen Sheikh dargestellt wurde, das ist ein spiritueller Meister. Übrigens, hat nicht auch der Prophet gesagt, dass "auch die Arbeit Gebet ist"?

Neben dem skizzierten Korporationsprojekt in der verwirrten bosnischen Situation von vor einigen Jahren,  kann eine Wiederbelebung des korporativen Erbes in den letzten Jahren in verschiedenen Kreisen der Islamischen Welt festzustellen ist.

In einer Rede, die er 1992 in Rapallo hielt, sagte der Sheikh Abdalqadir al-Murabit unter anderem: "Als es keine Banken gab, gab es die Korporationen. Die Korporationen sind gegliederte Strukturen, die die Finanzierung jener erleichtern, die im gleichen Beruf arbeiten. Als der Wucher vorherrschte, war das erste was er zerstörte, die Korporationen. Das Gesetz der Bankiers hat die Korporationen zerstört; die Wiedergeburt der Korporationen würde die Zerstörung der Bank bedeuten."

Man halte dies nicht für den frommen Wunsch eines gross mütigen Utopisten. Es zeigt sich die Tatsache, dass das Korporationsexperiment in einem Land im Gange ist, das nur ein "Schurkenstaat" sein kann: dem Sudan.

Der Betreiber einer Freundschaftsgesellschaft Italien-Sudan, Ali Schutz, hat nach der Rückkehr von einem Besuch in dem afrikanischen Land von einer tiefgehenden konstitutionellen Transformation berichtet. Die Notwendigkeit, sich gegen die von den Vereinigten Staaten und Saudi-Arabien unterstützte sezessionistische Guerilla zu verteidigen, hat das sudanesische Volk nicht davon abgehalten eine politische Form auszuarbeiten, die im Einklang mit seiner Tradition und den Prinzipien des Islam steht. "Man strebt danach", sagte Schutz zu uns, "das demokratisch-parlamentarische Systems westlichen Zuschnitts (von den britischen Kolonialisten als das einzig mögliche

vorgeschlagen) zu ersetzen durch eine organische Ordnung, die so gegliedert ist, dass sie die natürlichen und traditionellen Realitäten in den Vertretungen ausdrückt. Eine Ordnung, und zwar so, dass die die Parteiorganisationen durch die Standesvertretungen, bestehend aus den religiösen (muslimischen, christlichen und anderer) Gruppen und den Berufs- und Handelskorporationen ersetzt werden."

Die Wiederentdeckung des korporativen Erbes wird in der Welt des Islam von einer Aufwertung der sozialen und ökonomischen Lehren begleitet, die vom Koran und den Anweisungen des Propheten inspiriert sind, die das Ziel hat, den Zugang zum Eigentum und der Unternehmensführung zu erleichtern, sowohl in der Industrie als auch in der Landwirtschaft und dem Handel. Der gröss ere Teil  der gesetzlichen Formen, die dies zu erreichen beabsichtigen, kehren zurück zu dem Typus des sogenannten Shirkat, das ist  eine "Gesellschaft", an der Kapitalbesitzer, Angestellte, Techniker und Arbeiter beteiligt sind. Eine besondere Form ist die, die in der arabischen Terminologie der Islamischen Rechtssprechung al-mudabarah oder al-muqaradah genannt wird: dabei handelt es sich um eine Gemeinschaft zwischen Kapital und Arbeit, bei der der Prozentsatz des Gewinns im gegenseitigen Einverständnis festgelegt wird, während die möglichen Verluste  nur von der Seite der Kapitaleigentümer getragen wird.

Aber auch das Konzept des Kapitals erhält im Islam eine ganz besondere Bedeutung. Vom Islamischen Standpunkt kann nur Gott die absolute Eigentümerschaft der materiellen Güter zugeschrieben werden; dem Menschen, Statthalter und Vikar Gottes auf Erden, wird für eine bestimmte Periode die Erlaubnis des Gebrauchs zugeteilt, so dass Gott der tatsächliche und absolute Herr ist.

Und nur in einem relativen Sinn kann es gesagt werden, dass der Mensch Eigentümer ist; in Wirklichkeit ist er der Verwahrer eines Besitzes, der ihm vom Herrn der Welten anvertraut wurde. Auf der Grundlage dieses fundamentalen Prinzips, festgelegt vom Koran und in verschiedenen mündlichen Überlieferungen (aHadiith) des Propheten Muhammad erläutert, hat  die Islamische Rechtssprechung eine Reihe von Normen formuliert. An erster Stelle, das Eigentumsrecht wird betrachtet als das Recht vom Reichtum Gebrauch zu machen; der Folgesatz hierzu ist, dass der Eigentümer das Recht auf das Eigentum solange besitzt, so lange er von ihm Gebrauch macht, daraus kann geschlossen werden, dass er es verliert, wenn er zur Gänze oder teilweise aufhört es zu verwenden. Einem hadiith folgend, hat der Prophet gesagt: "Wer ein Land hat, muss es kultivieren. Wenn er nicht in der Lage ist, dies zu tun, so muss er es einem muslimischen Bruder übergeben." Das persönliche Eigentum kann daher übertragen werden; aber die notwendige Voraussetzung hierfür ist es dass der Empfänger in der Lage ist, von ihm Gebrauch zu machen. Es erscheint daher als offensichtlich dass der Islam dem persönlichen Eigentum eine soziale Funktion zuschreibt. Das wird deutlich bestätigt in den Zeugnissen der ökonomischen Lehre, wie sie von den Doktoren der Sharia (dem heiligen Gesetz) abgefasst wurden, wie beispielsweise in der Abhandlung von Abdul Hamid Ahmad Abu Sulayman, veröffentlicht 1960 in Kairo. "Die koranischen Verse und die überlieferten Aussprüche des Propheten". so schreibt der Autor, "erklären, dass der Mensch auf die Welt mit leeren Händen kommt und dass er wächst und sich bildet dank der Hilfe Gottes und der Gemeinschaft... Daher liegt auf jedem persönlichen Eigentum ein öffentliches Recht. Kein Eigentum darf einem einzelnen überlassen werden, falls sich dieser als nicht verständig und nicht fähig davon Gebrauch zu machen erweisen würde... Niemand sollte behaupten, dass der persönliche Besitz in der Produktion nicht ein Thema von erstrangiger Wichtigkeit wäre. Das Recht des Menschen von seinem Besitz Gebrauch zu machen hängt vom Recht und den Interessen der anderen Angehörigen der Gemeinschaft ab." Tatsächlich besteht keine Divergenz der Meinungen unter den Islamischen Rechtsgelehrten über die rechtlichen Ansprüche des Einzelnen, dahingehend dass die persönliche Freiheit in den Fällen, in der sie die Interessen von anderen schädigt, ihre Einschränkungen erleidet.

Neben dem persönlichen Eigentum sieht der Islam auch die Existenz des öffentlichen Eigentums vor. Nach einem hadiith hat der Prophet ausdrücklich drei Dinge erwähnt, das sind "das Wasser, die Weide, das Feuer", um all jene natürlichen Resourcen von allgemeiner Nützlichkeit durch Beispiele zu erläutern, die, wenn sie persönlichen Besitz bilden würden, Vorurteile in das gemeinschaftliche Zusammenleben bringen könnten. Der Prophet selbst hat, nachdem er erfahren hatte, dass ein Grundstück, das er einigen Personen zugesprochen hatte, reich an Lagerstätten sei, die bereits getroffene Entscheidung zurückgenommen und es zu öffentlichem Eigentum erklärt. Nach diesem Beispiel werden die Bodenschätze als öffentliches Eigentum betrachtet; was die Möglichkeit betrifft, die Minen an Private zu vergeben, so sprechen sich viele Rechtsgelehrte, insbesondere die der malikitischen Rechtsschule, dagegen aus. Mehr noch, sie streben danach, Wälder, Seen, Strassen, Kanäle, Parks, Moscheen usw. in öffentlichen Besitz zurückkehren zu lassen.

Aber das Islamische Denken betrachtet auch Zakah, Kharaj und Jizyah als "öffentliches Eigentum".  Was den Zakah (wörtlich: "Reinigung") betrifft, so bildet er einen der fünf "Pfeiler" des Islam. Wenn man von seiner spirituellen Bedeutung und seinem ethischen Wert absieht, dann kann gesagt werden, dass der Zakah eine prozentuellen Steuer darstellt, die jährlich auf Kapital erhoben wird und für acht Kategorien von sozialen Ausgaben bestimmt ist, die in Vers 60 der neunten Sura des Korans verzeichnet  sind. Im Fall des Kharaj (Bodensteuer) und des Jizyah (auferlegte Pflicht der religiösen Minderheiten für die Garantien und Privilegien, aufgrund der Vereinbarung mit der Islamischen Autorität) neigen muslimische Rechtsgelehrte und Ökonomen dazu, von "staatlichem Eigentum" zu sprechen; tatsächlich sind einigen zufolge, "Kharaj und Jizyah die beiden wichtigsten Kategorien des Staatseigentums, in dem Sinne das der Staat die uneingeschränkte Autorität ihrer Einhebung und Zuteilung besitzt." (S.M.Yusuf)

Von solchen Konzepten ist das Werk eines Dichters und Philosophen des muslimischen Indiens inspiriert, Muhammad Iqbal (1877-1938), der sicherlich in manchen Versen wie ein Bruder im Geiste von Ezra Pound erscheint: nicht nur wegen der Sympathie mit der er Italien, den Faschismus und Mussolini betrachtete,  sondern auch wegen der Art und Weise, in der er ökonomische Themen und vor allem die Polemik gegen den Wucher in höchste Dichtung zu verwandeln verstand. In dem Javed-nama, dem poetischen Bericht über einen himmlischen Aufstieg, den der Autor unter der Führung des gross en spirituellen Meisters Gelaleddin Rumi vollbringt, finden wir Ausdrücke, die den exakten Sinn der Islamischen Auffassung des Eigentums übermitteln können:  "Um das tägliche Brot von der Erde zu gewinnen", so sagt der Dichter, "ist dies eine erlaubte Sache: Nutzniessung des Menschen, Eigentum Gottes. Der Gläubige ist der Treuhänder, Gott der Eigentümer; jedes andere Dasein, das nicht Gott ist, ist bestimmt zu verschwinden."

(Rinascita, 7. Juni 2002 n. Chr. / 27. Rabi´u-l-Awwal 1423 n. H.) dt. Übersetzung: Abd´al-Nur i-Siyah

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