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Taqliid bedeutet

Von Mufti Muhammed Sajjad 

 

Taqlid bedeutet den Rechtssprüchen eines Gelehrten ohne sich das Wissen über die ausführlichen Beweise dieser Meinungen anzueignen zu folgen. Eine Person ist gezwungen dies zu tun, da er nicht im Stande ist die Beweise zu begreifen um sich seine eigene Meinung über irgendeine detailreiche Angelegenheit des Diins zu bilden. Dieses Verlassen auf eine Gruppen von hochqualifizierten Individuen kann man in jedem Aspekt des menschlichen Lebens sehen: Von dem Moment, an dem wir einen Anbau an unser Haus bauen wollen, bis zu dem, an dem wir uns selber behandeln möchten, verweisen wir bedingungslos auf die Experten. Der Kranke versucht nie sich selber zu diagnostizieren, ganz zu schweigen davon sich nach seinem eigenen Wissen die Routine der Medizin, die er nehmen muss, zu verordnen. Sondern er sitzt in bescheidener Weise und akzeptiert alles was der Doktor ihm sagt und ihm verordnet. Es scheint als sei allein der Islam als solch etwas herausgesucht wurden, dass jede Person nicht nur seine geistige Fähigkeiten (wie mangelhaft sie auch sind) um seine detailreichen Lehren zu bestimmen ausüben darf, sondern vielmehr wird es als seine Pflicht erklärt.

Es ist eine unbestrittene Tatsache, dass Taqlid ganz vom Anfang des Islams existierte, denn das ist die normative Vorgehensweise fürs Lernen. Die Gefährten und die Nachfolger (Tabi’in) anderer Gefährten waren gezwungen Taqlid ihrer Älteren zu machen. Diejenigen der Gefährten und Nachfolger, die keine Gelehrten waren, nahmen den Deen einfach von denen, die Gelehrte waren. Die Grundlage für ihr Tun von Taqlid, abgesehen von dem oben aufgeführten offensichtlichen Grund, waren die Beweise, die es für sie zu einer Pflicht gemacht hatte. Allah Subhanahu wa Ta’ala sagte im Heiligen Qur’an:

 

 

فَاسْأَلُواْ أَهْلَ الذِّكْرِ إِن كُنتُمْ لاَ تَعْلَمُونَ

Fragt die Leute der Erinnerung, wenn ihr nicht wisst. [21:7]

An anderer Stelle befiehlt Allah Subhanahu wa Ta’ala den Gläubigen:

أَطِيعُواْ اللّهَ وَأَطِيعُواْ الرَّسُولَ وَأُوْلِي الأَمْرِ مِنكُمْ

Gehorcht Allah und gehorcht dem Gesandten und den Autoritäten unter euch. [21:7]

Ibn Abbas رضي الله عنه, Mujahid und viele Autoritäten in Tafsir (Auslegung des Heiligen Qur’an) sagten, dass „die Autoritäten unter euch“ die Islamischen Rechtsgelehrten sind. Siehe „Tafsir Tabari“ und „Al-Tafsir al-Kabir“ von Imam Fakhir al-Din al-Razi.

Unter den vielen Ahadith, die Taqlid beweisen, ist ein Hadith dokumentiert in Sunan Abu Dawud in welchem der Prophet صلى الله عليه وسلم sagte:

Wahrlich, die Heilung des nicht wissen ist fragen.

 

 

Taqlid in der Zeit der Sahabah

Es gibt viele Beispiele in den Hadith Büchern, in denen wir sehen wie die Gefährten von Rasulullah صلى الله عليه وسلم Taqlid von mehr gelehrten Gefährten machen.

[1] Abu Ayub al-Ansari رضي الله عنه war einmal unterwegs zum Hajj and verlor seine Kamele, die er zum Opfern mit gebracht hatte (dadurch kommt man aus dem Zustand des Ihram heraus). Am Tag des Opfern kam er zu ‘Umar رضي الله عنه und fragte ihn, was er tun soll. ‘Umar رضي الله عنه sagte ihm, dasselbe zu tun was diejenigen, die Umrah verrichten, tun (sprich ihre Haare rasieren oder schneiden) und du wirst aus dem [Zustand des] Ihram raus sein. Und nächstes Jahr Hajj zu machen und das Opfer zu machen. Beachte, hier hat weder Abu Ayub nach Beweisen gefragt noch wurden sie gegeben – ein deutliches Beispiel von Taqlid. [Muwatta Imam Malik]

[2] ‘Umar رضي الله عنه sah einmal Talha رضي الله عنه ein farbiges Kleidungsstück tragen, während er im Zustand des Ihram war. (So lange die Kleidung nicht parfümiert ist, sind solche gefärbten Tücher für den Ihram erlaubt.) ‘Umar رضي الله عنه fragte nach dem Grund sowelche Tücher zu tragen. Talha رضي الله عنه antwortete, dass die Kleidung von einem Stoff ist, welcher nicht parfümiert wurde. ‘Umar رضي الله عنه sagte: „Ihr seid Leute, denen andere folgen. Wenn eine unwissende Person diesen Stoff sehen würde, würde er denken Talha hat so einen Stoff im Ihran getragen (und somit annehmen, dass das Tragen von parfümierten Stoffen erlaubt ist). Unterlasse das Tragen gefärbter Stoffe.“ [Muwatta Imam Malik]

Dies zeigt, dass grundsätzlich nichts daran falsch ist Gelehrten ohne Beweise zu folgen, eigentlich war es für die breite Masse immer einer der Wege ihren Deen zu lernen – wie es auch ‘Umar رضي الله عنه seine Aussage zeigt.

[3] Eines der einleuchtendsten Beispiele für Taqlid war als der Gesandte Allahs صلى الله عليه وسلم Muadh ibn Jabal رضي الله عنه als einen Lehrer nach Yemen schickte. Während er in Yemen war, nahmen die Leute ausschliess lich was er ihn als Deen beibrachte, in alten und neuen Angelegenheiten – was nichts anderes als Taqlid ist. Zum Beispiel wurde er bezüglich eines Mann, der nur Tochter und Schwester hinterlässt, gefragt, wie sein Erbe unter ihnen verteilt werden soll. Er entschied, dass sie jeweils die Hälfte bekommen sollten, und er tat dies als Mufti und ohne den Leuten Beweise für seine Meinung zu nennen. [Sahih al-Bukhari]

[4] Wir finden auch ein klares Beispiel von Sahabah Taqlid Shakhsi (spezifisches Taqlid) machen. Es wird in Sahih al-Bukhari von Ikrimah رضي الله عنه berichtet, dass die Leute von Madina Ibn Abbas رضي الله عنه bezüglich einer Frau, die Tawaf machte und dann ihr Menstruationszyklus eintrat (sprich obwohl Tawaf al-Wida für sie noch aus ist, darf sie heimkehren oder soll sie warten bis ihre Periode vorüber ist?). Ibn Abbas رضي الله عنه antwortete: „Sie darf heimkehren.“ Die Leute sagten: „Wie akzeptieren deine Meinung nicht über der Meinung von Zayd (ibn Thabit).“ [Sahih al-Bukhari]

Zwei Dinge werden von dieser Begebenheit reichlich klar. Erstens, dass die Leute von Madina spezifischen Taqlid (Taqlid Shakhsi) von Zayd ibn Thabit رضي الله عنه machten und demzufolge die Meinungen eines anderen Gelehrten der Sahabah nicht akzeptieren würden. Zweitens, beschuldigte sie Ibn Abbas رضي الله عنه selber nie dafür seinen Meinungen ausschliess lich zu folgen.

Man kann durchaus sagen, dass bis zum zweiten Jahrhundert zwei Arten von Taqlid in der Ummah üblich waren: die unspezifische Art (Taqlid ghayr Shakhsi) und die spezifische Art (Taqlid Shakhsi). Die meisten Muslime, wenn sie Islam’s Regelung zu einer Angelegenheit erfahren wollten, sind einfach zu einem Gelehrten der Gemeinde gegangen, den sie als eine Autorität betrachteten. Aber es können auch Beispiele gefunden werden, wie die oben aufgeführten, in denen Muslime auch spezifischen Taqlid ausschliess lich eines bestimmten Gefährten oder Nachfolger machten. Daher lernen wir, dass im Grunde genommen nichts daran tadelnswert ist wenn jemand Hanafi oder Maliki ist, denn es gab Leute die Masu’dis (Folger von Ibn Mas’ud seine Meinungen), Muadhis, Abbasis etc. waren – sie waren nur nicht unter diesen Namen bekannt.

Eine der Faktoren für die Festigung von Taqlid Shakhsi und dem Abbau der anderen Art von Taqlid war das Hervortreten von vier Gelehrten, die solch eine Anerkennung für ihr Lernen und ihre Frömmigkeit bekamen, dass sich Schüler und sogar andere Gelehrten um sie scharten. Alle vier waren mit langen Leben gesegnet, so das sie jedes einzelne Kapitel der Rechtslehren umfassen konnten und zudem waren sie unbestrittene Mujtahidin. Ein Mujtahid ist ein leitender Gelehrte, der die höchste und aller schwierigste Stufe von Ijtihad (unabhängige rechtliche Schlussfolgerungen) erreicht hat. Es gibt viele Arten von kleineren Gelehrten, jedoch demjenigen, dem es erlaubt ist Ijtihad beim Ausarbeiten von Rechtssprüchen auszuüben, ist jemand, der viele Jahre damit verbracht hat diese Kenntnisse zu erlangen – hauptsächlich religiöse Wissenschaften und zusätzlich Wissenschaften, die es ihm ermöglichen die Heiligen Texte korrekt zu interpretieren und er dadurch es verdient als eine Autorität in wichtigen Angelegenheiten des Deens zu gelten. Kurz gefasst, dieses bringt tiefes Wissen der Arabischen Sprache, Grammatik, Semantiks und Rhetorik mit sich.

Gründliche Kenntnisse des Heiligen Qur’ans, seinen gängigen Tafsirs, Verse die auss er Kraft gesetzt wurden und der Anlässe ihrer Offenbarung. Wissen der Hadith, die Überlieferungen von ihren Überlieferen erhalten, und auch den Zustand der Kette und dessen Überlieferen zu kennen. In dieser Hinsicht wurde von Imam Ahmad gesgat, dass eine Person nicht als ein Mujtahid gelten kann bis sie 300.000 Ahadith auswendig kann.

Die Schüler dieser vier Imame haben ihre Rechtsauffassungen und ihre Prinzipien (die Werkzeuge der Interpretation) weiter ausgearbeitet und was am allerwichtigsten ist, sie bewahrt und dann die Schule (Madhab) des Gelehrten der nächsten Generation übermittelt. Diese vier Gelehrten waren:

* Imam Abu Hanifa [80-150 A.H.] رحمة الله عليه
* Imam Malik ibn Anas [93-179 A.H.] رحمة الله عليه
* Imam Muhammad Ibn Idris al-Shafi’ [150-204 A.H.] رحمة الله عليه
* Imam Ahmad ibn Hanbal [164-241 A.H.] رحمة الله عليه

Wenn wir einen Schnappschnuss der Ummah am Ende des zweiten Jahrhunderts nehmten, würden wir sehen, dass Taqlid von anderen als den oberigen vier Sunni Gelehrten und diesen vier Imamen gemacht wurde. Mit der Zeit, letztendlich machte die Mehrheit der Leute Taqlid dieser vier Schulen. Aufgrund dessen, dass sie vollständig ausgestaltet, verbreitet und fest geschrieben waren, erhielten mehr und mehr Gelehrte Ausbildung in diesen festgeschriebenen Schulen. Das Zusammenlaufen der Ummah auf die Annahme dieser vier Schulen war zufällig, und nicht göttlich offenbart. Nichtsdestotrotz ist die Gnade, die in dem Zusammenlaufen auf die vier lag, für die Ummah nicht verdeckt und wurde deshalb als Allahs Eingreifen um die Bewahrung des Deens sicher zustellen betrachtet – wie Allah Subhanahu wa Ta’ala versprochen hat:

إِنَّا نَحْنُ نَزَّلْنَا الذِّكْرَ وَإِنَّا لَهُ لَحَافِظُونَ

Wahrlich, Wir selbst haben diese Ermahnung hinabgesandt, und sicherlich werden Wir ihr Hüter sein. [15:9]

Dies soll nicht bedeuten, dass es je nur vier Gelehrte in der Ummah gab, die den hohen Rang von Ijtihad erreicht haben. Es gab mehrere andere, aber ihre Schulen erhielten nicht die selbe Art von Aufmerksamkeit, die diese vier Imame erhielten, daher ist es eigentlich nicht möglich ihre Taqlid zu machen. Sie mögen ehemals einen blühenden Kreis von Schülern gehabt haben, aber sie haben aus welchem Grund auch immer die Schule nicht vollständig dokumentiert, verschlüsselt oder übermittelt. Man mag einige ihrer Rechtssprüche erhalten vorfinden, aber das ist nicht ausreichend um die Schule als Taqlid-fähig zu betrachten. Nur um eine offenkundige Gefahr anhaftend daran dies zu erlauben zu geben – lassen wir das es nur eine Hand voll ihrer Rechtssprüche, die bis uns angekommen sind, gibt beiseite – es ist nicht bekannt, ob diese bestimmte Auffassung die endgültige Auffassung dieses Gelehrten war oder er seine Ansicht im späteren Leben änderte. Dafür bräuchte man von seinen Schülern verfasste Erläuterungen, ebenso wie eine starke Übermittlung all seiner Meinungen. Um dieses Problem wurde sich in den vier etablierten Schulen gewissenhaft gekümmert.

Deshalb fingen die vier Schulen an de facto Sunni Islam zu repräsentieren. Jeder der die Islamische Rechtswissenschaft ersnthaft studieren wollte, war als Anfänger auf Grund der unbestrittenen akademischen Fähigkeiten und Kapitel für Kapitel Aufrechterhaltung der Schulen gezwungen sich einen von ihnen anzuschliess en.

Es ist aus diesem Grund, dass wir eine weitere unfassbare Tatsache haben, welche ghayr-Muqallidin (die Taqlid leugnen und als unerlaubt betrachten) versuchen zu umgehen. Das ist die Tatsache, dass die gross e Mehrheit der akademischen Sunni Genies eine der vier Schulen folgten. Zum Beispiel sind folgende nur eine Auswahl von unbestrittenen Autoritäten in unserem Deen, die bekannt waren sich an einen Madhab von den vier zu halten:

* Imam Abu ‘Isa al-Tirmidhi [Shafi]
* Imam Abu Jafar al-Tahawi [Hanafi]
* Imam Fakr al-Din al-Razi [Shafi]
* Imam Ibn Abd al-Bar [Maliki]
* Imam Abu Zakariyya al-Nawwawi [Shafi]
* Imam Abu Bakr Jassas [Hanafi]
* Imam Ibn al-Hummam [Hanafi]
* Imam Abu Ishaq al-Shatibi [Maliki]
* Imam Ibn Hajar al-’Asqalani [Shafi]
* Imam Abu al-Abbas al-Qurtubi [Maliki]
* Imam Badr al-Din al-’Ayni [Hanafi]
* Imam Jalal al-Din al-Suyuti [Shafi]

Natürlich, gibt es einen Unterschied in der Art und Weise wie der Gelehrte einer Schule folgt (Taqlid macht) und wie andere es tun. Ein Gelehrter wahrlich mit guten Vorkenntnissen der Islamischen Wissenschaften kann sich auch die Beweise anschauen und wenn er glaubt, dass etwas anderes als was seine Schule lehrt die richtige Stellung ist, lässt er seine Schule in dieser Angelegenheit. Jedoch für die breite Masse ist dies generell über ihr Vermögen und es wird auch nicht von jedem Gläubigen abverlangt ein ‘Alim oder ein Mujtahid zu werden, da dieses von jeden verlangen würde Zuwendung zu anderen wichtigen akademischen Bereichen, wie zum Beispiel der Medizin, der Technik etc., seinen Lebensunterhalt aufzusuchen, sein zu lassen. Aber unsere barmherzige Shari’ah verlangt von uns grundsätzlich nichts was unmöglich ist, wie Allah Subhanahu wa Ta’ala sagt:

لاَ يُكَلِّفُ اللّهُ نَفْسًا إِلاَّ وُسْعَهَا

Allah belastet niemanden über sein Vermögen. [2:286]

Demzufolge ist ihre Aufgabe einfach wahren Gelehrten zu folgen, wie es auch in den Versen der Surah Al-Anbiyah befohlen wird.

Es ist interessant festzustellen, dass obwohl die oben genannten Gelehrten ihresgleichen eine Stufe von Ijtihad erreicht hatten, haben sie in ihren Augen sich selbst als nicht fähig gesehen ohne Taqlid von einer der vier Schulen, denen sie folgten, auszukommen. Die Hadithsammlung „Al-Jami’“ von Imam Tirmidhi ist ein Beleg dafür. Wenn jemand mit der Shafi Schule vertrautes durch dieses Buch geht, wird er sehen, dass die Ahadith zugunsten seiner Schule eingebracht wurden. Das ist deutlich an den Kapitelüberschriften und Imam Tirmidhi seinen Erklärungen zu erkennen.

Im zweiten Jahrhundert gab es eine Art Übereinstimmung der Gelehrten darüber, dass es im Interesse des Deens ist, dass der Laie Taqlid nur von den vier Schulen macht. Abgesehen davon, war jemand nicht darin eingeschränkt wen von den vier festgeschriebenen Schulen er nach Rechtssprüchen fragt. Diese Art des unspezifischen Taqlids nennt man „Taqlid ghayr Shakhsi“. Aufgrund der generell gröss eren Religiosität in diesen ersten Generationen würde jemand, obwohl er von den Gelehrten nicht darin eingeschränkt wurde wessens Taqlid zu machen, den frommsten Gelehrten herraussuchen und sogar wenn er mehr als eine Meinung erhalten sollte, würde er zu Vorsicht in der Meinung die er auswählt neigen, und die Gefahr Gelüsten zu folgen war gering.

 

Taqlid ghayr Shakhsi zu Taqlid Shakhsi

Desto weiter wir uns von der Zeit der besten Generationen entfernen, insbesondere nach dem zweiten Jahrhundert, als Unfrömmigkeit und Folgen der Gelüste üblicher wurde, wurden die Gelehrten über die Verpflichtung für jeden Muslim nur einer Schule zu folgen eindeutiger. Die historischen Fakten machen dies reichlich klar und irgendjemand, der etwas anderes behauptet, hat den Bezug zur Wirklichkeit offen verloren. Er weiss auch nicht über die unzähligen berühmten Rechtsgelehrten, die diese Auffassung erklärten, er scheint sich dem Zustand der Leute in der Zeit nicht Bewusst zu sein, geschweige denn [dem Zustand der Leute in] seiner eigenen Zeit. Fakt ist demnach, dass es zum Ende des zweiten Jahrhundert und ebenso dem Ende der besten Generationen eine Verlagerung in dem Verhalten der breiten Masse gab und persönliche Begierden anfingen in den Meinungen, denen gefolgt wurden, herausragender zu werden. Der Prophet صلى الله عليه وسلم  selber hatte davor vorgewarnt indem er sprach: „… Unwahrheit [kadhib] wird dann weitverbreitet sein.“ Dann übereinstimmten die Gelehrten einstimmig, dass Leute nicht länger die Möglichkeit haben Meinungen auszuersehen, sondern sie müssen einer Schule allein folgen, welche auch immer das von den vier sein möge. Imam Shah Waliullah sagte:

„Nach dem zweiten Jahrhundert trat unter den Muslimen Festhalten spezifischer Schulen auf… Und dies war die Verpflichtung zu der Zeit.“[Al-Insaf fi Bayan Asbab al-Ikhtilaf, S. 70]

Sheikh Wahbah al-Zuhaili behauptete jedoch in „Al-Fiqh al-Islami wa adillatuh“ (Band 1, Seite 94), dass die Stellung der meisten Gelehrten war, dass nur Taqlid eines beliebigen Gelehrten (Taqlid ghayr Shakhsi) wajib sei, und nur einige Gelehrte Taqlid einer bestimmten Schule (Taqlid Shakhsi) für wajib hielten.

Diese Behauptung jedoch steht nicht nur im Konflikt mit dem offensichtlichen Bedarf des Deen und der Ummah, der darin liegt Taqlid Shakhsi für Wajib zu erklären, sondern wird auch nicht durch die Tatsachen bekräftigt, wovon die unstreitbarste [Tatsache] die gross e Anzahl der Rechtsgelehrten ist, die diese Ansicht darlegten – wie wir unten vermerken werden. Wiederum unterstütze Shekh Wahbah seine Ansicht indem er nur zwei oder drei Authoren zitierte, was schwer vorstellbar eine Mehrheit darstellt.

Um sicherzustellen, dass diese Behauptung ein Fehler ist, sehen wir, dass das von Sheikh Wahbah aufgeführte Argument, welches dieser Ansicht unterliegt, auch deutlich fehlerhaft ist. Die Begründung, die er dafür gibt warum spezifisches Taqlid (Taqlid Shakhsi) nicht Wajib sein kann, ist in seinen eigenen Worten:

Allah hat nur das Folgen der Gelehrten verpflichtend gemacht, ohne Spezifikation eines und nicht des anderen. Er sagte: „Fragt die Leute der Erinnerung, wenn ihr nicht wisst. [21:7]

Die Realität ist jedoch, dass Allah Subhanahu wa Ta’ala in diesem Vers allgemeines Taqlid verpflichtend machte oder Taqlid im Allgemeinen (Jins von Taqlid oder Mutlaq Taqlid). Nun, Taqlid hat im generellen Sinne unter sich zwei, man kann sagen, Bestandteile oder Arten oder Unterkategorien (Anwa’ oder Afrad):

* Taqlid ghayr Shakhsi (nicht spezifisches Taqlid eines beliebigen Gelehrten)
* Taqlid Shakhsi (spezifisches Taqlid eines bestimmten Gelehrten)

Dementsprechend wird es offensichtlich, dass Taqlid an sich eine Verpflichtung (Wajib) ist, mit all den Arten von Taqlid die darunter fallen logischerweise die Regelung übernehmend, denn sie sind auch nur Arten der selben Sache. Obwohl es wirklich um den Deen zu praktizieren eine Wahl gibt, welche der beiden Arten man praktiziert.

Ganz als wenn eine Mutter ihren Sohn befiehlt ihr „Obst“ zu kaufen, fallen unter diesen generellen Begriff (Mutlaq) viele Sorten von Obst, wie zum Beispiel Äpfel, Orangen, Birnen etc. Es wäre richtig zu sagen, dass sich die Pflicht auf all diese Obstsorten bezog, dass er eine Wahl darin hat welche Obstsorten er auswählt ist eine andere Sache. Was zählt ist, dass er irgendein Obst wählt, und welches Obst auch immer der Sohn wählt hat er seine Aufgabe erfüllt. Aber was nicht behauptet werden kann ist, dass Äpfel zu kaufen einerseits verpflichtend sei, aber was Orangen betrifft, so sind sie nur erlaubt (und sogar zu sagen unerlaubt ist einfach absurd). Um noch ein Beispiel zu nennen, dieses mal vom Deen: Wenn jemand ein Schwur bricht muss er die Wiedergutmachung (Kafaarah) geben. Die Wiedergutmachung für das Brechen eines Schwur ist Farḍth (Verpflichtend), jedoch unter diesem allegmeinen/generellen Begriff oder Mutlaq kommen drei Bestandteile/Arten (Afrad): (1) Die Armen speisen, (2) die Armen kleiden und (3) einen Sklaven frei lassen. Jeder von ihnen übernimmt die Regelung der Wiedergutmachung, nämlich Farḍth, und was Mubah oder erlaubt ist, ist das Wählen von irgendeinen dieser drei.

Folglich ist das Fazit dieser Diskussion, dass der Vers in Surah Anbiya eigentlich beide Arten von Taqlid wajib machte, und eine Person würde indem sie eines der beiden macht seine Verpflichtung erfüllt haben. Es ist aus diesem Grund, dass wir Exemplare von beiden Arten des Taqlids wie oben aufgeführt angewandt vorfinden. Was warum die Gelehrten die Möglichkeit des Taqlid ghayr Shakhsi verboten haben angeht, war es infolge des Wechsel im Zustand der Leute, über die juristische Basis sprechen wir später mehr.
Die Mehrheit der Gelehrten über Taqlid Shakhsi

In diesem Abschnitt des Aufsatz war mein hauptsächliches Anliegen solche Zitate von unbestrittenen Experten des Deens zu bringen welche zeigen, dass Taqlid Shakhsi als eine Pflicht die geläufige Auffassung unter Gelehrten die meiste Islamische Geschichte hindurch war. Abgesehen davon, habe ich die Gelegenheit genutzt auch andere Aussprüche, nicht gezielt über Taqlid Shakhsi, hinzu zufügen um zwei weitere heutzutage vorangebrachten Ansichten zu widerlegen, welche obgleich geringfügig, ihres Irrtums und irrgläubigen Natur wegen Enthüllung benötigen. Die erste Ansicht ist das Taqlid, ungeachtet welche Art es ist, unerlaubt ist und es vielmehr die Aufgabe jeden Muslims ist sich die ausführlichen Regelungen selber aus dem Heiligen Qur’an und der Sunnah abzuleiten. Diese Ansicht wird von Gruppen bekannt als „Ahl al-Hadith“ oder „Salafis“ gehalten. Eine der Gründe, warum es ihnen gelang die Leute solche grundlosen und obskuren Behauptungen glauben zu lassen, ist, dass sie fälschlicherweise den Eindruck machten es sei ebenso die Ansicht der meisten gross en Islamischen Gelehrten in der Vergangenheit. Die tatsächliche Stellung der klassischen Gelehrten des Islams, wie von den Zitaten unten bewiesen, ist jedoch ganz anders als diese. auss erdem ist es ziemlich alarmierend, dass ein Gelehrter auf den sie sich selber stark verlassen, nämlich der verstorbene Sheikh Saleh ibn Uthaymin, in seinem „Al-Usul min ‘ilm al-Usul“ eindeutig erklärte, dass ein nicht Gelehrter Taqlid der Gelehrten machen muss. In seinen aufgenommenen Vorträgen des selben Textes sagt er, dass für den durchschnittlichen Muslim sich in den Heiligen Qur’an und der Sunnah zu vertiefen um Regelungen abzuleiten so ist wie jemand, der nicht gelernt hat zu schwimmen, in einem See zu schwimmen. Es wird nur zu seiner Zerstörung führen. Seines ist das letzte Zitat in der Auswahl.

Die zweite Ansicht ist weniger irrgläubig und gefährlich, da es zumindest einräumt, dass der Deen nicht in die Obhut von absoluten Kleinkindern hinsichtlich Islamischen Lernens übergeben werden kann. Die Halter dieser Ansicht sagen es sei erlaubt irgendeinen Gelehrten zu folgen, sogar wenn er von einer anderen als den vier Schulen ist. Aber natürlich ist der Hauptzweck für die folgenden Texte zu zeigen, dass die Ansicht der überwiegenden Mehrheit von den Gelehrten der Ahl al-Sunnah war und ist, dass Taqlid Shakhsi im Besonderen wajib ist. Die Gelehrten, die wir nennen werden, sind solche Autoritäten des ehrwürdigen Wissen des Deens, dass es nicht unbegründet wäre zu vermuten, dass dieser Rechtsspruch – das Taqlid Shakhsi Pflicht ist – auch die Auffassung ihrer angsehenen Lehrer, Schüler und der ganzen Schule zu der sie gehörten war.

 

Imam Ibn al-Hummam, Author von vielen einzigartigen Werken der Fiqh und ‘Aqidah, führt die Meinung der Hanafi Gelehrten über Taqlid eines einzigen Mujtahids in der Erläuterung von Hidayah „Fath al-Qadir“ auf:

(Was den Laien betrifft) so ist es verpflichtend für ihn (al-wajib alayh) Taqlid eines einzigen Mujtahids zu machen… Die Rechtsgelehrten haben angegeben, dass derjenige, der von einem Madhab zum anderen nach seinem Ijtihad und seinen Beweisen wechselt, bestraft zu werden verdienend sündhaft ist. Dementsprechend, der so ohne Ijtihad oder Beweise handelt hat es noch mehr verdient. [Band 6, Seite 360]

Imam Nawwawi schreibt in „Al-Majmu’ Sharh Al-Muhadhdhab“:

Die zweite Meinung ist, dass es für ihn verpflichtend (yalzimuhu) ist einer bestimmten Schule zu folgen und das war die eindeutige Stellung in Beachtung von Imam Abul-Hassan (der Vater von Imam al-Haramayn Al-Juwayni). Und dies gilt für alle, die nicht die Stufe des Ijtihads der Rechtsgelehrten und Gelehrten anderer Disziplinen erreicht haben. Die Begründung für diesen Spruch ist, dass wenn es erlaubt wäre irgendeiner gewünschten Schule zu folgen, würde es zu Auswählen von den Befreieungen der Schulen, dem Folgen der Begierden, führen. Er würde Wählen zwischen Halal und Haram und zwischen verpflichtend und erlaubt. Letztendlich, würde das dazu führen sich selber von der Last der Verantwortung zu entledigen. Dies ist nicht dasselbe wie während den ersten Generationen, denn die Schulen, die im Sinne von Regelungen für neuere Angelegenheiten ausreichend waren, waren weder festgeschrieben noch wurden sie bekannt. Folglich ist es auf dieser Grundlage verpflichtend für eine Person sich darin zu bemühen eine Madhab auszuwählen der man allein folgt. [Band 1, Seite 93]

Imam Sharani, eine unbestrittene Autorität in der Shafi Rechtsschule, schreibt in „Al-Mizan al-Kubra“:

… Du (O’ Schüler) hast keine Ausrede übrig nicht Taqlid irgendeiner von dir gewünschten Madhab von den Schulen der vier Imame zu machen, denn sie sind alle Wege zum Paradies…[Band 1, Seite 55]

Sheikh Salih al-Sunusi schreibt in „Fath al-’Alee al-Malik fil-Fatwa ‘ala Madhab al-Imam Malik“:

Was den Gelehrten, der nicht die Stufe von Ijtihad erreicht hat, und den nicht Gelehrten angeht, so müssen sie Taqlid des Mujtahids machen… Und die korrekteste Auffassung ist, dass es verpflichtend (wajib) ist an einer bestimmten Schule der vier Schulen festzuhalten…[Abschnitt über Usul al-Fiqh, Seite 40-41]

In „Tuhfa al-Muhtaj fi Sharh al-Minhaj“ schreibt Sheikh al-Islam Ahmad Ibn Hajr al-Haytami:

Die Behauptung der Laie habe keinen Madhab ist verpönt, vielmehr ist es für ihn notwendig (yalzamuhu) Taqlid einer anerkannten Schule zu machen. (Was die Behauptung angeht, dass Gelehrte es nicht verpflichtet haben einer Schule zu folgen,) war das vor der Aufzeichnung der Schulen und ihrer Etablierung. [Band 12, Seite 491 - Kitab al-Zakah]

In der berühmten 12 Bänder Maliki Sammlung von Fatawa „Al-Mi’yar al-Mu’rib an Fataawa ahl al-Ifriqiyya wa al-Andalus wa al-Maghrib“ führt Imam Ahmad al-Wanshirisi die Fatwa über Taqlid auf:

Es ist nicht erlaubt (la yajoozu) für den Folger eines Gelehrten sich das Angenehmste für sich in den Schulen und eins was am meisten mit ihm übereinstimmt auszusuchen. Es ist seine Aufgabe Taqlid des Imams zu machen, dessen Schule er im Vergleich zu den anderen Schulen für richtig hält. [Band 11, Seite 163-164]

Die gross e Autorität in Usul Imam Aamidi schreibt in „Al-Ihkam fi Usul al-Ahkam“:

Der Laie und jeder, der nicht fähig ist Ijtihad zu machen, sogar wenn er sich herrausragendes Können einiger Disziplinen (Ulum) bezüglich Ijtihad angeeignet hat, ist verpflichtet (yalzimuh) den Stellungen der Mujtahid Imamen zu folgen und seine Rechtssprüche zu nehmen und dies ist die Auffassung der Experten von den Gelehrten der Prinzipien (Al-Muhaqqiqin min al-Usulyyin). Es waren die Mutazila von Baghdad, die das verboten haben auss er wenn die Zuverlässigkeit seines Ijtihads zu ihm deutlich wurde. [Band 4, Seite 278]

Imam Zahid al-Kawthari – Hanafi Rechtsgelehrter und leitender Gesetzratgeber des letzten Sheikh al-Islam des Osmanischen Reiches – schrieb in einem leidenschaftlichem Artikel gegen den wachsenden modernen Trend von nicht-Madhabismus  betitelt als „Al-Laa Madhabiyya Qantara al-Laa Deeniyya“ („Madhablosigkeit ist eine Brücke zu Religionslosigkeit“):

Die, die breite Masse dazu aufrufen das Festhalten eines Madhabs von den Madhabs der gefolgten Imame, deren Leben wir im Vorherigen kurz erwähnt haben, weg zuwerfen sind zweierlei Gruppen: Diejenigen, die alle abgeleiteten Meinungen des Mujtahids als richtig betrachten, so dass es für den Laien erlaubt sei jeglicher Meinung jeglichen Mujtahids zu folgen ohne sich selber dabei auf die Meinungen eines einzigen Mujtahids, den er auswählt zu folgen, zu beschränken. Solch eine Denkweise gehört zu den Mutazila. Die (zweite Gruppe) sind die Suufis, die alle Mujtahidin in dem Sinne als richtig betrachten, dass sie sich die härtesten Meinungen von ihren Stellungen raussuchen ohne sich darauf zu begrenzen einen Mujtahid zu folgen.[Veröffentlicht in "Maqalaat al-Kawthari", Seiten 224-225]

Imam Al-Jalal Shams al-Din al-Muhalli schreibt in der Erläuterung des Shafi’ Texts „Jam’ al-Jawami“:

Und die kräftigste Position (wal-asahh) ist die, dass das Festhalten einer bestimmten Schule von den Madhabs der Mujtahidin Imame (iltizam madhab muayyan min madaahib al-mujtahideen), die er für angemessener als eine andere Schule oder gleichwertig hält, für den nicht-Gelehrten/Laien und auss er ihm für diejenigen, die die Stufe des Ijtihad nicht erreicht haben, verpflichtend ist (yajibu). [Kitab al-Ijtihad, Seite 93]

Imam Rashid Ahmad Gangohi – der Faqih des 19. Jahrhunderts – schreibt in „Fataawa Rashidyya“:

Wenn das Verderbnis, das von unspezifischem Taqlid kommt, offensichtlich ist und vorausgesetzt man ist gerecht niemand dieses leugnet, und dann spezifisches Taqlid als verpflichtend wegen etwas anderes als es selbst (wajib li-ghayrihi) benannt wird und unspezifisches Taqlid als unerlaubt benannet wird, ist dieses nicht bloss durch Meinung, sondern durch den Befehl des Gesandten Allahs صلى الله عليه وسلم. Denn er befahl, dass das Beseitigen von Verderbnis eine Pflicht jedes Einzelnen ist. [Seite 205]

Imam Abd al-Hay al-Lakhnawi schreibt in seinem „Majmuat al-Fataawa“, nachdem Erwähnen von verschiedenen Meinungen der Gelehrten über Taqlid:

In dieser Sache ist die kräftigste Auffassung, dass die Laien am Auswählen von verschiedenen Meinungen gehindert werden, insbesondere die Leute dieser Zeiten, für die es keine andere Heilung gibt als das Folgen eines bestimmten Madhabs. Wenn es diesen Leuten erlaubt wäre zwischen ihrem Madhab und einem anderen zu wählen, würde es gross artige Widerwärtigkeiten hervorrufen. [Band 3, Seite 195]

Imam Rajab al-Hanbali schreibt in seinem Buch „Widerlegung jeder, die einer/m auss er den vier Schulen folgen“:

…das ist der Mujtahid, sein Dasein angenommen, seine Pflicht (Farḍtuhu) ist es zu folgen was ihm als die Wahrheit erscheint. Was den nicht Mujtahid betrifft, so ist seine Pflicht Taqlid. [Seite 6]

In dem wohlbekannten Maliki Text „Maraqi al-Saud“ ist geschrieben:

(Taqlid) ist notwendig (yalzimuhu) auss er für den, der die Stufe des absoluten Ijtihads erreicht hat. Selbst wenn er ein begrenzter (Mujtahid) ist, der nicht fähig ist (absoluten Ijtihad zu vollziehen). [Punkt 957, Seite 39] Er schreibt weiter: „Jede Schule von den Schule der (vier) Mujtahidin ist ein Mittel, das dich zum Paradies bringt.“

In einem der meist autoritären juristischen Erläuterungen des Heiligen Qur’ans „Al-Jami’ li Ahkam il-Qur’an“ des Gelehrten Imam Qurtubi schreibt er zur Erläuterung des Vers 7 in Surah Anbiya:

Die Gelehrten waren sich nicht uneinig, dass es für die nicht Gelehrten (al-’Aamah) verpflichtend ist Taqlid ihrer Gelehrten zu machen und sie sind gemeint in dem Vers: Fragt die Leute der Erinnerung, wenn ihr nicht wisst. Und die Gelehrten haben mit Konsens (Ajma’u) verkündet, dass es für denjenigen, der nicht sehen kann, notwendig ist (laa budda) jemanden seine Taqlid zu machen, der ihm die Richtung der Qiblah zeigt, wenn es schwierig wird für ihn. Gleichermassen, wenn jemand nicht über das Wissen oder die Einsicht verfügt was der Deen lehrt, ist es dann für ihn notwendig (laa budda) Taqlid eines Gelehrten zu machen, der darüber verfügt.[Band 11, Seite 181]

Der international angesehene Gelehrte Mufti Taqi Usmani schreibt in seiner Erläuterung zu dem Buch „Al-Misbah fi Rasm al-Mufti wa Manaahij al-Ifta“:

Die kräftige Auffassung und derer der Mehrheit der Gelehrten ist, das es für alle, die nicht die Stufe von Ijtihad erreicht haben, Pflicht ist (Yajibu) an einer bestimmten Schule der vier wohl bekannten, festgeschriebenen und definitiv übermittelten Schulen fest zuhalten. Dies ist zwecks der Ordnung der Taten einer Person und Kontrollieren seiner weltlichen Umgänge auf eine Weise, die ihn vor Verwirrungen und Fehlern beschützt und die zwingende Notwendigkeit erfüllt.[Band 1, Seiten 251-252]

Sheikh Salih bin al-Uthaymin schreibt in seinem Buch „Al-Usul min ‘ilm al-Usul“ in dem Kapitel über Taqlid:

Taqlid findet an zwei Stellen statt: Die erste ist in der die Person die Taqlid macht ein Laie – unfähig die Rechtssprüche selber festzustellen -  ist, also ist es seine Pflicht (Farḍtuhu) aufgrund Allah Subhanahu wa Ta’ala Seiner Aussage „Frag die Leute der Erinnerung, wenn ihr nicht wisst“ Taqlid zu machen. [Seite 68]

Sheikh al-Uthaymin erläutert in dem vorigen Kapitel auch was eine Person benötigt um dafür geeignet zu sein aus den Heiligen Texten Rechtssprüche herzuleiten, in anderen Worten die Vorraussetzungen für Ijtihad. Er vermerkt sechs Bedingungen, von welchen die erste Bedingung ist alle Verse und Ahadith zu dem Thema zu umfassen. Dieses würde, an der allerersten Hürde, die meisten von uns, die die Arabische Sprache nicht gelernt – geschweige denn gemeistert – haben, abhängen. Übersetzungen können niemals die linguistischen Feinheiten, Stilmittel und semantische Abstufungen des original Arabischen vermitteln, und auss erdem muss eine Unmenge an Ahadith noch in Englisch [sogar noch mehr in Deutsch] übersetzt werden.

 

 

 

Rechtliche Grundlage für allein Taqlid Shakhsi’s Pflicht sein

Es ist wichtig im Einzelnen näher auszuführen, was in dem Rechtsspruch der Zulässigkeit irgendeinen Gelehrten der vier Schulen zu fragen zu der Änderung dazu einer Schule von den vier ausschliess lich zu folgen geführt hat. Wie schon erklärt wurde waren beide Arten des Taqlids (die vier schulenunspezifischer und spezifischer) für den Laien verpflichtend. Jedoch die Wahl war ihm gegeben einer Schule zu folgen, wie es einige taten, oder wenn er wie die meisten Laien nicht besonders anspruchsvoll war, hat er einfach irgendeinen Gelehrten, den er für zuverlässig hielt, gefragt – unabhängig von seiner Schule. Die erste Art von Taqlid erzeugte jedoch eine Gefahr, welche mit fortschreitender Zeit immer wirklicher. Nämlich, Leute würden nach Meinungen „shoppen“. Sie würden verschiedene Gelehrte fragen und würden oftmals einen Gelehrten folgen lediglich aufgrund der Erleichterung in der Auffassung und weil sie ihrer Laune entspricht. Die ersten gesegneten Generationen waren gröss tenteils davon geschützt. Genau genommen, alle Muslimischen Gelehrten durch Übereinstimmung halten es absolut für verboten für eine Person etwas tun zu wollen und dann nach Rechtfertigung durch Texte und Meinungen von den Gelehrten zu suchen. Der Heilige Qur’an selbst verurteilt diejenigen, die auf diese Weise handeln, wenn er sagt:

أَفَرَأَيْتَ مَنِ اتَّخَذَ إِلَهَهُ هَوَاهُ

Hast du den gesehen, der sich sein eigen Gelüst zum Gott nimmt. [45:23]

Der gross e Rechtsgelehrte der Hanafi Schule Imam Ibn Aabidin schreibt die folgende augenöffnende Begebenheit, welche uns den Ernst dieses Problems zeigt. Es gab einen Schüler von Imam Abu Hanifa, der sich einmal an einen Ashab al-Hadith (diejenigen, die behaupten nur Hadith zu folgen) für die Hand seiner Tochter. Der Schwiegervater weigerte sich und sagte, dass er sie nur dann mit ihm verheiraten würde, wenn er anfinge seine Hände im Salah zu heben (raf’ al-yadayn), hiter dem Imam zu rezitieren und Ameen laut auszusprechen. Der Schüler hat zugesagt und folglich wurde mit seiner Frau vermählt. Als der Hanafi Rechtsgelehrte Abu Bakr al-Jawzajani darüber informiert wurde, sagte er: „Was die Nikah betrifft, so ist sie intakt. Aber ich fürchte, dass er (der Schüler) den Deen vielleicht verlassen hat, denn er hat was er für die Wahrheit hielt für seine persönlichen Gelüste verlassen.“

Imam Shatibi unter anderen Rechtsgelehrten hat die Gefahr darin Fiqh ungeregelt zu lassen weiter erklärt, indem er sagte, dass letzlich der eigentliche Zweck der Shari’ah, welche Takleef oder Leute mit Pflichten und Verantwortungen zu beauftragen und sie vom blossen Folgen ihrer Gelüste – und all dem Übel und Schaden was dieses mit sich bringt – wegzubringen ist,  würde erlischen. Da die Laien in schwachen Meinungen von minderwertigen Gelehrten oder von innerhalb der anderen drei Schulen Zuflucht suchen würden.

Deshalb um die Türen von Religionslosigkeit vom Anfang an zu unterbinden übereinstimmten die Gelehrten, dass es jetzt verpflichtend ist einer Schule zu folgen, welche auch immer das von denen, die von den Genies dieser Ummah gründlich erörtert wurden, dokumentiert und übermittelt wurden, sein möge. Es besteht kein Zweifel daran, dass solch gehobene Qualifikationen allein den vier Schulen zukommen.

Es war aufgrund dieser vorher genannten Gefahren, die darin liegen Taqlid ghayr Shakhsi zu gestatten, dass die Gelehrten es als unerlaubt erklärten. Was war der rechtliche Beweis oder die Grundlage durch welche sie etwas wirksam als unerlaubt erklärten, was zuvor klar erlaubt war?

Die Rechtsgelehrten sehen wohl ein, dass Regelungen sich mit der Zeit ändern, und es gibt viele Beispiel in der Shari’ah, in welchen etwas, was einst erlaubt war, in Anbetracht anderer gross e Prinzipien des Deens verboten wird und umgekehrt. Der Verkauf von Waffen ist in einem Islamischen Staat etwas erlaubtes, jedoch haben Rechtsgelehrte den Verkauf von Waffen in den Zeiten eines Bürgerkrieges für verboten erklärt, da das Töten eines Gläubigen eines der ernstesten Sünden ist auf welche Seite er auch immer sein mag. Ein weiteres Beispiel ist die Aktion von Usman رضي الله عنه im Vereinheitlichen der Rezitation vom Heiligen Qur’an. Der Gesandte Allahs صلى الله عليه وسلم bat Allah Subhanahu wa Ta’ala den Heiligen Qur’an in sieben unabhängige Dialekte von den Arabern zu offenbaren, damit es für sie einfach sei zu rezitieren. Während dem Leben des Gesandten صلى الله عليه وسلم würden die verschiedenen Araber entsprechend einer dieser Dialekte rezitieren. Bald nach dem Tod des Gesandten صلى الله عليه وسلم verbreitete sich Islam bis Persien, Asien und Afrika hinüber. Die Verbreitung des Islams bedeutet auch, dass die neuen Muslime das Buche Allahs lernen und rezitieren. Es war während der Khilafat des Kalifen Usman, dass die Existenz verschiedener Dialekte zu einem Grund für Verwirrung für diese neuen Muslime wurde. Was ursprünglich zwecks Begüngstigung und Erleichterung war bekam unter diesen neuen Umständen ein Mittel für Erschwernis und Verwirrung. Deshalb hat Usman رضي الله عنه das Aufschreiben, Rezitieren und Lehren von sechs Dialekten des Heiligen Qur’an für verboten erklärt und dies geschah in der Anwesendheit von Gefährten, die ihm beipflichteten. Folglich was einst erlaubt war wurde verboten.

Gleichermassen, als die Rechtsgelehrten die Vielfalt von in der Gemeinde vorhandenen Meinungen und die Gefahr den Gelüsten zu folgen und der Religionslosigkeit sahen, haben sie Taqlid nur der vier Schulen verbindlich gemacht. Dann als moralische Aufrichtigkeit unter der breiten Masse immer weniger wurde und die Neigung zum Folgen seiner Gelüste in Rechtssprüchen sich steigerte, wurde die Entscheidung getroffen, dass für den Laien Taqlid nur einer Schule erlaubt ist. Diese Entscheidung wurde auf der Grundlage, dass das Übel des Folgen seiner Gelüste ensteht zu verhindern, – fachlich als „Blockieren der Mittel“ bezeichnet – und um die Verpflichtungen der Aufgaben und Verantwortungen mit denen Gläubige beauftragt wurden aufrecht zuerhalten.

Einigen mögen hier die Kritik einbringen, dass andere Rechtsgelehrte das juristische Prinzip des Blockieren der Mittel nicht akzeptieren. Die Wahrheit ist jedoch, dass alle Rechtsgelehrten dieses Prinzip anerkannt haben, auch wenn sie andere Namen dafür benutzt haben als sie dies taten. Imam Shatibi in seinem „Muwafaqat“ [Band 4, Seite 66] zitiert Imam Qarafi, dass es ‘Ijma [Mujma' alayh] der Gelehrten über die Akzeptanz dieses [Prinzip] gibt. Imam Abu Zahra in seinem „Usul al-Fiqh“ [Seite 253] hat dies als die Auffassung aller vier Schulen bestätigt. Der Grund für seine generelle Akzeptanz ist, dass es in Wirklichkeit ein Gesetz ist, welches auf dem gesunden Menschenverstand basiert auf das Endresultat einer Handlung zu schauen. Wenn etwas Übel oder gesetzeswidrig ist, ist es unsinnig zu denken, dass an der Anwesendheit derer Dinge, die direkt zu diesem Übel führen, nichts verkehrt ist. In Wirklichkeit sehen wir es in unserem Alltagsleben im Einsatz, in jedem Aspekt unseres Lebens. Wenn wir unsere Kinder davor bewahren alleine raus zu gehen, obwohl sie es nicht verstehen mögen, ist dies nicht weil nach draussen zu schreiten an sich verboten ist, vielmehr ist es aufgrund der Gefahr entführt zu werden etc. Es ist logisch und einleuchtend, dass Dinge, die zu gesetzwidrigem führen, auch verboten werden.

Menschengemachte Gesetze sind nicht im Stande diese Wahrheit einzuräumen, derartig dass obwohl Studien bewiesen haben, dass Pornographie zu Vergewaltigung und andere Sexualverbrechen führt, machen sie nicht mal ein schwachen Versuch um dies zu bremsen. Das Heilige Gesetz Allahs dem Allmächtigen und Weisen können niemals so mangelhaft sein und deswegen sehen wir, dass viele Gesetze eines Islamischen Staat darauf basieren.

Ein weiteres juristisches Prinzip – dem „Blockieren der Mittel“ Prinzip ähnlich – ist das Prinzip von „Anschaffen der Mittel“, durch welche eine Verpflichtung nur erfüllt werden kann. Die Usul Bücher sprechen davon als Muqadimat al-wajib wajib oder maa laa yutimmu al-wajib illa bihi fa huwa wajib. In diesem Fall müssen einige Taten wegen dem Befehl Allahs Subhanahu wa Ta’ala zustande kommen, jedoch um diese Tat zu erreichen ist manchmal eine andere Sache erforderlich. Infolgedessen um diesen Befehl zu erfüllen wird die andere Sache auch obligatorisch, auch wenn es nicht ausdrücklich von dem Gesetzgeber befohlen wurde.

Ein Beispiel für das letztere Prinzip (des Anschaffen der Mittel) ist der Befehl im Heiligen Qur’an Zakah zu geben. Nun, es ist offensichtlich, dass eine Person diesen Befehl nur richtig ausführen kann, wenn er ausführliches Wissen über die Zakah Regelungen hat. Was ist Nisab? Für was muss Zakah gegeben werden? Was befreit jemanden davor Zakah zu geben? Und so weiter. Deshalb, obwohl es keinen Text gibt der im Besonderen das Lernen der Regelungen der Zakah wajib macht, wird beRuuhhend auf dem juristischen Prinzip gesagt, dass es wajib ist für einen Muslim die Fiqh von Zakah zu lernen und sogar einen Kurs zu besuchen der in seinem Ort statt findet und solche Regelungen lehrt.

Folglich begründet die verbotene Folge von Leuten ihrem Folgen der Gelüste, etwas was in dem Heiligen Qur’an deutlich verboten wurde, das Verbot des uneingeschränkten Taqlids oder Taqlid ghayr Shakhsis. Auf die gleiche Weise, begründet die Pflicht die Shari’ah vor Entstellung undVerfälschung zu bewahren die Pflicht der Einhaltung von Taqlid Shakhsi. Zusätzlich stellt man fest, dass, wohingegen im Fall anderer Angelegenheiten ihre Regelungen auf einem dieser beiden usuli Prinzipien begründet sind, die Notwendigkeit von Taqlid Shakhsi auf beide Prinzipien begründet ist.

Es gibt weitere Angelegenheiten zu diesem Thema, die eine Behandlung Wert sind, aber würden den Rahmen dieses Artikels sprengen. Wie beispielsweise, was sind die Bedingungen aufgrund denen ein Madhab verlassen wird oder das Beantworten der Beweise, die üblicherweise gegen Taqlid zitiert werden. Für diese und weitere Themen Werke, die man einsehen kann, sind: „Jawahir al-Fiqh“ von Mufti Muhammad Shafi’ [vol.1]; „Qawaid fi Ulum al-Fiqh“ von Shaikh Habib Ahmad al-Kairawani (veröffentlich als eine Einleitung zu Imam Zafar Ahmad Uthmani’s Iila al-Sunnan); „Al-Kalam al-Mufid fi Ithbat al-Taqlid“ von Maulana Muhammad Sarfraz Khan Safdar; „The legal Status of following a Madhab“ von Mufti Taqi Uthmani; „Al-Laa Madhabiyya Akhtar Bid'ah’h tuhaddi al-Shariat al-Islamiyya“ von Sheikh Ramadan al-Buti.

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