Fiqh

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  aruurah   ضَرُورَة     Notwendigkeit

 

 

Dtaruurah ضَرُورَة  im Sinne von Farḍ al kif'ayah   فَرْضُ الكِفَايَةِ , also essentiell notwendig, Leistungen für die Gmeinschaft zu verrichten.

 

Oder Dtaruurah ضَرُورَة  als individuelle Notwendigkeit, die das Normative Recht außer Kraft setzt. Das kann eine medizinische Notwendigkeiten sein, wie etwa für die Einnahme verbotener Substanzen wenn keine Alternative existiert. Oder sich bei Lebensgefahr zu verteidigen oder zu fliehen, oder sonstige Existenzbedrohungen abzuwenden. Dtaruurah ist an Bedingungen geknüpft, wie z.B. hharaam (verbotenes) Schweinefleisch zu essen, wenn es sonst nichts zu essen gibt und der Hunger bereits lebensbedrohlich geworden ist.

 

فَمَنِ ٱضْطُرَّ غَيْرَ بَاغٍ وَلَا عَادٍ فَلَآ إِثْمَ عَلَيْهِ ۚ إِنَّ ٱللَّهَ غَفُورٌ رَّحِيمٌ

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„Wenn jemand gezwungen ist (zu essen), ohne zu übertreiben oder zu sündigen, so trifft ihn keine Schuld.“

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.Qur’aan (Sure al-Baqara 2:173)

 

 

.... davon wurde die Grundlage zur Rechtsregel abgeleitet:

لضَّرُورَاتُ تُبِيحُ المَحْظُورَات 

Notwendigkeiten erlauben das Verbotene.“