Mahhram محرم bezeichnet eine Person die für einen unheiratbar ist, mit der eine Ehe dauerhaft verboten ist – entweder wegen Blutsverwandtschaft, Stillbeziehung oder Schwägerschaft. Vor einem Mahhram darf eine Frau ohne Hhidschaab (Verschleierung) erscheinen: meist ein Verwandter, der so nah steht, dass dadurch eine Heirat ausgeschlossen ist – wie Vater, Mutter, Schwester, Bruder, Sohn, Tochter usw., einschließlich des eigenen Ehepartners und dessen bzw. deren enge Verwandte.
Blutsverwandte: Vater, Bruder, Sohn, Onkel (väterlicher oder mütterlicherseits), Großvater Schwägerschaft: Schwiegervater, Schwiegersohn (nach vollzogener Ehe) Stillverwanḍschaft: Männer, die von derselben Frau gestillt wurden Andere: Stiefvater (wenn die Ehe mit der Mutter vollzogen wurde)
Ein Ghayr al-Mahhaarim, bezeichnet hingegen eine Person, mit der eine Ehe möglich ist, da keine nahe Blutsverwanḍschaft gegeben ist. Vor einem Ghayr al-Mahhaarim darf eine Frau ohne Hhidschaab (Verschleierung) nicht erscheinen.
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