Mahr مهر ist eine Gabe, die der Frau zusteht und im Ehevertrag festgelegt wird. Diese Gabe kann materiell (z.B. ein Geldbetrag) sein oder immateriell (z.B. etwas vom Qur'aan beizubringen sein. In jedem Fall muss die Frau damit einverstanden sein. Die Mahr gilt auch als "Rücklage" für die Frau im Fall einer Scheidung. |