Riaa
ist Augendienerei und lässt Ibadah (gottesdienstliche Taten,
wie etwa das rituelle Gebet) vor Allah hinfällig werden und gehört
zum versteckten Schirk (Götzendienst).
Mahmuud ibn Lubaid überliefert, dass der
Gesandte
gesagt hat: „Das, was ich für euch am meisten befürchte, ist der kleine
Schirk).“ Die Gefährten fragten: „O Gesandter Allahs, was ist der
kleine Schirk?“ Er antwortete: „Die Riyaa' (Augendienerei). Wahrlich,
Allah wird am Tage der Auferstehung, wenn die Leute ihre Belohnung erhalten,
sagen: ‚Geh zu denjenigen, vor denen du im Diesseits Augendienerei betrieben
hast und schau, ob du von ihnen deinen Lohn bekommst.’“ (Ahmad und
Al-Baihaqii; authentischer Hadiith)
Mahhmuud ibn Lubaid sagte: „Der
Prophet
kam heraus und verkündete: ‚O Leute, hütet euch vor dem verborgenen Schirk!’
Die Leute fragten: ‚O Gesandter Allahs, was ist der verborgene Schirk?’ Er
antwortete: ‚Wenn ein Mann zum Gebet aufsteht und danach strebt sein Gebet
auf die beste Weise zu verrichten, nur weil die Leute ihm dabei zusehen, so
ist dies der verborgene Schirk.“ (Sahiih-Werk des Ibn Chuzaima;
authentischer Hadiith)
Wer also zu Allah betet, insgeheim dabei aber verfolgt, dass ihn die Leute
dabei zusehen und dafür loben - auch wenn man sich diesen Umstand nicht
eingesteht oder nicht einmal bemerkt - der ist ein Augendiener im wörtlichen
Sinn, doch kann diese alle andere Handlungen übertragen werden,
insbesondere, da es Ziel für Muslime ist, alle Handlungen als Gottesdienst
auszuführen.
Abû Musa sagte: „Eines Tages hielt der Gesandte Allahs
eine Predigt. Dabei sagte er: ‚O Leute, fürchtet den Schirk, denn Schirk ist
unscheinbarer als eine schleichende Ameise.’ Jene, denen Allah es wünschte,
fragten: ‚Und wie vermeiden wir ihn, o Gesandter Allahs, wenn er
unscheinbarer ist als eine schleichende Ameise?’ Er entgegnete: ‚Sag: „Allahumma
inn'a na’udhu bika an nuschrika bika schay’an na’lamuhu, wa nastaghfiruka
limaa l'a na’lamuhu.“
("O Allah,
wir suchen Zuflucht bei Dir vor dem absichtlich begangenen Schirk und bitten
Dich um Vergebung für das, worüber wir nicht Bescheid wissen.")
Wenn nun dem Muslim während seiner lobenswerten Handlung ein Gedankenzug
kommt, er handle eigentlich um gesehen zu werden (also er würde etwa seien Gebet
ohne Publikum nicht verrichten), so sollte er diesen Gedankenzug schleunigst
ablehnen und er wird - so Allah will - daraus keinen Schaden erleiden. Wenn
er sich aber diesem Gedankenzug seinen Lauf lässt, so begibt er sich in den
Bereich von Riaa'. |
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