Sawaaʾim سَوَائِمُ sind die frei weidende Tiere, wie Schafe, Kamele, Ziegen, Rinder, für er Eigentümer Zakaah zu entrichten hat,
Sawaaʾim سَوَائِمُ sind die Weidetiere; das ist die dritte Art von Vermögen, das fähig ist, sich zu vermehren und auf das Zakaah waadschib ist.) . Dies umfasst Kamele, Rinder und Ziegen, sowohl männliche als auch weibliche, die den größten Teil des Jahres auf Weideflächen grasen (und daher weniger als die Hälfte des Jahres mit Futter gefüttert werden). Die Erklärung dessen, was im Fall jeder Art von Sawaayim einen Nissaab darstellt und wie viel auf jede Art erhoben wird, ist eine ausführliche Angelegenheit.
Und in dieser Region ist diese Art von Vermögen im Allgemeinen nicht in einer solchen Menge vorhanden, dass Zakaah darauf fällig würde. Daher brauchen die verschiedenen Zakaah‑Masaaʾil, die sich mit Sawaayim befassen, hier nicht erwähnt zu werden. Ebenso brauchen die Gesetze desʿUshr (Zakaah auf landwirtschaftliche Erzeugnisse) in diesem kleinen Buch nicht erwähnt zu werden. (Diejenigen, die Informationen über diese und andere Angelegenheiten der Schar'iijah benötigen, sollten einen Mufti konsultieren.)
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