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Genau wann bin ich Antisemit?

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[.... dieser Begriff kann mit "Antimuslim" ausgetauscht werden.]   Prof. Dr. Georg Meggle, Beiratsmitglied der Deutsch-Arabischen Gesellschaft (DAG)

Notwendige und zusammengenommen hinreichende Bedingungen, um zu Recht als Antisemit bezeichnet zu werden.

Wer ist Antisemit? Diese Frage ist doppeldeutig. Man kann sie so verstehen, dass sie nach einer Liste verlangt, auf der im Idealfall alle Antisemiten namentlich aufgeführt sind. Man kann sie aber auch (abstrakter) als Definitionsfrage auffassen, d.h., als Frage danach, welche Bedingungen notwendig und zusammengenommen hinreichend sind, um zu Recht auf dieser Liste zu stehen. Diese zweite (abstraktere) Lesart ist ganz klar die grundlegendere. Sie steht im Folgenden daher im Mittelpunkt. Sie wurde, so meine dann in der Diskussion näher auszuführende Einschätzung, bisher sträflich vernachlässigt. Das will ich ändern. Weil es sich ändern muss.

Das Grundlagenpapier der International Holocaust Remembrance Alliance (IHRA) ist schlicht und einfach eine intellektuelle - und damit auch eine moralische - Zumutung.

Deutschlands Einstellung zur Ungerechtigkeit gegenüber dem palästinensischen Volk.

Der Beschluss des Bundestages vom 17. Mai, mit dem die BDS-Kampagne als ein Beitrag zur zunehmenden Bedrohung durch den Antisemitismus in Europa verurteilt wird, ist ein schwerwiegender Anlass zur Sorge. Er markiert die BDS, eine gewaltfreie palästinensische Initiative, als antisemitisch und fordert die Bundesregierung auf, nicht nur der BDS selbst, sondern einer jeden sie fördernden Organisation jegliche Unterstützung zu verweigern.

Dieser am 10. September 2019 vor der DAG (Deutsch Arabische Gesellschaft) in Berlin gehaltene Vortrag basiert auf dem in Telepolis (08.12.2008) und dann erneut in dem eBook Georg Meggle, "Über Medien, Krieg und Terror" (2019) enthaltenen älteren Vortrag "Wer ist Antisemit?", der hier zum einen stark gekürzt, zugleich aber um einige wichtige Punkte ergänzt wurde. Die für den Autor wichtigste Folgefrage: Wenn die hier vorgeschlagene Antisemitismus-Definition doch so viel klarer und, wie er in der Diskussion weiter ausführte, zugleich brauchbarer ist als die derzeit kursierenden sogenannten "Arbeitsdefinitionen", warum wird dann nicht gleich mit ihr gearbeitet? Seine Vermutung: Klarheit ist gar nicht das Ziel der derzeitigen Antisemitismus- Debatten. Dazu demnächst mehr.

 

1. Antisemitische Einstellungen

Also: Genau wann bin ich Antisemit?

Meine Antwort ganz grob: Ein Antisemit ist jemand mit einer antisemitischen Einstellung. Und ich wäre ein manifester Antisemit, wenn sich diese antisemitische Einstellung auch in meinem (körperlichen oder auch verbalen) Verhalten manifestiert - andernfalls wäre ich ein latenter Antisemit.

Das Antisemitismus-Label lässt sich also auf drei verschiedenen Ebenen anbringen: Nämlich auf:

  • Subjekte / Akteure (Individuum, Kollektiv, Institution

  • Verhaltensweisen

  • Einstellungen

Und auf jeder dieser drei Ebenen gibt es entsprechende Diskriminierungs-Parallelen:

  • Subjekte / Akteur: Rassist, Sexist, Nationalist,

  • Verhalten: Rassistisches, Sexistisches, Nationalistisches,

  • Einstellungen: Rassistische, Sexistische, Nationalistische

In all diesen Fällen ist der jeweilige Begriff der Einstellung der grundlegende. Mit ihm lassen sich die beiden anderen Begriffe definieren; aber nicht umgekehrt.

Der Kern dieses Ansatzes ist also: Antisemitismus = Juden-Diskriminierung. Punkt.

Dasselbe nochmal:

(AS.E) Antisemitisch ist eine Einstellung genau dann, wenn ihr zufolge ein Jude schon allein deswegen weniger wert sein soll, weil er Jude ist.

Diese Definition stellt den Diskriminierungsaspekt auch beim Antisemitismus - genau wie auch in den entsprechenden Definitionen für Rassismus, Sexismus und Nationalismus - in den Mittelpunkt. Das hat den ganz gross en Vorteil, dass genau damit die gemeinsame Quelle ihrer prinzipiellen moralischen Verwerflichkeit herausgestellt wird.

Antisemitisch, rassistisch, nationalistisch, sexistisch etc. - das sind durch die Bank stark wertende Ausdrücke, mit denen wir die betreffenden Akteure, Verhaltensweisen und Einstellungen als moralisch verwerflich verurteilen. Und zwar ohne jede Einschränkung, ohne jedes Wenn- und Aber..

Und dies auch zu Recht. Denn: Für keine dieser Verhaltensweisen oder Einstellungen gibt es (anders als z.B. für Lügen oder gar Tötungen in Notfällen) irgendeine moralische Rechtfertigung. Solche Verhaltensweisen und Einstellungen sind einfach schon per se moralisch verwerflich. Anders als bei Notlügen oder auch bei Notwehr gibt es keine auch nur denkbaren Ausnahmezustände (Not-Situationen), in denen Antisemitismus, Rassismus, Sexismus etc. rechtfertigbar wären.

Das hat einen ganz einfachen Grund. Diese Verhaltensweisen und Einstellungen verstoss en allesamt gegen eines unserer elementarsten Moralprinzipien. Nämlich gegen das universelle Diskriminierungsverbot, wonach jegliche Art von Rassen-, Geschlechts- etc. Diskriminierung verboten ist - und zwar bedingungslos. Ob das, was jemand tut, in moralischer Hinsicht gut oder schlecht (richtig oder falsch) ist, das darf unter keinen Umständen davon abhängen, ob die betreffende Person weiss oder gelb oder schwarz ist; auch nicht davon, ob Mann oder Frau; und ebenso auch nicht davon, ob sie Jüdin ist oder nicht.

Dieses Diskriminierungsverbot wird oft auch als Gleichheitsgebot formuliert: In moralischer Hinsicht sind alle Rassen, Geschlechter und Ethnien etc. ohne jede Einschränkung gleich. Zu welcher Rasse wir gehören, zu welchem Geschlecht, zu welcher Ethnie etc. - all dies ist in moralischer Hinsicht absolut irrelevant.

Das universelle Gleichheitsgebot setzt keine empirischen Gleichheitsannahmen voraus; es fordert auch keine undifferenzierte Gleichbehandlung. Es verlangt nur, dass, auch wenn wir verschiedenen Rassen oder Geschlechtern, Ethnien etc. angehören, unsere gleichen Interessen unter den gleichen Umständen auch in gleicher Weise berücksichtigt werden müssen. Dass zum Beispiel das Leid einer jüdischen Mutter über den Tod ihres Kindes genauso viel zählt wie das gleiche Leid einer deutschen Mutter - oder auch einer palästinensischen.

Dass sich Diskriminierungen in der Regel gegen Andere wenden, schliess t die Möglichkeit einer Selbstdiskriminierung keineswegs aus. Wer sich selbst hasst, tut das mitunter auch deshalb, weil er anders ist - oder auch nur anders zu sein glaubt - als "die Anderen". Auch Frauen können Frauenfeindinnen sein; auch Schwarze können ihre schwarzen Brüder und sich selbst (als Schwarze) verachten; auch Deutsche können Anti-Deutsche werden; und so ist auch jüdischer Selbsthass keine begriffliche Unmöglichkeit. Antisemit kann im Prinzip jeder sein. Also auch ein Jude. Dass jemands Auffassung schon deshalb gar nicht antisemitisch sein könne, weil er selber Jude sei, ist schlicht und einfach falsch.

Übrigens: Auch eine philosemitische Einstellung kann moralisch verwerflich sein. Falls auch sie diskriminiert. Also immer dann, wenn "Philosemit sein" soviel bedeutet wie: Juden sind per se als (in moralisch relevanter Hinsicht) wertvoller anzusehen als andere. Denn daraus folgt bereits, dass, wer immer auch die Anderen sein mögen, diese ihrerseits per se weniger wert sind als andere (als die Juden nämlich). Genau dies aber verbietet das universelle Diskriminierungsverbot.

Der hier eingeführte Antisemitismus-Begriff ist höchst allgemein. Und das muss er auch sein, damit, wie es so oft heiss t, jede Art von Antisemitismus zu bekämpfen ist. Denn dann muss eben wirklich auch jede Art von Antisemitismus unter diesen Begriff fallen. Genau deshalb darf ein allgemeiner Antisemitismus-Begriff insbesondere auch noch nichts darüber sagen, warum ein Subjekt (Individuum, Kollektiv oder die betreffende Institution) die fragliche Juden-diskriminierende Einstellung überhaupt hat. Der Begriff sagt nichts über die verschiedenen Ursachen, nichts über die diversen Motive und nichts über etwaige Gründe.

Je nach dem Typ dieser Motive oder Gründe wäre zu unterschieden zum Beispiel zwischen

  1. Rassischem

  2. Religiösem (christlichen, katholischen, protestantischen, muslimischen)

  3. Sozialem

  4. Politischem Antisemitismus,

wobei sich diese Typen keineswegs ausschliess en. Die Erforschung der Ursachen, Wandlungen und Ausdrucksformen dieser verschiedenen Arten des Antisemitismus ist Aufgabe der so genannten Antisemitismus-Forschung.

Und last but not least: Unser Grundbegriff der negativen Juden-Diskriminierung lässt auch völlig offen, wie der Begriff "Jude" selber zu definieren ist. Mit gutem Grund. Zum einen geht es bei diesem Antisemitismus-Konzept ohnehin gar nicht darum, wer objektiv Jude ist, sondern (wie wir gleich noch sehen werden) nur darum, dass das diskriminierende Subjekt sein Diskriminierungs-Objekt für eine Jüdin oder einen Juden hält. Und zum anderen kann und sollte man die entsprechende Selbstbestimmung ohnehin lieber ,den Juden' selbst überlassen. Und ob diese sich jemals selber darüber einigen können oder nicht, das ist zum Glück für eine klare Bestimmung dessen, was unter Antisemitismus zu verstehen ist, völlig irrelevant.

2. Antisemitisches Verhalten

So viel zum zentralen Begriff einer antisemitischen Einstellung . Unsere nächste Frage: Wann ist ein Verhalten antisemitisch ?

Die Antwort kennen Sie schon: Genau dann, wenn sich in ihm eine antisemitische Einstellung manifestiert. Dies nun etwas genauer.

Allgemeine Definition

(AS.V*) Ein Verhalten von X gegenüber Y ist antisemitisch gdw.

  1. das Verhalten von X gegen Y gerichtet ist

  2. und dies deshalb, weil X glaubt, dass Y jüdisch ist - und

  3. weil X glaubt, dass Juden als solche weniger wert sind.

Ein einfaches Beispiel

Wir befinden uns in einem Kindergarten. Die Gruppe, die der Kindergärtner Xaver betreut, ist ethnisch bunt gemischt. Die kleine Yvonne hat soeben ein anderes Mädchen vom Stuhl geschubst.. Xaver hat das gesehen - und verdonnert Yvonne daraufhin dazu, beim nachfolgenden Ringelspiel zuschauen zu müssen.

Was müsste in dieser Situation jetzt noch zusätzlich der Fall sein, damit dieses Verhalten von Xaver zu Recht als antisemitisch gelten (er also auf die Antisemiten- Liste gesetzt - und somit unter Umständen sogar aus dem Kindergartendienst entlassen - werden) darf? Prüfen Sie jetzt erstmal in Ruuhhe, ob Sie mit der Antwort der obigen Definition (AS.V*) einverstanden wären. Wir gehen die einzelnen Bedingungen noch durch. Es schadet auch nichts, wenn Sie im Folgenden die entsprechenden Parallelen für "rassistisch, sexistisch, etc" im Kopf behalten.

Zur Bedingung 1: Xavers Reaktion auf Yvonnes Schubs ist zweifelsohne an Yvonne selber gerichtet. Sie ist Adressatin des Verbots, am folgenden Ringelspiel nicht mitmachen zu dürfen. Und insofern sie an diesem Spiel wohl gerne mitgemacht hätte, trifft auch sicher zu, dass Xavers Verbot für Yvonne eine echte 'Schädigung', eine echte Strafe, ist. Xavers Reaktion war, so verstanden, nicht nur an, sondern auch gegen Yvonne gerichtet. Das macht aber Xavers Reaktion noch lange nicht zu einer antisemitischen Tat. Es kann sein, dass er, so auf einen Schubs zu reagieren, generell für eine angemessene Reaktion hält, er diese Strafe auch gegen jedes andere Kind aus der Gruppe verhängt hätte. Dafür, dass Xavers Reaktion antisemitisch ist, ist (1) also zwar notwendig, aber nicht hinreichend.

Zu den Bedingungen 2 & 3: Dieses Bild ändert sich sofort, sobald wir wissen, dass Xaver auf den Schubs von Yvonne nur deshalb so reagiert hat, weil er Yvonne für eine Jüdin gehalten hat. M.a.W.: Sobald wir wissen, dass er nicht so reagiert hätte, wenn er Yvonne nicht für eine Jüdin gehalten hätte. Wenn also z.B. Anna, Yvonnes nicht-jüdische Freundin, wenn sie geschubst hätte, trotzdem weiter hätte mitspielen dürfen.

Die Bedingung (3) macht die in (2) eventuell bereits implizit enthaltende Diskriminierung von Yvonne als Jüdin explizit. Insofern mag (3), falls bereits aus (2) folgend, vielleicht redundant sein; aber das macht nichts. Redundanz schadet bei einer Definition nicht; und Deutlichkeit ist in diesem Kontext gewiss wichtiger.

Was lehrt uns dieses simple Beispiel? Was lehrt uns die (anhand dieses Beispiels ja nur exemplifizierte) simple Definition? Einiges. Zum Beispiel:

Antisemitismus - das geht auch ohne Juden. Angenommen, Xaver hat sich getäuscht: Yvonne ist gar keine Jüdin. Xavers Reaktion war trotzdem antisemitisch. Sie sollte eine vermeintliche Jüdin als Jüdin treffen; d.h.: sie war durch eine antijüdische Diskriminierung motiviert. Das reicht. Genau deshalb fordert die Bedingung (2) nicht, dass X weiss, dass Y jüdisch ist, sondern nur, dass X das glaubt. Dass es für einen Antisemitismus gar keine Judenpräsenz zu geben braucht, das ist also keine gross artige empirische Entdeckung, folgt vielmehr schon aus dem Begriff eines antisemitischen Verhaltens selbst.

Nicht jede Schädigung eines Juden ist schon Antisemitismus. Am Abend zuvor war Xaver in seiner Disko in eine Schlägerei verwickelt, bei der er, "echt in Notwehr", wie er meint, einen Japaner K.O. schlug. Ist der aus Bayern stammende Xaver damit schon ein (Anti-Japaner bzw. Anti-Asiaten-) Rassist? Natürlich nicht. Genauso wenig ist jeder Schaden, den man einem jüdischen Mitbürger zufügt, schon kraft dieser Schädigung ein Beleg für Antisemitismus. Auch wenn Yvonne also tatsächlich Jüdin sein sollte; falls bei ihrer Bestrafung die Diskriminierungskomponente fehlt, ist diese Bestrafung (wie ja schon in 2.3 oben gesagt) sicherlich nicht antisemitisch.

Antisemitisch - auch ohne Schädigung. Unser Beispiel - wie gehabt. Nur mit dem Unterschied: Yvonne ist regelrecht froh darüber, dass sie an diesem doofen Ringelspiel nicht mitmachen muss. Trotzdem: Auch wenn Xavers Reaktion für Yvonne in diesem Fall keine echte Strafe war, Yvonne von Xavers Reaktion vielmehr sogar profitierte: Xavers Reaktion bleibt nichtsdestotrotz - ihrer diskriminierenden Motivation wegen - weiterhin antisemitisch.

Antisemitismus - einfach so. Unser Beispiel noch mal wie gehabt. Nur mit dem Unterschied: Dem Xaver ist das antisemitische Diskriminierungs-Motiv, das hinter seiner Reaktion steht, selber gar nicht präsent. Er ist sich seines Antisemitismus selbst gar nicht bewusst. Er reagiert nun mal so, wie er reagiert - einfach so. Ist solches möglich? Wenn dem so wäre, dann kann es sein, dass ich Antisemit (bzw. entsprechend: Rassist, Sexist etc.) bin, auch ohne es zu wissen. Das ändert aber nichts daran (ja bekräftigt es sogar), dass, ob, was ich tue, antisemitisch (rassistisch etc.) ist oder nicht, immer noch allein von meinen Einstellungen abhängt - auch wenn mir diese, wie gesagt, nicht immer selbst präsent sein müssen. Nennen wir den, der nicht mal selber weiss , dass er ein Antisemit ist, zur Abgrenzung von den nur latenten Antisemiten einen Krypto-Antisemiten. Und den, der sich seiner betreffenden ASEinstellung bewusst ist, könnten wir jetzt als einen selbst-transparenten AS bezeichnen.

Diese Unterscheidung sollte jetzt nicht mit der schon eingangs gemachten zwischen manifestem und latentem AS verwechselt werden. Es gibt vielmehr die folgenden vier Möglichkeiten.

 

Transparent

Kryptisch

Manifest

 

Latent

 

 

Antisemitisch - trotz Beteuerung des Gegenteils. Ich bin mir ziemlich sicher, dass ich kein Antisemit bin. Beweist das, dass ich keiner bin? Nach dem soeben Gesagten leider nicht. Es kann ja sein, dass ein Krypto-Antisemit besten Gewissens bestreitet, Antisemit zu sein - aber trotzdem (hinter seinem eigenen Rücken sozusagen) einer ist.

Was folgt daraus? Und was folgt daraus nicht?

Nun, wie immer: unübersehbar viel. Zum Beispiel folgt, dass mich, was meinen Krypto-Antisemitismus angeht, andere vielleicht besser kennen als ich mich selbst. Aber daraus folgt noch lange nicht, dass sich dieses "Besser Wissen" mir gegenüber jeder Beliebige anmass en darf. Und erst recht nicht folgt, dass jeder, der sich das anmass t, damit auch Recht hat.

Die Gross e Rest-Frage ist also: Wann darf man sich dieses Besser-Wissen anmass en? Und wann hat man damit Recht?

Wir kommen jetzt, nachdem die Definitionsfrage geklärt ist, wir also wissen, was der Begriff "Antisemitismus" besagt (nämlich Juden-Diskriminierung, Punkt!), zum Verifikationsproblem, zum gross en Minenfeld der Erstellung einer möglichst zuverlässigen Antisemiten-Liste. Doch bevor wir dieses Feld betreten, ist noch ein weiterer Begriff, ein weiteres definitorisches Begriffsproblem zu betrachten. Der Begriff des Antizionismus.

Auch dieses Problem wäre, wenn man nur wollte, ganz einfach zu lösen. Nämlich durch ein paar ohnehin gebotene Unterscheidungen.

3. Exkurs: Anti-Zionismus

Die Kernfrage des derzeitigen AS-Streits ist schlicht und einfach diese: Ist der Anti- Zionismus eine Unterart des Anti-Semitismus? Ist jeder Anti-Zionist (schon mit begrifflicher Notwendigkeit) auch ein Anti-Semit? Oder kann es (rein begrifflich, wohlgemerkt!) auch Anti-Zionisten geben, die keine Anti-Semiten sind? Die folgenden zwei Schemata verdeutlichen diese beiden Positionen.

SCHEMA 1 (Teilmenge)

SCHEMA 2 (Überschneidung)

Verschiedene Arten des (Anti)-Zionismus

Welche Position ist die richtige? Wer auch nur so fragt, liegt schon schief. Denn: Den Zionismus gibt es gar nicht. Es gibt nur verschiedene - sehr verschiedene - Varianten desselben.

Jetzt wäre zunächst zwischen dem kulturellen und dem politischen Zionismus zu unterscheiden. D.h. zwischen der Fixierung auf Zion (=Jerusalem) als Zentrum der jüdischen Kultur einerseits und dem Aufbau einer jüdischen Nation andererseits. Ich beschränke mich - darin dem derzeitigen Diskurs folgend - auf die letztere Variante: auf die vor allem von Theodor Herzl (1860-1904) in Reaktion auf den europäischen Antisemitismus des 19. Jahrhunderts vorangebrachte jüdische Nationalbewegung, deren Zielsetzung, die Gründung eines eigenen Staates als (zumindest potentielle) Heimstätte für alle Juden der Welt, sich mit der Gründung Israels 1948 realisiert hat. Wer dieses Projekt für richtig (legitim) hält, ist, wie ich sagen will, Minimal-Zionist.

Entsprechend wäre, wer selbst die Legitimität dieses Mini-Z bestreitet, ein Maximaler Anti-Zionist.

Es gäbe darüber hinaus eine Reihe weiterer Projekte, die sich in der folgenden (naturgemäss groben) Tabelle zusammengefasst finden:

Projekte Legitim:

= Z nicht-Legitim:

= Anti-Z

1 Existenz eines Staates Israel > 1948

Mini-Z

Maxi-Anti-Z

2 Ethnische Säuberungen vor und um 1948

 

 

3 Israelische Expansions- & Besatzungspoitik > 1967

 

 

4 Spezielle Schritte von 3 (Mauerbau, gezielte Tötungen)

 

5 Gross -Israel als exklusiver jüdischer Staat

Maxi-Z

Mini-Anti-Z

Nun, wie ist es: Impliziert auch nur ein Maximaler Anti-Z, d.h. einer, der sogar die Legitimität des Mini-Z bestreitet, einen Antisemitismus?

Wenn dem so wäre, dann wäre ein nicht unbedeutender Teil der Judenheit, nämlich deren ganze ultra-orthodoxe Fraktion (von der die Gründung eines jüdischen Staates vor der Wiederkunft des Messias nicht nur für nicht legitim, sondern für eine extreme Versündigung gegen Gottes Gebote verstanden wird), selbst antisemitisch. Aber das hat bisher nicht einmal ein einziger der schärfsten Antisemiten-Jäger behauptet. Woraus bereits logisch folgt: Das Schema 1 ist schlicht falsch.

Man beachte: Wenn das Schema 1 - die These, dass Antizionismus notwendigerweise einen Antisemitismus impliziert - , sogar im Fall des Maximalen Antizionismus falsch ist, dann erst recht bei allen schwächeren Varianten (2 bis 5) des sogenannten Antizionismus.

Mehr gibt es zu diesem angeblichen Begriffsproblem eigentlich nicht zu sagen. Richtig ist nur das Schema 2.

Und damit, wie schon angekündigt, zu den leider viel komplizierteren Verifikationsfragen.

4. Verifikationsprobleme (Die Antisemiten-Liste)

Wir wissen jetzt (so hoffe ich), was der Fall sein müsste, um jemanden zu Recht auf die Antisemiten-Liste zu setzen.. Aber damit wissen wir noch lange nicht, ob das, was, um auf die Liste zu kommen, der Fall sein müsste, bei einer bestimmten Person - etwa bei Xaver oder bei mir - auch tatsächlich der Fall ist. Das ist die Frage nach den Fakten.

Noch einmal: Gehört Xaver wegen seiner Bestrafung von Yvonne wirklich auf die Antisemiten-Liste? War seine Reaktion auf deren Schubs tatsächlich antisemitisch? Wovon das abhängt, wissen wir: Eben davon, ob hinter seiner Reaktion auch wirklich die fragliche antisemitische (= Juden-diskriminierende) Einstellung steckte oder nicht! Die Faktenfrage ist: Hatte er diese Einstellung tatsächlich? Und spielte sie wirklich die für das Vorliegen eines antisemitischen Verhaltens notwendige motivationale Rolle? Und schliess lich: Wie kriegen wir das raus? Das ist das Verifikationsproblem.

Bei diesem Problem braucht man ohne Fallunterscheidungen erst gar nicht anzufangen. Also: Jetzt ein paar Fallunterscheidungen.

Ohne jeden Hintergrund

Zurück zu Xaver. Wir kennen sein Verhalten. Wissen aber sonst nichts weiter; haben also insbesondere weder über ihn noch über die fragliche Situation irgendwelche weiteren Hintergrundinformationen. Bleibt es dabei, so gilt: Verifikation - unmöglich. Jeder Versuch dazu wäre schlicht zirkulär. Die Deutung des Verhaltens könnte sich nur auf die Zuschreibung der Einstellung stützen, auf nichts sonst. Diese Zuschreibung aber steht und fällt (in diesem Fall!) mit der Deutung des gezeigten Verhaltens. Zirkulärer geht es nicht.

Die dunkle Kehrseite dieses Resultats: Unmöglich ist nicht nur die Verifikation; unmöglich ist auch jede Falsifikation. Was leider heiss t: Wer Xaver in diesem Fall Antisemitismus anhängt, kann prinzipiell nicht widerlegt werden. Wer das schon als Beweis ansieht, hat, was sein Urteil über Xaver angeht, freie Hand. (Kein Wunder, dass sich dieses Faktum im derzeitigen Antisemitismus-Diskurs einige absolut schamlos zu Nutze machen.)

Würde sich an dieser Unbeweisbarkeit bzw. Unwiderlegbarkeit etwas ändern, wenn wir Xaver fragen könnten? Doch nur dann, wenn man ihm Glauben schenken würde. Wenn nicht, so könnte Xaver sagen, was er will; es änderte sich damit kein Deut.

Mit Hintergrund: Wissen über den Täter

Nach Belegen für oder gegen Xavers antisemitische Motivation lässt sich erst dann sinnvoll fragen, wenn wir schon etwas mehr wissen. Zum Beispiel mehr über ihn, den Täter: Wie hat er sich bisher Yvonne und anderen (echten oder vermeintlichen) jüdischen Kindern gegenüber verhalten? Und wie im Vergleich dazu gegenüber den anderen (echt oder vermeintlich) nicht-jüdischen Kindern? Sofort fallen einem hier auch Verfahren für 'Experimente' ein, die man mit Xaver und seiner Kindergartengruppen machen könnte, um auch noch mehr zu wissen. Mag sein, dass auch das so gewonnene weitere Wissen noch nicht logisch zwingend für den Schluss auf Xavers Antisemitismus (oder eben für das Fehlen desselben) wäre; aber das macht nichts. Logisch zwingend sind Indizien-basierte Resultate meist ohnehin nicht. Hinreichend starke Bestätigung reicht.

Mit Hintergrund: Wissen über die Tat

Nächster Fall: Wir wissen zwar nichts Weiteres über den Täter, aber doch etwas Wichtiges über die Tat. Xaver hat Yvonne nicht nur nicht weiter mitspielen lassen; er hat auch noch gesagt: "Du blödes Judengör". Diese Äuss erung enthält schon ihrem Typ nach einen Antisemitismus-Indikator. Dabei kommt es jetzt nicht darauf an, wie stark dieser Indikator für sich genommen ist, nur darauf, dass sich allein durch sein Vorhandensein die Ausgangslage - das anfängliche "Wir können gar nichts sagen" - ändert. Der Verdacht auf Xavers Antisemitismus ist jetzt nicht mehr völlig unbegründet. Was aber nicht mit einer hinreichenden (hinreichend starken) Begründung verwechselt werden sollte.

Usw. Schritt für Schritt. Sie wissen jetzt, wie man vorgehen könnte, um sich sogar in dem Labyrinth der Antisemitismus-Verifikationsprobleme etwas besser zurechtzufinden.

Das Problem ist bloss : Wer geht im Antisemitismus-Kontext schon tatsächlich so vor? Schauen Sie sich doch einfach mal um.

5. Dicke logische Fehler

Zum Schluss will ich noch kurz auf ein Problem aufmerksam machen, dessen Folgen ungeheuer gross e sind, das aber trotzdem in der ganzen Antisemitismus-Debatte bisher total unterbelichtet geblieben ist: Es geht um den Unterschied zwischen einer Diskriminierungs-Einstellung einerseits und den diversen möglichen Gründen für diese Einstellung andererseits. Zu diesen Gründen gehört in der Regel auch der Rekurs auf Fakten, Tatsachenbehauptungen also.

Beispiel: Der Rassist Hansen

Hansens rassistische Einstellung:

(A) Afrikaner sind (moralisch) weniger wert als Asiaten.

Sein Grund dafür:

(B) Der IQ von Afrikanern ist im Durchschnitt geringer als der von Asiaten.

Die meisten reagieren auf dieses Beispiel so: (A) ist absolut verwerflich! Folglich, so der übliche Schluss, muss, wer gegen (A) ist, auch gegen (B) sein. (B) darf einfach nicht wahr sein! Schon die Behauptung von (B) selbst ist eine Diskriminierung.

Warum? Die übliche Antwort: Weil die Bewertung (A) doch schon aus der Behauptung (B) folgt.

Reagieren auch Sie so? Wenn ja, dann begehen auch Sie einen heftigen Fehlschluss. Was nicht so tragisch wäre, wenn Sie damit nicht bereits den gleichen Fehler begangen hätten, den auch der Rassist Hansen macht.

Was wäre denn, wenn - ob wir das nun für schön und gut finden oder nicht - (B) tatsächlich wahr wäre? Ob dem tatsächlich so ist, das spielt jetzt gar keine Rolle! Wäre, wie der Rassist glaubt (und bisher vielleicht auch wir), die sogenannte Tatsachenbehauptung (B), wenn sie denn wahr wäre, wirklich eine gute Begründung für (A)?

Überhaupt nicht! Und zwar aus zwei Gründen nicht: Erstens: Selbst wenn der IQ von Afrikanern im Durchschnitt schlechter als der von Asiaten wäre: Es könnte und wird trotzdem immer noch Afrikaner geben, deren IQ den von vielen Asiaten übertrifft. Und zweitens und sehr viel wichtiger: Soll denn, welchen IQ jemand hat, wirklich ein Mass stab dafür sein, wie wertvoll er ist? Einspruch! Der moralische Wert eines Menschen ist keine Funktion seines IQ!

Um (A) zu bestreiten, müssen wir also keineswegs auch die Prämisse (B) bestreiten. Wir müssen nur bestreiten, dass, wie der Rassist glaubt, (A) aus (B) logisch folgt. Was falsch ist an der Begründung des Rassisten ist nicht (jedenfalls nicht notwendigerweise) die Prämisse (B); falsch ist, dass aus dieser die Bewertung (A) folgt.

Daraus, dass Rassen-Diskriminierung verwerflich ist, folgt also nicht, dass auch die faktischen Gründe, die jemand für diese Diskriminierung hat oder zu haben glaubt, falsch sein müssen. Es folgt nur, dass diese Gründe keine logisch zwingenden Gründe für die fragliche Diskriminierungseinstellung sein können.

Im Kontext der Antisemitismus-Debatte ist dieser simple logische Sachverhalt anscheinend völlig unbekannt. Anders ist zum Beispiel überhaupt nicht zu erklären, warum die Thesen der amerikanischen Politikwissenschaftler Mearsheimer & Walt über den Einfluss der jüdischen Lobbies auf die amerikanische Auss enpolitik oder bei uns erst vor wenigen Tagen der Hinweis des evangelischen Bischofs Adomeit auf die doch ganz unbestreitbare Überidentifizierung vieler gutmeinender Deutscher mit Israel plötzlich so viele Leute hinter ihrem Ofen hervorgelockt haben.

Was ist es, was uns so dumm macht? Was ist es speziell im Kontext der Antisemitismus-Debatte? Brecht hat es klar und deutlich benannt: Angst macht dumm. Es ist die Angst, im Kontext dieser Debatte etwas falsch zu machen. Es ist, übrigens genau wie im Kontext der ganzen Terrorismus-Hysterie, der pycho-soziale Terrorismus, der schon allein mit Hilfe des Wortes "Antisemitismus" (bzw. mit dem Wort "Terrorismus") betrieben wird.

Was dieser kleine Vortrag zeigen sollte: Man muss vor diesem Wort keine Angst haben. Auch über Antisemitismus kann man klar und einfach - also angstfrei - sprechen. Wenn man nur will. Ich will es.

Hinweis: Eine aktualisierte Fassung hierzu wird mein Vortrag am Abend des 12. Februar 2020 an der Berliner Humboldt-Universität sein. Dort werde ich dann auch meine bei der DAG-Veranstaltung nur in der Diskussion vorgetragene These näher begründen, dass die sogenannte "Arbeitsdefinition" der IHRA (International Holocaust Remembrance Alliance) des Antisemitismus, welche die ganze Geschäftsgrundlage der derzeitigen Debatte - und so auch des Bundestagsbeschlusses vom 17. Mai 2019 - darstellt, schlicht und einfach "unbrauchbar", ja sogar "kontraproduktiv" ist.

Prof. Dr. Georg Meggle, Beiratsmitglied der Deutsch-Arabischen Gesellschaft (DAG)
Kommentare und Kritik bitte direkt an: info@d-a-g.de

 

https://www.heise.de/tp/features/Genau-wann-bin-ich-Antisemit-4547202.html?seite=all

 


 

https://www.heise.de/tp/features/Test-der-Arbeitsdefinition-Antisemitismus-Ergebnis-Mangelhaft-4574197.html

Das Grundlagenpapier der International Holocaust Remembrance Alliance (IHRA) ist schlicht und einfach eine intellektuelle - und damit auch eine moralische - Zumutung

Schon seit 2005 geistert im Antisemitismus-Diskurs eine sogenannte "Arbeitsdefinition Antisemitismus" herum. Nach der Annahme durch die Konferenz der IHRA (International Holocaust Remembrance Alliance) im Jahr 2016 wurde dieser Definitionsvorschlag in den 33 Mitgliedsstaaten dieser Allianz, zu der fast alle westlichen Staaten gehören, quasi zur Geschäftsgrundlage der gesamten öffentlichen Antisemitismus-Debatte - und damit zum wichtigsten begrifflichen Instrument im politischen Kampf gegen jede Art von "ungerechtfertigter" Kritik an der aktuellen Politik Israels in punkto Palästina.

In Deutschland gilt der Anti-BDS-Beschluss des Bundestags vom 17. Mai 2019 als bisher wichtigster Etappensieg in diesem Kampf; in simpler Anwendung besagter Arbeitsdefinition markiert der Beschluss diese Bewegung blanko als "antisemitisch". Dieser Beschluss wurde von einigen Antisemitismus-Beauftragten und Stadtverwaltungen als Gütesiegel für ihre eigene politische Korrektheit verstanden und entsprechend emphatisch begrüss t. Auch wenn das einige Gerichte bisher noch etwas anders sehen, wie beispielsweise das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht.

Nun aber ist etwas höchst Merkwürdiges geschehen. Jemand hat sich, nachdem mit dieser Arbeitsdefinition seit sage und schreibe nunmehr 14 Jahren tagein tagaus gearbeitet wird, doch tatsächlich die Mühe gemacht - und besagte Arbeitsdefinition einer ersten näheren Betrachtung gewürdigt und das Ergebnis dieser Betrachtung sogar auch noch öffentlich gemacht. Siehe die folgende Online-Publikation der Rosa Luxemburg Stiftung vom 29. Oktober 2019: Gutachten zur "Arbeitsdefinition Antisemitismus" der International Holocaust Remembrance Alliance. Autor: Peter Ullrich.

Wer sich am Antisemitismus-Diskurs fürderhin beteiligen will, wird sich - wenn er noch ernst genommen werden will - mit diesem Gutachten auseinandersetzen müssen. Und zwar eingehender als das in dieser kurzen ersten - und im TEIL 1 auch bloss summierenden - Stellungnahme möglich ist. (Mein nächstes Sommer-Seminar in der Reihe "Ethische Interventionen" am Philosophischen Institut der Uni Salzburg wird sich ganz diesem Thema widmen.)

Dringende Empfehlung an die Leser/innen (und die Salzburger Student/innen): Drucken Sie sich jetzt, ehe sie weiterlesen, unbedingt die S. 18 dieses Gutachtens aus, d.h. den Teil IV.A von dessen Anhang (Wortlaut der "Arbeitsdefinition" mit Erläuterungen und Beispielen); und legen Sie diese Seite für den Rest Ihres eventuellen weiteren Mitdenkens neben Ihren Computer.

Richtig: Die Überprüfung einer Definition ist nicht ohne eigene Anstrengung möglich. Schon gar nicht bei einer Definition, von der derart viel abhängt. Ob Worte wirklich töten können? Dieses einfache Wort - das die Arbeitsdefinition zu definieren vorgibt - kann es! Hat es schon oft getan. Und wird es weiterhin tun.

TEIL 1: Das Gutachten selbst

Peter Ullrich [kurz: PU], * 1976, Soziologe, Kulturtheoretiker und Fellow am Zentrum für Antisemitismusforschung an der TU Berlin, der sich insbesondere mit der ebenfalls in der Schriftenreihe der Rosa Luxemburg Stiftung erschienenen Arbeit "Deutsche, Linke und der Nahostkonflikt" (Wallstein, 2013) als einer der differenziertesten Beobachter und Analytiker des neueren Antisemitismus-Diskurses qualifiziert hat, unternimmt mit diesem Gutachten Gross es: Er erläutert im Kapitel II zunächst Hintergrund: Geschichte, Verbreitung und Status der "Arbeitsdefinition Antisemitismus" und unterzieht diese Definition dann im zentralen Kapitel III, auf das sich diese Stellungnahme konzentriert, einer ersten relativ gründlichen Analyse.

Damit tut PU etwas, was für eine Debatte, um als rational gelten zu können, zwar generell erforderlich wäre, speziell im Antisemitismus-Diskurs aber bislang sträflich (gar mit Absicht?) vernachlässigt worden ist: Er will wissen, was der zentrale Begriff dieses Diskurses überhaupt besagt. Zumindest, rekonstruktiv, mit Bezug auf die seit Jahren kursierende "Arbeitsdefinition" der IHRA. Und stellt damit - theoretisch wie hoffentlich auch praktisch - letztlich die ganze Geschäftsgrundlage der derzeitigen Debatte zur Disposition. Allein dies zu wagen, ist eine Leistung, für die man PU nicht dankbar genug sein kann. Wer hat auf diesem Felde Selbiges bisher schon jemals auch nur zu probieren sich getraut?

Das Gutachten von PU unterscheidet bei der "Arbeitsdefinition", wie diese selbst, zwischen der "Kerndefinition" (III.B) und den diesem Kern beigefügten "Beispiele(n) und Erläuterungen" (III.C).

Die Kerndefinition (S. 18, Mitte links) ist diese:

KD: Antisemitismus ist eine bestimmte Wahrnehmung von Juden, die sich als Hass gegenüber Juden ausdrücken kann. Der Antisemitismus richtet sich in Wort und Tat gegen jüdische oder nicht-jüdische Einzelpersonen und/oder deren Eigentum, sowie gegen jüdische Gemeindeinstitutionen und religiöse Einrichtungen.

PUs Einwände gegen KD sind im wesentlichen:

(1) Zwar sei klar, dass "keine Definition absolut eindeutig formuliert werden kann" (10), aber KD sei doch in "drei zentrale(n) Aspekte(n) äuss erst vage: als was Antisemitismus im Kern verstanden wird, welche Phänomene als antisemitisch zu betrachten sind und gegen wen genau diese sich richten" (11).

(2) Auch "schon die Bestimmung von Antisemitismus als Wahrnehmung im ersten Satz ist problematisch" (a.a.O.). "Das antisemitische Zerrbild von Juden" könne auch "Produkt (bspw. von Projektionen)" sein - "mithin … erzeugtes Resultat … und keine sinnliche Wahrnehmung".

(3) KD sei zu eng, da "Aspekte, die … zweifellos zum Antisemitismus gehören", in KD "schlicht nicht erfasst" sind - wie bestimmte "Einstellungen" (11 f.).

(4) Der Fokus auf die emotionale "Hass" Komponente ignoriere, dass es auch eine "explizit um ein nicht-emotionales, 'rationales' Selbstbild bemühte" Variante des Antisemitismus geben könne..

"Mit der Vagheit der Kerndefinition steigt", so PU, "die Bedeutung der Erläuterungen und Beispiele"; doch auch diese "vertiefen … teilweise das grundsätzliche Vagheitsproblem. Dies geschieht auf drei Ebenen: (1) Es werden durch sie weitere … Komponenten … eingeführt, die in KD nicht enthalten sind; (2) einige Beispiele sind missverständlich bzw. nur bedingt geeignet … ; und (3) die Beispiele werden oft nicht wie vom Erläuterungstext vorgesehen ("unter Berücksichtigung des Gesamtkontextes") interpretiert" (12).

Des weiteren - und dieser Aspekt wird mit Sicherheit in der Debatte um dieses Gutachten die allergröss te Rolle spielen - wird in dem Gutachten moniert, dass mit der Akzentuierung der "verschiedenen Aspekte[n] von Israelfeindschaft" (12) eine etwas einseitige "Schwerpunktsetzung vollzogen" sei ("sieben der elf Beispiele" enthalten "einen Bezug zu Israel und dem Nahostkonflikt"), während "wesentliche andere Entstehungskontexte und Traditionslinien von Antisemitismus, insbesondere der Rechtsextremismus oder das Christentum, … keine oder nur eine beiläufige Erwähnung" (13) fänden. Zudem: "Alle schwierigen Beispiele aus der Definition sind solche mit Bezug zu Israel und zum Nahostkonflikt" (13).

Wie schlampig (das ist mein Wort, nicht das des Gutachters!) der IHRA-Text mit seiner eigenen "Arbeitsdefinition" umgeht, verdeutlicht das Gutachten (auf S. 13) anhand der folgenden unmittelbar auf KD folgenden Arbeitsdefinition-Erläuterung (S. 18, links Mitte):

Erscheinungsformen von Antisemitismus können sich auch gegen den Staat Israel, der dabei als jüdisches Kollektiv verstanden wird, richten.

IHRA

Dazu bemerkt PU kurz und knapp und ganz korrekt: "Die Definition Israels als jüdisch ist Teil … der Selbstdefinition des Staates als jüdischer Nationalstaat." Macht das nun - obiger Erläuterung zufolge - nicht Israel selbst zu einer "Erscheinungsform von Antisemitismus"? Womit die Arbeitsdefinition also nicht nur - s.o. Einwand Nr. (3) - als zu eng, sondern sogar aus der Sicht der Definierenden selber auch als zu weit erwiesen wäre.

Was direkt zu der Frage führt: Wie steht es somit mit der Tauglichkeit dieser Arbeitsdefinition (KD plus deren Beispiel-Verdeutlichungen)?

Wie im Gutachterjargon üblich jongliert PU hier zwischen sich gegenseitig bedingenden "Plus und Minus"-Komponenten (D TAUGLICHKEIT - S. 15). Das Resümee ist freilich letztlich klar und deutlich genug:

Die äuss erst geringe Präzision und innere Widersprüchlichkeit sowie die eklatanten Leerstellen sind kein akzeptabler Preis für Zugänglichkeit. … [Der] Anspruch [der Arbeitsdefinition], die Probleme allgemeiner begrifflicher Klärung und universeller praktischer Anwendbarkeit zugleich zu lösen, muss als gescheitert angesehen werden.

PU (15)

Noch deutlicher wird das Gutachten im Kapitel IV Zusammenfassung sowie grundrechtliche Implikationen:

Die "Arbeitsdefinition Antisemitismus" bietet ein Einfallstor für die … mögliche Stigmatisierung und öffentliche Benachteiligung missliebiger Positionen im israel-palästinensischen Konflikt. Dies ist angesichts ihres quasi-rechtlichen Status als Bedrohung der Meinungsfreiheit zu bewerten.

PU (16)

Und dann das resümierende Verdikt im Kapitel V - Empfehlungen zum Umgang mit der "Arbeitsdefinition":

Vor allem aufgrund ihrer handwerklichen Schwächen, ihrer defizitären Anwendungspraxis, ihres trotzdem teilweise verbindlichen rechtlichen Status und ihrer politischen Instrumentalisierbarkeit mit problematischen Implikationen für die Meinungsfreiheit kann die Nutzung der "Arbeitsdefinition Antisemitismus" nicht empfohlen werden.

PU (17, Fettsetzung von mir)

Und dieses Votum besagt nicht nur, dass eine weitere Verwendung der Definition nicht nur nicht zu empfehlen ist; es ist eine klare Empfehlung, mit ihr nicht weiterhin zu arbeiten.

Das vorgelegte Gutachten zur "Arbeitsdefinition Antisemitismus" der IHRA belegt, wie schon längst offensichtlich hätte sein können und müssen, die Unbrauchbarkeit dieser Arbeitsdefinition. Der Gutachter bewertet diese Arbeit, würde man die Notenskala einer Klassenarbeit anlegen, so lese ich sein Votum, bestenfalls als mangelhaft. Was meines Erachtens noch wohlwollend ist - und sich gewiss nur dem geschätzten Gutachter-Status bzw. Nimbus verdankt. Normalerweise würde man eine solche Arbeit in jedem Anfänger-Proseminar als ungenügend zurückgeben müssen. Das betreffende Grundlagenpapier der IHRA war und ist schlicht und einfach eine intellektuelle - und damit auch eine moralische - Zumutung.

TEIL 2: Folgefragen, interne

Welche Folgen sollte dieses Gutachter-Votum haben? "Sollte" - sofern mit diesem Diskurs im Unterschied zur bisherigen Diskurs-Praxis (mit dem Anti-BDS-Bundestagsbeschluss vom 17. Mai 2019 als krönendem Tiefpunkt) auch nur ein minimaler Rationalitätsanspruch verbunden sein soll.

Die nächstliegende Mindestfolge wäre doch wohl die, dass mit besagter "Arbeitsdefinition" ab jetzt nicht einfach so weiter gearbeitet wird, als wäre nichts. Mit anderen Worten: Man dürfte nicht einfach weiterhin mit einer Definition arbeiten, die offensichtlich nichts taugt. Wer auch nur ein bisschen an Klarheit und potentieller Erkenntnis interessiert ist, sollte jetzt nach einer anderen, hoffentlich etwas besseren Definition Ausschau halten. Oder noch besser: Sie oder er sollte es - das "Arbeiten" = das Nachdenken auf all den einschlägigen Ebenen - vielleicht auch mal mit einer alternativen "Arbeitsdefinition" versuchen. Zumindest probeweise.

Wobei es wohl auch nicht schaden könnte, sich zu fragen, was eine gute Definition speziell im Antisemitismusdiskurs überhaupt zu leisten hätte. Klar, dass schon über diese internen Fragen die Antworten je nach den Interessen der Beteiligten weit auseinandergehen dürften. Aber, so what? Man kann schliess lich jeden Vorschlag auch wieder verwerfen.

Mein Interesse wäre - und zwar ganz parallel wie in meinen schon seit 9/11 verfolgten Versuchen einer logischen Klärung der Terrorismus-Begrifflichkeiten (vieles davon auch bei Telepolis!) - einfach dieses: Zwar bin ich mir, wie viele andere Mitmenschen, ziemlich sicher, dass Terrorismus und Antisemitismus (wie auch Rassismus, Sexismus, exklusiver Nationalismus etc.) etwas stark Verwerfliches sind; aber ich würde doch auch noch gern wissen wollen, woran das liegt.

Was genau ist es denn an den terroristischen Akten und was an den antisemitischen (rassistischen, sexistischen, nationalistischen etc.) Handlungen und Einstellungen, was diese zu so stark verwerflichen Akten und Einstellungen macht? Kurz: Mich interessiert in diesen Bereichen jeweils eine Definition, die mir auch für eine begründbare moralische Bewertung der so definierten Handlungen und Einstellungen eine klare begriffliche Grundlage bietet.

Im Fall der antisemitischen Handlungen und Einstellungen ist diese Bewertungs-Grundlage - anders als beim Terrorismus - verblüffend einfach: Deren sogar absolute Verwerflichkeit liegt (exakt parallel zu den rassistischen und sexistischen Fällen) genau an ihrem Diskriminierungs-Charakter. Kurz: Antisemitismus = Juden-Diskriminierung, Punkt. (Genau wie: Rassismus = Rassen-Diskriminierung; Sexismus = Geschlechter-Diskriminierung.) Das ist im Grund alles, was man zu einer klaren und einfachen - und zudem universellen - Definition des Antisemitismus braucht. Die eigentlichen Probleme beim Umgang mit Antisemitismus-Phänomenen sind, so mein Standpunkt, keine Definitions-Probleme, sondern Probleme der Verifikation.

Diese Unterscheidung zwischen Definition versus Verifikation spielt im Antisemitismus-Diskurs wie auch im oben (in TEIL 1) referierten Gutachten leider nicht die Rolle, die dieser Unterscheidung gebührt. Ich habe mit Blick auf diesen Diskurs versucht, beides - die Unterscheidung selbst wie deren kontextabhängige Rolle - in dem Telepolis-Beitrag Genau wann bin ich Antisemit? etwas näher zu beleuchten. Klar: Aus meiner analytisch-philosophischen Sicht. Aber auch (für mich selbst kaum zu trennen) aus meiner persönlichen.

Das Interesse des Gutachters ist verständlicherweise (wenngleich, wie ich meine, nicht zwingend auch notwendigerweise) ein anderes. Er ist Soziologe bzw. Kulturwissenschaftler und meint, glaube ich, deshalb eher - wenn nicht gar ausschliess lich - an Beobachtungen bzw. empirischen Befunden statt an Bewertungen interessiert sein zu müssen. Und so ist sein primäres Erkenntnisinteresse auch in Sachen Antisemitismus-Definition wohl eher dieses: Er zielt auf eine Definition ab, die einen möglichst gross en Bereich dessen erfasst, was in der von ihm (17, FN 23) treffend so genannten (empirischen) "multiparadigmatische[n] Forschungslandschaft" ANTISEMITISMUS alles so läuft.

Was diesem Ziel am nächsten kommt, liest sich dann - in dem von ihm und seinem Kollegen Michael Kohlstruck gemeinsam verfassten Werk Antisemitismus als Problem und Symbol. Phänomene und Interventionen (Berlin, Berliner Forum Gewaltprävention 52, 2015) - , einem glänzenden Überblick über diese "Forschungslandschaft", auf S. 18 (a.a..O.) in etwa so:

"Antisemitismus" … bezeichnet alle … Phänomene, in denen sich ein negatives Verhältnis gegenüber dem Judentum dokumentiert.

Auf der deskriptiven Ebene kommt das meinem eigenen "Diskriminierungs"-Vorschlag schon fast zum Verwechseln nahe, ist aber wegen der Wertungsdifferenz doch nicht damit identisch: Schliess lich ist nicht jedes negative Verhältnis auch ein diskriminierendes! Genau diese Differenz ist jedoch für die von einer brauchbaren Antisemitismus-Definition zu fordernde Orientierungshilfe in Sachen Antisemitismus-Bewertung wesentlich. So sehe ich das jedenfalls.

TEIL 3: Folgefragen, externe

Die Sprache ist ein Instrument. Ihre Begriffe sind Instrumente.

Wittgenstein, Philosophische Untersuchungen, § 569

Nach diesen ersten Überlegungen dazu, welche normativen Folgen das vernichtende Gutachtervotum für einen auch nur minimal rationalen Antisemitismus-Diskurs haben sollte, abschliess end nur noch schnell zur Frage nach den zu erwartenden faktischen Folgen. Also: Welche Folgen wird dieses Votum für unseren praktischen Antisemitismus-Diskurs haben - speziell für den deutschen? Nach all meinen bisherigen Erfahrungen prognostiziere ich: Keine! Es sei denn …

Das Gutachten fällt nicht nur ein vernichtendes Urteil über die IHRA-Arbeitsdefinition - es impliziert zugleich ein nicht weniger vernichtendes Urteil über den ganzen von dieser Definition bisher geprägten öffentlichen politischen Diskurs. Schliess lich kann das Niveau dieses Diskurses ja wohl schwerlich besser sein als das Niveau von dessen begrifflicher Basis.

Wie sehr sich einzelne Wissenschaftler auch um eine konzeptionelle Klärung der diversen Formen des Antisemitismus in ihren jeweiligen Forschungszweigen bemüht haben mögen - im öffentlichen Diskurs fungiert der Antisemitismus-Begriff bisher (wiederum nicht sehr viel anders als der Terrorismus-Begriff) primär als ein politischer Kampfbegriff, nämlich als ein maximal wirksames Instrument zur Diffamierung und Akzeptanz-Vernichtung von unliebsamen Positionen - sowie auch von deren Vertretern. Wer unter einen dieser Begriffe subsumiert wird, der ist erledigt. Manchmal wohl zu Recht; aber - und genau das ist der Kern des ganzen Problems - eben nicht immer. . Der Gutachter bescheinigt der IHRA-Arbeitsdefinition auss er ihren eklatanten Mängeln zugleich auch deren unbestreitbaren Erfolg: "Der Anspruch, eine breit anwendbare Antisemitismusdefinition zu schaffen, scheint angesichts der weitgehenden Durchsetzung der "Arbeitsdefinition" in verschiedensten Bereichen empirisch erfüllt zu sein" (15). Auch wenn die Definition "nicht für wissenschaftliche Zwecke geschaffen" (8) wurde; so sei doch nicht zu bestreiten: "Die 'Arbeitsdefinition' befriedigt ganz offensichtlich einen Bedarf in einem Feld, das von hochgradiger begrifflicher Verunsicherung geprägt ist und in dem Orientierung fehlt" (15).

Was diese Erfolgsgeschichte angeht, so schreit - auch dies ein Verdienst des vorgelegten Gutachtens - einiges nunmehr unüberhörbar laut spätestens jetzt nach einer Erklärung. Wiederum wette ich, dass sich der einschlägige öffentliche Diskurs um solche Erklärungen drücken wird.

Ich schliess e wieder einmal mit ein paar (nicht ganz scharf zu trennenden) Fragen:

(i) Wer von uns hatte bzw. hat denn wirklich Bedarf nach einer Arbeitsdefinition, die nahezu von A bis Z kognitiv unbrauchbar ist?
(ii) In wessen Interesse lag bzw. liegt es, dass das sogenannte öffentliche Interesse an einer begrifflichen und Bewertungs-relevanten Orientierung ausgerechnet durch eine Definition abgespeist wird, die genau für diesen Orientierungszweck nachweislich unbrauchbar ist?
(iii) Und warum liess sich die Öffentlichkeit derart abspeisen? Und warum wird sie sich, wie ich glaube, auch weiterhin derart abspeisen lassen?
(iv) Warum können eigentlich so viele Leute - unter ihnen auch die 17. Mai 2019 Anti-BDS-Mehrheit des Deutschen Bundestages - in ihrer "hochgradige[n] begrifflichen Verunsicherung" sich durch ein derart schlecht durchdachtes Machwerk als 'befriedigt' erweisen?
(v) Warum hat angesichts dieser Mängel keiner der für den Bereich Antisemitismus zuständigen Sachbearbeiter gegen derart miserable sprachliche Arbeitsbedingungen auch nur protestiert?
(vi) Warum hat kein einziger der zahlreichen AS-Beauftragten jemals mit einer anderen Arbeitsdefinition zu arbeiten selber auch nur versucht?
(vii) Oder auch nur den Bedarf nach einer Alternative zu Protokoll gegeben oder gar begründet?
(viii) Von wem (von welcher Institution?) stammen eigentlich die Entwürfe zu der nun hoffentlich aus dem Verkehr gezogen werdenden Arbeitsdefinition?
(ix) Wird sie wirklich aus dem Verkehr gezogen werden? Und wenn nicht, warum nicht?
(x) Wo bleiben die investigativen Journalisten, die dem geistigen Sumpf nachspüren, in dem solche nicht auf Erkenntnis, sondern ersichtlich primär auf Propaganda hin konzipierte Werkzeuge der semantischen Kriegsführung entstehen?
(xi) Auffallend sind, wie schon vermerkt, wiederum diverse Terrorismus-Parallelen. "Terrorist" ist im Westen, wer auf einer unserer diversen Terroristen-Listen steht. Die Entscheidung darüber, wer auf eine solche Liste kommt bzw. aus ihr gestrichen wird, kommt letztlich der jeweiligen Regierung bzw. den von dieser bestimmten Instanzen zu. Dort liegt also die T-Definitionshoheit. Ist das beim "AS"-Label auch so? Wer entscheidet letztlich über unsere "Antisemiten"-Listen?
(xii) "Terrorist" und "Antisemit", diese Labels gehören zum Repertoire der tödlichsten - und im politischen Kampf schon von daher am effektivsten (auch missbräuchlich effektivsten) einsetzbaren und so auch immer wieder faktisch eingesetzten - Beschuldigungen. Gibt es juristische Möglichkeiten, sich gegen solche Beschuldigungen zu wehren? Auch mit einer echten Chance auf eine Verurteilung der jeweiligen Beschuldigungs-Täter? (Ich kenne bisher keine Belege. Bitte daher um etwaige Informationen.)
(xiii) Was sagt uns die durch das Gutachten aufgedeckte Begriffsmisere über die diversen für diese Misere (global wie regional - also z.B. auch in Berlin, Dortmund, Leipzig und München) Verantwortlichen? Wer sind diese?
(xiv) Wie sieht das Portfolio eines AS-Beauftragten aus?
(xv) Über welche - auch sprachlichen bzw. intellektuellen - Fähigkeiten muss ein solcher Beauftragter verfügen?
(xvi) Sollten zu den Aufgaben solcher spezieller Diskriminierungs-Beauftragten nicht auch die systematische Beobachtung (inklusive jährlicher Berichterstattung) sowie die eventuelle Einleitung der Strafverfolgung nachweislicher eklatanter Antisemitismus-Label-Missbräuche gehören?
(xvii) Gibt es überhaupt noch AS-Diskurs-Teilnehmer, die sich für solche Fragen noch etwas offen zeigen? Etc. etc. …

Georg Meggle ist Analytischer Philosoph. Und als solcher Experte für Begriffsexplikationen. Zu den von ihm explizierten Begriffen gehören u.a.: Kommunikatives Handeln, Sprachliche Bedeutung, Terroristische Akte, Abschreckungsstrategien, Humanitäre Interventionen, Kollateralschäden, Täuschungsakte, Kollektive Identitäten - und für diesen Beitrag am wichtigsten: Antisemitismus. Sein neuester Beitrag dazu: Genau wann bin ich Antisemit?.

(Georg Meggle)

 

 

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