wa bihii y'umalu   وَبِهِ يُعْمَلُ   .... und danach wird gehandelt

 

wa bihii y'umalu  وَبِهِ يُعْمَلُ .. ist ein rechtlicher Ausdruck und bedeutet: „Und danach wird gehandelt.“ oder „Und so wird (in der Praxis) verfahren". Diese Meinung ist die maßgebliche, nach der in der hhanafitischen Rechtspraxis in gewissen Fällen gehandelt wird.

 

 

Masʾalah:

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„Die Basmalah beim Schlachten zu sprechen ist Sunnah; es wurde auch gesagt, sie sei waadschib  und nach dieser (zweiten) Ansicht wird gehandelt.“

 

„Wenn jemand über die Anzahl der Rakaat (Gebetseinheiten - die er bereits verrichtet hat) zweifelt, baut er auf Gewissheit; es wurde auch gesagt, er soll der überwiegenden Vermutung folgen - und nach dieser (zweiten) Ansicht wird gehandelt.“