7.3

 

Private Angelegenheiten

 

Masa'lah

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Es ist hharaam., Analverkehr zu haben, und Geschlechtsverkehr während der Zeit des Hhaiḍ zu haben.“
 

Masa'lah

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Alle homosexuellen Handlungen sind hharaam. Dies zu leugnen ist Kufr.“

 

Masa'lah

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Es ist hharaam, eine andere Person als den eigenen Ehepartner mit Lust anzusehen. Ebenso ist es hharaam, eine Adschnabiyyah (Fremde) mit lüsterner Absicht zu berühren oder jemandem unanständige Gesten zu machen.“

 

Masa'lah

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Es ist hharaam, die ʿAwrah einer anderen Person anzusehen, außer wenn es absolut notwendig ist. Menschen wie Ärzte und Krankenschwestern dürfen so viel ansehen, wie nötig ist - und nicht mehr.

 

Masa'lah

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Ein Mann darf einem anderen Mann alles außer seiner ʿAwrah zeigen. Die männliche ʿAwrah reicht von unterhalb des Nabels bis unterhalb des Knies. (Nach den meisten anderen Imaamen und nach Imaam Tdahhaawii unter den frühen Hhanafiis gehören die Knie und die unteren Teile der Oberschenkel nicht zur ʿAwrah.)“

 

Masa'lah

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Eine Frau darf einer anderen Frau keinen Teil ihres Körpers zwischen Nabel und Knie zeigen. Sie darf jedoch die anderen Körperteile einer Frau sehen. Eine Frau darf — ohne Lust — einen Mann ansehen, der alles außer seiner ʿAwrah entblößt hat.

 

Masa'lah

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Ein Mann darf eine Adschnabiyyah‑Frau nicht ansehen, außer um ihre Hände und ihr Gesicht zu sehen (nicht ihr Haar). Dies unter der Bedingung, dass er ohne Lust schaut; andernfalls darf er sie überhaupt nicht ansehen. Der folgende Vers wurde im Qur'aan Madschiid offenbart (an‑Nūr: 30):

 

Sprich zu den gläubigen Männern, dass sie ihre Blicke senken und ihre Schamteile hüten; das ist reiner für sie.

Allah ist wohlbewusst über das, was sie tun.

Und sprich zu den gläubigen Frauen, dass sie ihre Blicke senken und ihre Schamteile hüten.‘“

 

Ein Hhadiith berichtet, dass derjenige, der eine Adschnabiyyah mit Lust ansieht, am Tag des Gerichts geschmolzenes Blei in seine Augen gegossen bekommen wird.

 

Masa'lah

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Es ist erlaubt, den gesamten Körper des eigenen Ehepartners anzusehen. Ein Mann darf - solange er frei von Lust ist - den Kopf, das Gesicht, die Arme und die Schienbeine einer weiblichen Verwandten berühren oder ansehen. Er darf jedoch ihren unbedeckten Bauch, Rücken oder ihre Oberschenkel nicht ansehen (und auch nicht berühren).“

 

Masa'lah

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Es ist erlaubt, sogar mit Lust, die Person anzusehen, die man zu heiraten beabsichtigt. Ebenso darf ein Zeuge in rechtlich relevanten Angelegenheiten eine Adschnabiyyah ansehen.

 

Masa'lah

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Geburtenkontrolle durch coitus interruptus ist nur erlaubt, wenn die Ehefrau ihre Zustimmung gibt.

 

Masa'lah

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Rasuulullaah - Allahs Frieden und Segen seien auf ihm - sagte:

 

Die Besten unter euch sind diejenigen, die am besten zu ihren Frauen und Familien sind.‘