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'Aurah   عورة   Schambereich, Intimsphäre, Körperbereich der zu bedecken ist.

 


 

 

Aura  ‏عورة‎ ist der Schambereich und umfasst bei der Frau den gesamten Körper mit Ausnahme von Gesicht, Händen und Füssen. Der Rest des Körpers muss vor Männern, die nicht Mahhram sind, mit dem Hhidschaab (Schleier) bedeckt sein. Der Schambereich des Mannes liegt zwischen Bauchnabel und Knie. Gegenüber Mahhram-Verwandten darf die Frau auch Haare und andere Körperteile zeigen. Verheirate dürfen sich gänzlich nackt sehen.

Asma Bint Abu Bakr kam zu Allahs Gesandten, als sie durchsichtige Kleider trug. Da wandte sich Allahs Gesandter von ihr ab und sagte: „Asma, wenn eine Frau die Pubertät erreicht, schickt es sich nicht, dass irgendetwas von ihr zu sehen ist außer diesem und diesem“; und er zeigte auf sein Gesicht und seine Hände.“ (Abu Dawud)

 

Es ist hharaam (untersagt), die privaten Teile (Aurah) einer anderen Person zu betrachten, außer es ist absolut notwendig. Medizinisches Personal kann dies solange tun, wie es zur Behandlung erforderlich ist.

Genauso darf eine Mann einem anderen Mann sein Aurah nicht zeigen. Die männliche Aurah erstreckt sich vom Nabel bis unter die Knie. (Bei anderer Imaamen und frühen Hanifiiten gehören die Knie und die untere Hälfte der Oberschenkel nicht zu der Aurah).   

Eine Frau darf einer anderen Frau nichts von ihrem Körper vom Nabel an bis zu den Knien zeigen. Ihren übrigen Körper kann sie einer Frau zeigen. Eine Frau darf ohne Lust einen Mann betrachten, dessen Aurah bedeckt ist.   

Ein Mann darf eine Adschnabiyyah (Fremde) nicht betrachten, außer um ihre Hände und ihr Gesicht (nicht ihr Haare) zu sehen. Dies unter der Bedingung, dass es ohne Lust geschieht, andernfalls darf er sie überhaupt nicht betrachten.   

Folgender Ayah (Vers) wurde im Qur'aan Madschiid (erhabener Qur'aan) in Surah An-Nur: 30 offenbart:   

"Sage den Gläubigen, dass sie ihre Augen niederschlagen und ihre Intimsphäre hüten sollen, dies ist reiner für sie. Allah  ist der Dinge gewahr, die sie tun. Und sage den gläubigen Frauen, dass sie ihre Augen niederschlagen und ihre Intimsphäre hüten sollen."   

Ein Hadiith berichtet, dass jemand, der eine Adschnabiyyah lüstern ansieht, am Tag des Gerichts geschmolzenes Blei in die Augen gegossen bekommt.   

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