Aus Gründen der
leichteren Lesbarkeit beziehen sich geschlechtsspezifische
Formulierungen oft auf "der Mensch". Wenn nicht anders erwähnt,
entsprechen rechtliche Angaben der Hanifitischen Rechtsschule.
Daar-ul-Harbدار
الحرب
Land des Krieges
- identisch mit Daaru-l-Kufr
Daru-l-Harb
ist
das Gebiet des Kampfes;
rechtlich identisch mit
Daaru-l-Kufr