"Deutschland 1433 (2012) Gericht stellt 28 Jahre später religiöse Beschneidung unter Strafe: Ein Urteil des Landgerichts Köln betrifft einen weitverbreiteten, aus religiösen Gründen durchgeführten medizinischen Eingriff: Danach ist die Beschneidung von Jungen künftig als Körperverletzung zu werten. Wer Jungen aus religiösen Gründen beschneidet, macht sich wegen Körperverletzung strafbar. Dies hat das Landgericht Köln in einem wegweisenden Urteil entschieden, das der FTD vorliegt. Weder das Elternrecht noch die im Grundgesetz garantierte Religionsfreiheit können diesen Eingriff rechtfertigen, stellte das Gericht in seiner Urteilsbegründung klar."
Beschneidung: Europäische Rabbiner: Haltung,
wonach die jüdische oder die Islamische Zivilisation "nicht
salonfähig" für Europa seien
Der Präsident des Verbandes Europäischer
Rabbiner, Pinchas Goldschmidt, hat mit außergewöhnlich drastischen
Worten auf das Urteil des Kölner Landgerichts zur Beschneidung von
Jungen reagiert. "Sollte das Urteil Bestand haben, sehe ich für die
Juden in Deutschland keine Zukunft", sagte Goldschmidt, der Rabbiner
Moskaus ist. Er wertete das Urteil als "eine der schwersten
Attacken" auf jüdisches Leben in Europa. Nach Ende einer
Dringlichkeitssitzung europäischer Rabbiner ergänzte er, das
Schächtverbot der Nationalsozialisten sei ein Zeichen für viele
Juden gewesen, "wir müssen weg aus Deutschland". Ein
Beschneidungsverbot wäre angesichts der Bedeutung dieses Brauchs ein
viel stärkeres Zeichen. Weiter sprach Goldschmidt von einer stärker
werdenden Tendenz in Europa, religiöse Minderheiten auszugrenzen.
Belege dafür seien das Schweizer Minarettverbot, das Burkaverbot in
Frankreich und der politische Streit um das Schächten, die religiöse
Schlachtung von Tieren, in den Niederlanden. All diese Gesetze
hätten das Ziel, einzelne Kulturen oder Zivilisationen auf eine
niedrigere Stufe zu stellen und zu begrenzen. Auch aus dem Kölner
Urteil spreche eine Haltung, wonach die jüdische oder die Islamische
Zivilisation "nicht salonfähig" für Europa seien. Wenn das jetzige
Urteil von anderen Gerichten oder in höheren Instanzen bestätigt
würde, wäre das "eine Bedrohung für die Gegenwart und Zukunft der
jüdischen Gemeinden" in Deutschland.
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