Fiqh

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Masslahhah  مَصْلَحَة   Nutzen,  Wohlergehen, „öffentliches Interesse oder „das, was der Gemeinschaft einen Vorteil bringt“. Gemeinwohl

 

 

Masslahhah  مَصْلَحَة wird in islamischer Rechtswissenschaft (Ussuul al‑Fiqh) verwendet, z. B. masslahhah mursalah مَصْلَحَةٌ مُرْسَلَةٌ, ein allgemeines öffentliches Interesse, das nicht ausdrücklich im Qurʾaan oder in der Sunnah erwähnt ist, aber auch nicht widerspricht.