Wörtlich:
Wurzeln des Verstehens. Gemeint ist Methode der Rechtsfindung. Vereinfacht
erklärt bedeutet dies, die Quellen der Rechtsfindung in bestimmten
Ordnung zu benützen: Al erstes wird der
Qur'aan,
dann die
Hadiithe (Berichte), dann die
Idschm'a
(Übereinstimmung der Urteile der früheren Gelehrten) und wenn das auch zu
keinem Ergebnis führt, der
Qiaas
(Analogieschluss) verwendet. Der gesamte Prozess der Rechtsfindung wird
Fiqh (tiefes
Nachdenken) genannt; die Methode oder Vorgangsweise wird Usuul al Figh
genannt. Das Resultat einer Rechtsfindung wird Fatwa
(Rechtsgutachten) genannt. Um ein einfaches Beispiel zu geben, stelle ich
die Frage: "Wie oft ist
ss
allah
(die rituell verpflichtende Anbetung
Allahs)täglich
auszuführen?" Im Qur'aan wird
'Ibadah
(Anbetung) zwar verlangt, doch wie, dass erwähnt Allah
nicht direkt mit einer Zahl. Nach den Regelen des Usuul al Figh
bemüht sich nun der Rechtgelehrte (Faqih)
diese Zahl aus den Hadiithen - als zweite Rchtsquelle - zu ermitteln.
Da ihm diese Quellen reichen, braucht er dann weder die Idschma'
(Übereinstimmung) der Gelehrten noch den Qiaas
(Analogieschluss) anzuwenden. Als Rechtsgutachten gibt der dazu ermächtigte
Gelehrte dann die
Fatwaa, dass das Ritualgebet (ss
alaah)
"fünf mal täglich" zu verrichten ist. Würde ein Gelehrter heute aber zu
einem andren Redchtsschluss
gelangen, so wäre dieser ungültig, denn es
besteht in dieser Frage Übereinstimmung der Frühen gross
en Gelehrten und es
kann daher kein neues Erkenntnis Gültigkeit erlangen.
(Muhamad Abu Bakr Müller)
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