Wörtlich: Wurzeln des Verstehens. Gemeint ist Methode der Rechtsfindung. Vereinfacht erklärt bedeutet dies, die Quellen der Rechtsfindung in bestimmten Ordnung zu benützen: Al erstes wird der Qur'aan, dann die Hadiithe (Berichte), dann die Idschm'a (Übereinstimmung der Urteile der früheren Gelehrten) und wenn das auch zu keinem Ergebnis führt, der Qiaas (Analogieschluss) verwendet. Der gesamte Prozess der Rechtsfindung wird Fiqh (tiefes Nachdenken) genannt; die Methode oder Vorgangsweise wird Usuul al Figh genannt. Das Resultat einer Rechtsfindung wird Fatwa (Rechtsgutachten) genannt. Um ein einfaches Beispiel zu geben, stelle ich die Frage: "Wie oft ist Ssallah (die rituell verpflichtende Anbetung Allahs)täglich auszuführen?" Im Qur'aan wird 'Ibadah (Anbetung) zwar verlangt, doch wie, dass erwähnt Allah nicht direkt mit einer Zahl. Nach den Regelen des Usuul al Figh bemüht sich nun der Rechtgelehrte (Faqih) diese Zahl aus den Hadiithen - als zweite Rechtsquelle - zu ermitteln. Da ihm diese Quellen reichen, braucht er dann weder die Idschma' (Übereinstimmung) der Gelehrten noch den Qiaas (Analogieschluss) anzuwenden. Als Rechtsgutachten gibt der dazu ermächtigte Gelehrte dann die Fatwaa, dass das Ritualgebet (Ssalaah) "fünf mal täglich" zu verrichten ist. Würde ein Gelehrter heute aber zu einem andren Redchtsschluß gelangen, so wäre dieser ungültig, denn es besteht in dieser Frage Übereinstimmung der Frühen großen Gelehrten und es kann daher kein neues Erkenntnis Gültigkeit erlangen.
(Muhammad Abu Bakr Müller) |
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