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  Usuulu-l-Fiqh  اصول الفقه  Wurzeln des Verstehens zur Rechtsfindung

 

                                                                                             Al-Ahkaam  الأحكام   Die Rechtskategorien von Handlungen

                                                                                             Hhukuumu-sch-Schar’ii حكم الشرعي  Grundlagen der Rechtsfindung

 


 
   

 

Wörtlich: Wurzeln des Verstehens. Gemeint ist Methode der Rechtsfindung. Vereinfacht erklärt bedeutet dies, die Quellen der Rechtsfindung in bestimmten Ordnung zu benützen: Al erstes wird der Qur'aan, dann die Hadiithe (Berichte), dann die Idschm'a (Übereinstimmung der Urteile der früheren Gelehrten) und wenn das auch zu keinem Ergebnis führt, der Qiaas (Analogieschluss) verwendet. Der gesamte Prozess der Rechtsfindung wird Fiqh (tiefes Nachdenken) genannt; die Methode oder Vorgangsweise wird Usuul al Figh genannt. Das Resultat einer Rechtsfindung wird Fatwa (Rechtsgutachten) genannt. Um ein einfaches Beispiel zu geben, stelle ich die Frage: "Wie oft ist Ssallah (die rituell verpflichtende Anbetung Allahs)täglich auszuführen?"  Im Qur'aan wird 'Ibadah (Anbetung) zwar verlangt, doch wie, dass erwähnt Allah nicht direkt mit einer Zahl. Nach den Regelen des Usuul al Figh bemüht sich nun der Rechtgelehrte (Faqih) diese Zahl aus den Hadiithen - als zweite Rechtsquelle - zu ermitteln. Da ihm diese Quellen reichen, braucht er dann weder die Idschma' (Übereinstimmung) der Gelehrten noch den Qiaas (Analogieschluss) anzuwenden. Als Rechtsgutachten gibt der dazu ermächtigte Gelehrte dann die Fatwaa, dass das Ritualgebet (Ssalaah)  "fünf mal täglich" zu verrichten ist. Würde ein Gelehrter heute aber zu einem andren  Redchtsschluß gelangen, so wäre dieser ungültig, denn es besteht in dieser Frage Übereinstimmung der Frühen großen Gelehrten und es kann daher kein neues Erkenntnis Gültigkeit erlangen.  

 

Mit Fiqh فقه  ist das Ergebnis von Ussuul al-fiqhah und Furuu' al-fiqh bezeichnet. Wer heute diese Wissenschaften studiert, ist deshalb aber kein Mudchtahid (Großgelehrter, der Rechtsentscheidungen treffen dürfte), wie von manchen fälschlich behauptet oder gedacht wird.

 

Ussuul al-fiqh  اصول الفقه, (Wurzeln des Verstehens) wird im islamischen Wissenschaftssystem diejenige Disziplin der 'Ulamaa' (Gelehrten) bezeichnet, die sich mit den Quellen und methodischen Grundlagen der   Hhukmu-sch-Schar’ii  حكم الشرعي (Normenfindung) befasst.

 

Furuu al-fiqh فروع الفقه (Zweige des Verstehens) sind die auf Ussuul.al-fiqhah aufbauenden Rechtsanwendungen  Muʿaamalaat  معاملات - wie Ibaadah (Anbetung) und allen Angelegenheiten des sozialen Lebens betreffend.

 

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