Miiraath مِيرَاثٌ ist das Vermögens eines Verstorbenen. Die Erbanteile sind nach den Regeln der Schar'iijʿa so zu verteilen, wie im Qurʾaan ausführlich in Sura an‑Nisaaʾ (4), Verse 11–12 und 176 dargelegt. Personen denen feste Bruchteile zustehen sind: Ehefrau - Ehemann - Mutter - Vater (in bestimmten Fällen) - Tochter - Enkelin (über Sohn) - Vollschwester / Halbschwester - Großmutter. |