Qassr-Ssalaah (Verkürzung) des Ssalaah: Solange du Musaafir bist, ist es für dich Fardt (Pflicht) du das Dhuhr- (Mittagsgebet), das 'Assr-, (Nachmittagsgebet) und das 'Ischaa-Ssalaah (Nachtgebet) auf zwei Rakaat zu verkürzen.
Beispiel: Wenn du dauerhaft in Oslo lebst, dann ist Oslo dein Watan-e-Asli. Wenn du beschließt von Oslo nach Wien zu reisen dann bist du Musaafir und bleibst in Wien Musaafir, sofern du in Wien weniger als 15 Tage zu bleiben beabsichtigst. Wien ist für für dich nun zum Watan-e-Safar وَطَن السَّفَر geworden und du verrichten dort deine Fard-Ssalaahs als Qasr-Ssalaahs (verürzt). Beabsichtigst du aber, in Wien für mehr als 15 Tage zu bleiben, dann wird Wien zu deinem Watan-e-Iqaamah und du musst musst deine Ssalaahs unverkürzt verrichten. Entschließt du dich dann aber, doch nicht 15 Tage in Wien zu bleiben, dann bist du - ab dem Moment deiner Absicht - wieder Musaafir (Reisender) und verrichtest deine Ssalaah wieder verkürzt.
Wenn das Reiseziel dein Watan-e-Asli وَطَنِ أَصْلِي (dauerhafter Wohnort) ist oder wo deine Frau / Familie lebt, dann bist du ab dem Moment der Ankunft nicht mehr Musaafir.
Wenn du unterwegs bist und es hat die Zeit z.B. für das 'Assr-Ssalahh begonnen, doch du fährst weiter um deinen Wohnort zu erreichen, dann musst nach Ankunft in deinem Wohnort das Ssalatu-l-Assr als Qassr (Verkürztes Gebet) verrichten, denn die Zeit des Ssalaahtu-l-'Assr hat begonnen hat, wie du noch Musaafir (Reisender) warst.
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