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   Aus Gründen der leichteren Lesbarkeit beziehen sich geschlechtsspezifische Formulierungen teilweise auf "der Mensch".   Wenn nicht anders erwähnt, entsprechen rechtliche Angaben der Hhanifitischen Rechtsschule.         


 Musaafir   مُسَافِر    Reisender

 

Musaafir مُسَافِر  bist du, sobald du die Grenzen deines Wohnortes mit der Nyyjah (Absicht) verlässt, dich mindestens 77 km zu entfernen; sei es zu Fuß, mit einem Reittier, Auto usw.. Wenn du an an deinem Ziel angekommen bist und die Absicht hast, dort weniger wie 15 Tage dort bleiben, dann bleibst du Musaafir (Reisender). Sobald du aber deine Absicht änderst und z.B. nach einigen Tagen länger wie 15 Tage bleiben willst, dann ist du ab sofort nicht mehr Musaafir sondern wieder Muqiim (Sesshafter) geworden und musst dann deine Ssalaahs (Ritualgebete) mit vier Rakaat verrichten.

 

 

Qassr (Verkürzung) des Ssalaah: Solange du Musaafir bist, ist es für dich Fardt (Pflicht) du das Dhuhr- (Mittagsgebet), das 'Assr-, (Nachmittagsgebet) und das 'Ischaa-Ssalaah (Nachtgebet) auf zwei Rakaat verkürzt.

 

Wenn du unterwegs bist und es hat z.B. die Zeit für das 'Assr-Ssalahh begonnen, doch du fährst weiter um deinen Wohnort zu erreichen, dann musst nach Ankunft in deinem Wohnort das Ssalatu-l-Assr- als Qassr (Verkürztes Gebet) verrichten, denn die Zeit des Ssalaahtu-l-'Assr hat begonnen hat, wie du noch Musaafir (Reisender) warst.

 

????  Wenn das Reiseziel dein Watan-e-Asli (ursprünglicher Wohnort) ist an dem du dauerhaft lebst oder gelebt hast, oder wo deine Frau / Familie lebt, dann bist du ab Ankunft nicht mehr Musaafir.

 

Dschamʿ at-Taqdiim  جمع التقديم  (Zusammenlegung von von zwei Fardt-Ssalaahs) ist für dich als Musaafir nicht erlaubt! (...zwei Verpflichtungen dafür gibt es aber während der Hhaddsch)

 

 

Mashh ʿala al-khuffaiiyn مسح على الخفين

Du kannst vor der Abreise, im Zustande von Tahhaarah die Khuff (Ledersocken) angelegen und dann brauchst du beim Verrichten des Wudtuu' (kleine Waschung) deine Khuff nicht ausziehen und Mashh ʿala al-khuffaiin (mit den nassen Fingern über beide Fußrücken der Khuff streichen); das kannst du drei Tage lang so machen. Nach drei Tagen musst du die Khuff ausziehen und beim Verrichten des Wudtuu' die Füße waschen; danach kannst du die Khuff wieder anziehen und wieder drei Tage lang über die Khuff nass streichen solange du Musaafir bist.