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Entmündigung der Muslime ?

oder wie Muslime, welche beim österreichschen Bundesheer ihre rituellen Gebete "legal" verrichten wollen, sich vorher als „praktizierender bzw. strenggläubiger Muslim“ zertifizieren lassen müssen.

 

Muhammad Abu Bakr Mueller   Mai 1427 (2006)

 

 

Die virtuelle Kirche 

Islamische Glaubensgemeinschaft in Österreich

Das Glaubensbekenntnis (Schahaadah) ist einheitlich und es gibt keine strenggläubigen Muslime; es gibt Menschen die glauben und Menschen die nicht glauben und dass sind die Ungläubigen. Das Glaubensbekenntnis verpflichtet alle Muslime zur Verrichtung der täglichen Gebete. Unterlässt ein Muslim etwa seine Gebete aus Bequemlichkeit und findet, das dies für Muslime erlaubt sei, so verlässt er dadurch - nach Auffassung aller vier Rechtsschulen - den Islam; lässt er seine Gesinnung und sein Verhalten öffentlich werden, so wäre er im Sinne der Schar’iah (alle vier Rechtschulen) zumindest so lange einzusperren bis er bereut und wieder zu beten beginnt. Das Ritualgebet (As.ss alaah), ist täglich fünf mal innerhalb der festgelegten  Zeitspanne zu verrichten, und dies ist nicht immer leicht und es kann zu formellen Unannehmlichkeiten führen. Die Verrichtung des Ritualgebets (As-ss alaah) gilt als Grenzlinie zwischen Gläubigen und Ungläubigen und ein Muslim braucht niemanden um Gebetserlaubnis zu fragen, doch sollte aber gegebenenfalls über seine Pflicht Ungläubige höflich informieren und falls erforderlich Möglichkeiten für einen geeigneten Gebetsraum - insbesondere am Arbeitsplatz absprechen. Ich habe, in den letzten 25 Jahren allerdings noch nie erlebt, dass ich irgendwo in Österreich nicht beten konnte. Wird ein Muslim dauerhaft behindert sein Gebet zu verrichten, so sollte er versuchen, einen Lebensraum zu finden, wo dies nicht der Fall ist. Aus diesen Umständen - in Kombination mit Einkünften zu Familienerhaltung - ist of schwer ein Ausweg zu finden.

 

In Österreich gilt .der Islam als rechtlich anerkannt und das österreichische Bundesheer erlaubt Muslimen teilweise zu beten, sofern sie ein Zertifikat vorweisen, welches sie als "strenggläubige Muslime“ ausweist. Die Trennung von Muslimen in „strenggläubige" und „nicht-strenggläubige“ hat - wie erwähnt - keine islam-rechtliche Basis und wer sich so ein Zertifikat besorgt, der entmündigt sich damit selbst und die Muslime im allgemeinen. Es mag sein, dass diese Zertifizierung als Neueinführung in den Islam (bid’a) zu werten ist, denn Nichtbetende "praktizieren" ja durch das Unterlassen des Gebets eine Sünde bzw. glauben nicht (streng? oder was soll damit gemeint sein). Durch das Ausstellen eines  Strenggläubigkeits -Zertifikat wird diese Sünde verniedlicht und die Verniedlichung jeglicher Sünde, wird in allen Rechtsschulen als Kufr (Islamleugnung) angesehen. Was aber jeder Muslim jedem anderen Muslim „bescheinigen“ sollte, dass ist die Verpflichtung, jeden Tag fünf Mal zur richtigen Zeit sein Gebet verrichten zu müssen, auch wenn er es bisher unterlassen hat.

 

Will sich ein Muslim durch den vom Bundesheer anerkannten Überprüfer (islamische Kirche / ÖGGiÖ) als „praktizierender bzw. strenggläubiger Muslim“ zertifizieren lassen, so müsste der Überprüfer seine Fähigkeit oder Unfähigkeit zum Beten feststellen, was das Bundesheer ohnehin nicht interessieren dürfte; ob aber der zu Zertifizierende bisher gebetet hat oder in Zukunft beten wird (also ob er "strenggläubig" ist oder nicht), ist unmöglich zu überprüfen oder durch Formulare zu bestätigen, ganz abgesehen von der Anmass ung, so etwas tun zu wollen oder zu können. In beiden Fällen wird der Muslim durch die Zertifizierung oder deren Verweigerung seiner Verantwortung enthoben (entmündigt) und diese Entmündigung ist die wesentliche Information, welche durch das Zertifikat "amtlich" vermittelt wird. Der Muslim wird quasi im Auftrag von Nichtmuslimen überprüft (zertifiziert) und dieser Vorgang erinnert an diejenigen, welche vor ihrer Exekution das eigene Grab schaufeln mussten. Es mag sein, dass dies alles nur für diejenigen wahrnehmbar ist, welche den Islam nicht mit Kultur verwechseln, doch solche Zertifizierungen sollten von Muslimen weder beantragt noch ausgestellt werden.

 

Nachfolgend zwei Dokumente, mit denen die anfangs erwähnte "Zertifizierung als strenggläubiger Muslim", so wie sie im Mai 1427 (2006) auf der Website der Islamischen Kirche (IGGiÖ) zu lesen war;  meine Bemerkungen sind in eckigen Klammern [ eingefügt ] .

 


 

Bestätigung der Religionszugehörigkeit und der verbindlichen Ausübung

Ein Dokument für Präsenzdiener zur Vorlage beim Bundesheer

Prinzipiell kann [muss] jeder Muslim auch in der Zeit beim Bundesheer nach seiner Religion leben [auch in der Zeit ohne Bundesheer]. Der [scheinbare] Anerkennungsstatus des Islam wirkt sich für uns auch [?] positiv aus, wenn es um die Ableistung des Präsenzdienstes geht. Denn Muslime können [müssen] während dieser Zeit nach den Bedürfnissen ihrer Religion leben, wobei dies seitens des BMLV, des Bundesministeriums für Landesverteidigung [keineswegs] gewährleistet wird. Dazu ist es aber erforderlich, eine [im Sinne des Islam unerlaubte und unmögliche] „Bestätigung über die Strenggläubigkeit“ beizubringen und am besten vor dem Stellungsverfahren vorzulegen.

Was heisst Strenggläubigkeit? [ist ein sprachlicher Widerspruch in sich; entweder ist man gläubig oder ungläubig]

Der Begriff „Strenggläubigkeit“ [für wen?] bedeutet, dass man den religiösen Verpflichtungen wie dem Gebet oder der Einhaltung der Speisevorschriften nachkommt. Es sind dies also für bekennende Muslime ["nicht bekennende Muslime" wer sollte das sein?] eigentlich selbstverständliche [verpflichtende] Dinge, die in den Bereich der täglichen Glaubenspraxis fallen. Statt „strenggläubig“ könnte man also ebenso gut „praktizierend“  sagen [ein Unsinn wird durch einen anderen ersetzt] und hätte damit einen sprachlichen Ausdruck gefunden, der frei von anderweitigen Assoziationen ist [das was frei von Assoziation ist, ist nicht Sprache bzw. unbrauchbar; hier muss wohl gemeint sein, dass dies ein Ausdruck wäre, bei dem die Entmündigung nicht so auffällt]. Doch datieren die Vereinbarungen mit dem Ministerium noch in eine Zeit zurück, als „Strenggläubigkeit“ eindeutig positiv besetzt [ in der deutschen Sprache ist auch heute noch unverändert, hat aber nichts damit zu tun, dass solche Feststellungen rechtlich  keine Ableitungen zulassen] war, im Sinne eines Menschen, der seine Religion in Ernsthaftigkeit befolgt [d.h. Säkularismus noch keine Religion war und Gläubigkeit nicht mit Folklore oder Kultur verwechselt wurde]. Damals war „Strenggläubigkeit“ unbelastet von anderen Assoziationen wie sie leider im Zuge der letzten Jahre auftreten mögen [auch hier muss wohl gemeint sein, dass dies ein Ausdruck wäre, bei dem die Entmündigung nicht so auffällt]. Aber auch heute noch deklariert sich ein Muslim, der das Zeugnis der „Strenggläubigkeit“ vorlegt als jemand, der die Religion im besten Sinne zu befolgen sucht, [aber seltsamer Weise nicht in der Lage ist, selbst für das was er vorgibt zu glauben verantwortlich zu sein und deshalb seinen Entmündigungsschein mitbringt] wobei dies beim Bundesheer auch in dieser Weise [ von wem ?; hier soll wohl gesagt werden, das alle Personen beim Bundesheer gleich denken] aufgefasst wird.

Und so gelangen Sie zu einer Bestätigung:

Am besten finden Sie sich in der [Zertifizierungsstelle ....] während der Bürozeiten ein. Dort können Sie Ihr Anliegen persönlich vortragen [ist ja bekannt, bzw. hier könnte z.B. überprüft werden ob der als "strenggläubig" zu Zertifizierende, überhaupt in der Lage ist, das Gebet abzuhalten; anderseits ist er ein Schwindler der kein Zertifikat bekommt] und erhalten dann die entsprechende Bestätigung [oder nicht, wenn der Zertifizierer bei der Wahrheit bleiben will]. Denn die Ausstellung erfolgt über eine autorisierte Person der [Vereinigung] Vgl. Erlass des BMLV vom 20.12.1988, GZ. 60.900//645-5.1/88).

Ist es aufgrund eines eventuell weiten Anfahrtsweges schwer, direkt vorzusprechen, so können Sie auch per Telefon mit uns Kontakt aufnehmen [Telefonzeugenschaft ist im Islam rechtlich unbrauchbar; und die unerlaubte Bescheinigung auch technisch nicht möglich] und dann auf dem Postwege die Sache [die Entmündigung] erledigen. Für die Bearbeitung wird ein Betrag von 15 Euro eingehoben. Durch diese Bestätigung konnten wichtige Bereiche [betreffend der Entmündigung der Muslime und der Verwandlung von Religion in Kultur]  in der religiösen Praxis mit dem BMLV geregelt werden.



Mit der Bestätigung der Strenggläubigkeit haben sie folgende Rechte:
· Auf Verrichtung des rituellen fünfmaligen Gebets am Tag. Es werden jeweils 10 Minuten dazu freigegeben [ist auf Dauer nicht ausreichend]. (Vgl. Erlass des BMLV vom 15.10.1998, GZ. 35.000//51-3.7/98) ),
· Auf Freistellung für drei Tage aus Anlass des Ramaḍaanfests (Ramazan-Bayram) sowie für vier Tage anlässlich des Opferfests (Kurban-Bayram). Allerdings sollten Sie dies vorher mit dem zuständigen Kommandanten abklären.
· Auf schweinefleischlose, schweinefettlose [alles Fleisch, das nicht "Hhhalaal" geschlachtet wurde, ist für Muslime unerlaubt] und alkoholfreie Kost, wenn nicht anders möglich auch Kaltverpflegung. Seit Beginn 1999 gibt es immer zwei Menüs in allen Truppenküchen des Bundesheeres (Vgl. Erlass des BMLV vom 18.01.1999, GZ. 52.590//0007-4.11/99). Daher liegt hier kein Problem. [?] Leider wird aber bisher noch kein Hhhalaal-Fleisch bei der Verpflegung verarbeitet. [also es gibt grundsätzlich keine Fleischmahlzeiten für Muslime beim Bundesheer ] Manche Muslime melden sich Daarum als Vegetarier an. [Am besten beim Ersatzdienst anmelden und dadurch auf die Entmündigung verzichten]


Formular für die Erledigung auf dem Postwege

Bitte nehmen Sie in jedem Fall zuerst telefonisch Kontakt [ ........  ] mit uns auf, [Telefonaussagen sind nicht nur in der schar’iah ungültig] damit wir über Ihr Anliegen [welches das Anliegen?, ist ja von vornherein bekannt] direkt sprechen können. Dann [wann?] können Sie untenstehende Verpflichtungserklärung [zur Entmündigung] ausfüllen und zusammen mit dem Nachweis der eingezahlten Bearbeitungsgebühr in der Höhe von 15 Euro zuzüglich der Portokosten von 55 Cent, also 15,55 Euro an uns senden (Erlagsschein, Kontonummer: xxxxxxx, BLZ xxxxxxx0, Angabe von Name und Stichwort „Bestätigung Militärdienst“). Wir schicken Ihnen danach die Bescheinigung zu. [die Entmündigungsbescheinigung bzw. das eigene Grabschaufeln kostet was, aber das ist von sekundärer von Bedeutung]

 


[ Formular zur Entmündigung als Muslim ]

 

Bestätigung der Religionszugehörigkeit und der verbindlichen Ausübung.
Ein Dokument für Präsenzdiener zur Vorlage beim Bundesheer [.....wie es von Muslimen keinesfalls verwendet werden darf; vielmehr darf nur bestätigt werden, dass jeder, der sich zum Islam bekennt seine Pflichten auch beim Bundesheer auszuüben hat.  ... es wäre auss erdem die Pflicht jeder Glaubensgemeinschaft, Begriffenstellungen zu korrigieren und erst dann etwas zu bestätigen.]


VERPFLICHTUNGSERKLÄRUNG

Ich, der Verpflichtete, _______________ _______________________,
geb. am ___ ___ ______, in __________________/______________
habe am ___ ___ ______, ein ausführliches Gespräch mit einem dafür zuständigen Organ der [Zertifizierungsstelle] geführt.

Ich wurde von dem zuständigen Organ der [Zertifizierungsstelle] über meine religiösen Pflichten, insbesondere über die strenge Beobachtung der Gebote und Verbote der Islamischen Religion (tägliche Gebete, Freitagsgebet, Fasten im Monat Ramaḍaan, Schweinefleischverbot, Alkoholkonsumverbot, etc.), als strenggläubiger Moslem belehrt. [..Als Muslim belehren ja; nicht aber als Strenggläubigen (der ja erstens nicht mehr belehrt werden müsste) was auch eine zweite, andere Lehre für Nicht-strenggläubige impliziert....  es gibt Gläubige (=Muslime) und Ungläubige (=kufaar); man mag zwar einen Muslim als streng bezeichnen, doch nicht auf der Ebene des Glauben und den daraus resultierenden Verpflichtungen;  rechtlich kann nichts abgeleitet werden, schon gar nicht gegenüber Nichtmuslimen ....]  Ich habe mich dem obgenannten Organ [sic!] der [Zertifizierungsstelle] gegenüber zu einer strikten Einhaltung der vorstehend erwähnten religiösen Vorschriften während meiner Militärdienstzeit [ ... sonst aber nicht ... ] verpflichtet erklärt. [...  mit dem Sprechen der Schahaadah ist man nicht nur Muslim geworden, sondern gegenüber Allah verpflichtet alles einzuhalten was Er geboten und verboten hat; die hier geforderte Verpflichtung impliziert mehr Respekt gegenüber dem "Organ", als gegenüber Allah und impliziert, dass das "Organ" anzweifelt, dass der sich verpflichtende Muslim ist.]

Aufgrund dessen [dieses unsinnigen Vertrages] beantrage ich eine [unerlaubte]  Bescheinigung über die Strenggläubigkeit als Moslem. [... welche ein Organ niemals bescheinigen kann noch darf...]

Gleichzeitig wurde ich aber darauf aufmerksam gemacht, dass bei einem widrigen Verhalten meinerseits, die gegenständige Bescheinigung widerrufen werden kann. [... also die kufaar , n der Beurteilung meiner "Strenggläubigkeit" als prüfende Instanz, durch die Zertifizierungsstelle autorisiert werden.]


Name: ____________________________________________ [des zu Entmündigenden]

Vorname: _________________________________________ [ des zu Entmündigenden]

Wohnadresse: ______________________________________ [ des zu Entmündigenden]

Wohnort: _________________________________________ [ des zu Entmündigenden]

Ort, Datum: _________________ Unterschrift: ____________ [ des zu Entmündigenden]


Generelle Informationen zur Stellung als Präsenzdiener erfahren Sie unter:
www.help.gv.at

 

Copyright © by [Zertifizierungsstelle]
Alle Rechte [zur Zertifizierung von Strenggläubigkeit] vorbehalten.

Publiziert am: 2003-10-31

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