.

 00831

  Begriff       

831

Muslime wurden in Österreich rechtlich zur Kirche (IGGiÖ) verschaukelt,

bzw. haben sich verschaukeln lassen damit es Zuckerln gibt. Laut Verfassung der IGGiÖ, (das ist deren 'Aqiidah) konvertiert man zum Islam indem man der IGGiÖ beitritt* (was unwahr ist und insgeheim auch eine Leugnung des Islam). Daher steht als Bekenntnis  folgerichtig "IGGiÖ" in den Schulzeugnissen. ( Die Zeugnisformularverordnung 1989 sieht vor, dass „beim Religionsbekenntnis von Amts wegen die Zugehörigkeit zu einer gesetzlich anerkannten Kirche oder Religionsgesellschaft" - also eine Institution - und eben daher nicht die Religion - sondern das Bekenntnis zur zur Kirche - zu vermerken sei“.

Die Verkirchlichung des Islam in Österreich wurde zwar schon zu Kaisers Zeiten eingeleitet, doch geschah dies in einem gegenteiligen Kontext. (....)  Wie dem auch sei, der Islam ist keine Kirche und darf von Muslimen nicht als solche anerkannt werden. Nur wenige oder gar keine der eingewanderten Muslime kennen die Verfassung der IGGiÖ. Sie kennen meist nicht einmal die Fragestellung nach deren Rechtmäßigkeit und das liegt nicht an der sprachlichen Unfähigkeit die Verfassung zu lesen sondern am Desinteresse. Speziell in der Türkei wurde die Verkirchlichung des Islam bereits zu Atatürks Zeiten verankert und so fällt Türken der Kirchenstatus der IGGÖ erst gar nicht mehr auf. Es geht ja ohnehin um Geld, welches nur bei Kirchenstatus fließt. Nichts ist grundsätzlich gegen eine Muslimvertretung zu sagen, welche sich um Angelegenheiten der Muslime in Österreich kümmert, doch die IGGiÖ ist vorwiegend eine Vertretung Ungläubiger gegenüber Muslimen. Dafür zahlt der Staat auch den islamischen Religionsunterricht.

 

وَلَن تَرۡضَىٰ عَنكَ ٱلۡيَہُودُ وَلَا ٱلنَّصَـٰرَىٰ حَتَّىٰ تَتَّبِعَ مِلَّتَہُمۡ‌ۗ قُلۡ إِنَّ هُدَى ٱللَّهِ هُوَ ٱلۡهُدَىٰ‌ۗ وَلَٮِٕنِ ٱتَّبَعۡتَ أَهۡوَآءَهُم بَعۡدَ ٱلَّذِى جَآءَكَ مِنَ ٱلۡعِلۡمِ‌ۙ مَا لَكَ مِنَ ٱللَّهِ مِن

 

"Mit dir [du Muslim] werden weder die Juden noch die Christen zufrieden sein, bis du ihrem Bekenntnis [in Denkweise und Lebensstil] gefolgt bist. Sprich: "Wahrlich, die Rechtleitung Allahs ist die einzig wahre Rechtleitung." Und wenn du ihrem Ansinnen folgst, nachdem zu dir das Wissen gekommen ist, so wirst du vor Allah weder Freund noch Helfer haben. (Qur'aan  2 :120)

...........................................

 

* Der Junktimierums-Paragraph, der Verfassung der IGGiÖ,  mittels welchem "die Mitgliedschaft" und "das Muslim sein" in Abhängigkeit gebracht werden und womit der Islam zur Kirche (bzw. Religionsgesellschaft) verschaukelt werden konnte:

"(7) Die Aufnahme konversionswilliger Nichtmuslime in die Islamische Glaubensgemeinschaft in Österreich wird nach den Grundsätzen ihrer Lehre beurteilt. Über die Aufnahme und die Zugehörigkeit zum Islam ist vom ersten Imam der jeweiligen Religionsgemeinde eine Bestätigung auszustellen."

 

Wer diesen "Junktimierungsparagraphen" unterschreibt (abgesehen von anderen abzulehnenden Paragraphen) der hat damit ein Dokument produziert, welches seinen Islam im Sinne des ersten Grundpfeiler (Arkaan) leugnet, denn die Konvertierung zum Islam hat nichts mit einer Mitgliedschaft in einer amtlich eingetragenen Vereinigung zu tun und darf damit auch nicht in Verbindung gebracht werden. Allein schon auf Grund dieses einen Paragraphen ist es weder für eingewanderte noch "geborene" Muslime islamrechtlich erlaubt, Mitglied in dieser Vereinigung zu werden. Allerdings: Ich habe noch nie ein Mitglied getroffen, welchem diese Umstände bekannt sind, geschweige denn, die "Verfassung zu lesen oder zu verstehen."

 

 

IGGÖ-Präsident Vural klagt über Imamemangel

Merken IGGiÖler denn jemals, dass sie sich als Kirche verschaukeln haben lassen?

"Eine Überraschung am letzten Schultag gibt es in jedem Fall für muslimische Schülerinnen und Schüler: Anstelle der Bezeichnung „Islam“ steht bei Teilnehmern des Wahlfachs Religion „IGGÖ“ im Zeugnis – die Kurzbezeichnung der Islamischen Glaubensgemeinschaft in Österreich. Präsident Ümit Vural zeigte sich überrascht. Offensichtlich sei dies auf Anordnung des Unterrichtsministeriums erfolgt.

„Das ist eine Entscheidung, die ich nicht mitgetragen habe, aber jetzt den Eltern erklären muss“, zeigt sich Vural irritiert. „Wie man auf diese Idee kommen kann, entzieht sich jeglicher Logik.“ [stellt sich dumm oder ist dumm] Laut Zeugnisgestaltungsverordnung sollte nämlich die Bezeichnung der Religion selbst im Zeugnis stehen, nicht aber der zuständigen Institution. In weiterer Folge müsste dann etwa bei jüdischen Schülern „IKG“ für Israelitische Kultusgemeinde angeführt sein. [Hier wurde vom ORF etwas gelöscht.]

Als Reaktion hat Vural einen Brief an Bildungsminister Heinz Fass mann (ÖVP) geschickt, um die Sache zu klären. „Ich hoffe, dass ich hier auf Verständnis stoss e“, so der IGGÖ-Präsident."

Jetzt, wo man das Kartenhaus [IGGiÖ] nur als Rest besteht, will man sich beschweren, obwohl man es selbst gebaut hat. Als ich selbst Islamischer Islamischer Religionslehrer war, da habe ich ich deutlich gemacht, dass ich im Namen des Islam und nicht im Namen der IGGiÖ unterrichte, worauf mir gesagt wurde, ich müsse im Namen der IGGiÖ unterrichten, was dem Islamischen Glauben aber zuwiderläuft. Nun, wo im Zeugnis folgerichtig "IGGIÖ" und eben nicht mehr "Islam" steht, da gibt gibt es plötzlich Aufregung. Nun wachen einige beamtete Priester auf, aber nicht wegen ihres Sektenstatus, sondern wegen eines Symptoms, welches den inneren Kirchezustand ("Muslim wird man, indem man der IGGiÖ beitritt") der bzw. ihrer dafür verantwortlichen Vertreter offen legt. Das möchte nun der Vural überhaupt nicht und ersucht den Fass mann, er möge doch diese peinliche Wahrheit wieder unter den Teppich kehren. Jeder Muslim sollte mit innerer Sicherheit (Yaqiin) wissen, das der Islam keine Kirche ist und auch nicht dazu gemacht werden kann. In Österreich aber (wie etwa auch in der Türkei oder in China) ist der Islam nur als säkulare Kirche anerkannt; als säkulares Konstrukt bzw. Kirche und folglich ist es vollkommen logisch und richtig dass auch im Zeugnis IGGiÖ [Islamische Kirche] und nicht "Islam" steht. So etwas nennt man selbst eingebrockt.

Etwas später gross e Aufregung:

„IGGÖ“ im Zeugnis: Ministerium prüft (Es wird ja auch "IGGiÖ" und nicht Islam unterrichtet; siehe Bücher und Statuten der IGGiÖ.)

 Kein „Islam“ im Zeugnis: IGGÖ prüft rechtliche Schritte

 

Muslim ist oder wird man nicht durch die Mitgliedschaft in der Islamischen Kirche (IGGiÖ)

 

Auszug aus der Verfassung der IGGiÖ:

"(7) Die Aufnahme konversionswilliger Nichtmuslime in die Islamische Glaubensgemeinschaft in Österreich wird nach den Grundsätzen ihrer Lehre beurteilt. Über die Aufnahme und die Zugehörigkeit zum Islam ist vom ersten Imam der jeweiligen Religionsgemeinde eine Bestätigung auszustellen."

Hier wird die Aufnahme in die IGGiÖ mit der "Aufnahme in den Islam" junktimiert und das ist Unglaube (Kufr) bzw. Sektewesen; allein deshalb (es gibt auch eine Reihe anderer Gründe) ist für Muslime die Mitgliedschaft in der IGGiÖ (Islamische Kirche) nicht erlaubt.

 

Siehe auch : Muslim werden Details / Schahaadah.

 

Auszug aus dem Bundesministerium für Bildung und Wissenschaft : Rundschreiben Nr. 5/2007:".... Personen, die weder einer gesetzlich anerkannten Kirche oder Religionsgesellschaft noch einer staatlich eingetragenen religiösen Bekenntnisgemeinschaft angehören, gelten als Personen ohne Bekenntnis (o.B.)."

 

Demnach gilt die vermutliche Mehrheit der Muslime in Österreich als "bekenntnislos", obwohl sie sich zum Islam bekennen, aber nicht Mitglied bei der IGGiÖ sein wollen; zu dieser Gruppe gehöre auch ich, denn der Islam ist eben keine Kirche bei der man eintreten muss um Muslim zu sein. Das kann zwar akrobatisch auch anders interpretiert werden, doch müsste in so einem Fall "die Aufnahme in den Islam" vollkommen getrennt von einer Aufnahme als Mitgliedschaft bei der IGGiÖ darzustellt werden;  also ein unabhängiger Punkt der Verfassung, aus dem für jeden Unkundigen deutlich hervorgeht, dass die "Aufnahme in den Islam" nichts mit einer IGGiÖ-Mitgliedschaft zu tun hat. 

 

         

Muhammad Abu Bakr Müller -  Februar 1440 / 2018

.