3.10

 

Dinge, die das Gebet fasid (ungültig) machen oder beeinträchtigen (makruhh)

 

 

Masʾalah:

 

Die folgenden Dinge machen das  Ssalaah ungültig:

1. Sprechen – egal ob es versehentlich geschieht oder während der Betende kurz eingeschlafen ist.

 

2. Duaa (Bittgebete) für Dinge, die man genauso gut von einem Menschen erbitten könnte. (Beispiel: „Oh Allah, gib mir ein neues Paar Schuhe.“ Ein Bittgebet für etwas, das nur Allah gewähren kann – wie Vergebung – macht das Gebet jedoch nicht ungültig.)

 

3. Klagen / Jammern

4. Stöhnen, außer wenn der Betende krank ist.

5. Lautes Weinen oder vor Schmerz das Gesicht verziehen, oder wegen weltlicher Sorgen; nicht jedoch, wenn es durch die Erwähnung von Paradies oder Hölle im rezitierten Text ausgelöst wird.

6. Grundloses Husten

7. Einem Niesenden antworten, z. B. mit „Yarhamukallah“.

8. Auf gute Nachrichten antworten, z. B. mit „Alhamdulillah“.

9. Auf erstaunliche Nachrichten reagieren, z. B. mit „SubhaanAllah“.

 

10. Auf schlechte Nachrichten antworten, z. B. mit „Innaa lillahi wa innaa ilaihi radschji‘uun“.

 

 

Masʾalah:

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Wenn ein sechstes Gebet verrichtet wird, bevor das ausgelassene Gebet nachgeholt wurde, dann gelten alle sechs Gebete nach Imam Abu Hanifa als gültig.

 

Masʾalah

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Wenn jemand aus Vergesslichkeit das ‘Ishaa‑Gebet ohne Wuu verrichtet und danach die Sunnah und das Witr mit Wuḍuu' betet, dann muss er – nach Imam Abu Hanifa – nur die Sunnah, nicht das Witr nachholen, nachdem er das Qadaa' (Nachholen) von ‘Ishaa verrichtet hat.

 

Masʾalah:

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Es gibt drei Dinge, die die Pflicht aufheben, Gebete in der richtigen Reihenfolge nachzuholen:

 

Zeitmangel

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Beispiel: Jemand schläft ein, ohne ‘Ischaa' zu beten, und wacht kurz vor Sonnenaufgang auf – genug Zeit nur für Fadschr. Dann darf er Fadschr direkt beten, ohne zuerst das Qadaa'  von ‘Ischaa zu verrichten.

 

Vergesslichkeit

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Beispiel: Jemand betet Asr und vergisst, dass er Thuhr nicht gebetet hat. Sein Assr ist gültig, und er muss nur Thuhr nachholen.

 

Wenn man für sechs oder mehr ausgelassene Ssalawaat verantwortlich ist

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– egal ob alte oder neue. Sobald alle ausgelassenen Ssalawaat nachgeholt wurden, wird die Reihenfolge wieder verpflichtend. Wenn jemand z. B. sechs oder mehr ausgelassene Gebete hat, einige nachholt, aber noch weniger als sechs übrig bleiben, sagen manche, dass die Reihenfolge wieder verpflichtend wird. Die Fatwaa lautet jedoch, dass die Reihenfolge erst wieder verpflichtend wird, wenn alle ausgelassenen Gebete nachgeholt wurden.

 

Masʾalah:

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Wenn der Musalli einen Imam korrigiert, der nicht sein eigener Imam ist, wird sein Gebet ungültig. Korrigiert er jedoch seinen eigenen Imam, bleibt sein Gebet gültig. (Es ist besser, den Imam nur dann zu korrigieren, wenn er weniger rezitiert hat, als für das Gebet notwendig ist.)

 

Wenn jemand während des Gebets im Freien oder in einem Laden vor einem Betenden vorbeigeht, wird das Gebet nicht ungültig. Der Vorbeigehende begeht jedoch eine Sünde – außer der Betende steht höher als der Kopf des Vorbeigehenden.

 

Wenn der Betende absichtlich jemanden mit „Salaam“ grüßt oder das Salaam eines anderen erwidert, wird sein Gebet ungültig. Tut er dies jedoch irrtümlich, weil er denkt, das Gebet sei beendet, wird sein Gebet nicht ungültig.

Das Rezitierten direkt aus einem Mushaf, Essen, Trinken und übermäßige Bewegungen machen das Gebet ungültig. Übermäßige Bewegung ist jede Bewegung, die beide Hände erfordert. Manche Gelehrte sagen: Übermäßige Bewegung ist das, was einen Beobachter denken lässt, die Person bete nicht. Andere sagen: Es ist das, was der Betende selbst als übermäßig empfindet.

 

Wenn Sadschdah (Niederwerfung) auf Unreinheit [am Boden] erfolgt, wird das Gebet ungültig.

Wenn der Betende während des Ssalaah ein zweites Gebet beginnt (durch Takbiir), wird das erste Gebet ungültig. Beginnt er jedoch dasselbe Gebet erneut, werden die vorherigen Rak‘aat nicht ungültig, sondern als Nafl (freiwilliges Gebet) gutgeschrieben.

 

Wenn der Betende mit der Zunge Essen zwischen den Zähnen löst und es herunterschluckt, wird das Gebet ungültig, wenn die Menge größer als eine Kichererbse ist. Ist sie kleiner, bleibt das Gebet gültig.

Wenn der Betende auf eine Schrift an der Wand oder in einem Buch schaut und deren Bedeutung versteht, wird das Gebet nicht ungültig.

 

 

Sutrah (Abschirmung)

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Die Sunnah beim Gebet im Freien ist, eine Sutra (Stab oder Stange) vor sich in den Boden zu stecken: mindestens eine Spanne (ca. 9 Zoll) hoch und einen Finger breit. Das bloße Hinlegen der Sutra oder das Ziehen einer Linie im Sand nützt nichts.

Eine Sutrah vor dem Imam genügt für die gesamte Gemeinde.

Wenn keine Sutra vorhanden ist, darf der Betende einen Vorbeigehenden durch Zeichen (Kopf oder Augen) oder durch „SubhaanAllah“ abwehren – dies ist jedoch makruh.

 

 

Tdahaarah (Reinheit) des Gebetsplatzes

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Wenn auf einem ausgebreiteten Tuch gebetet wird und ein Teil davon unrein ist, bleibt das Gebet gültig, selbst wenn der unreine Teil sich bewegt.

 

Wenn ein langes Tuch teilweise vom Betenden getragen wird und ein anderer Teil unrein ist, dann:

  • Bewegt sich der unreine Teil, wenn der Betende seinen Teil bewegt, ist Ssalaah ungültig.

  • Bewegt er sich nicht ist das Ssalaah gültig.

 

Weitere Makruhh-Handlungen im Ssalaah

  • Mit Kleidung oder Körper spielen (solange es nicht übermäßig ist).

  • Den Boden am Platz der Niederwerfung glätten, außer es ist nötig, um Sadschdah korrekt auszuführen.

  • Fingerknacken, Gelenkknacken, Spielen mit der Hand am Bauch.

  • Ohne Kopfbedeckung beten, außer aus Demut.

  • Den Kopf nach links oder rechts drehen (solange die Schultern zur Qiblah bleiben). Drehen der Schultern, Ssalah ist ungültig.

  • Wie ein Hund sitzen (Gesäß und Hände am Boden, Knie hochgezogen).

 

Makruhh sind außerdem:

  1. Unterarme beim Sadschdah auf den Boden legen (außer Frauen).

  2. Salaam mit der Hand erwidern.

  3. Im Fard-Ssalaah ohne Entschuldigung im Schneidersitz sitzen.

  4. Kleidung hochheben, um sie vor Staub zu schützen.

  5. Kleidungsstücke lose hängen lassen (z. B. Schal ohne Befestigung).

  6. Gähnen.

  7. Sich strecken, um Müdigkeit zu vertreiben.

  8. Augen schließen.

  9. Haare zu Locken drehen.

  10. Tasbihs oder Verse mit den Fingern zählen (nach Abu Yusuf und Muhammad nicht makruhh).

  11. Der Imam steht allein [gänzlich] im Mihhrab, während die Gemeinde außerhalb steht.

  12. Ein Betender steht allein in einer Reihe, obwohl vorne Platz ist.

  13. Kleidung mit Bildern von Menschen oder Tieren tragen.

  14. In einem Raum beten, in dem ein Bild eines Lebewesens an einer Ehrenstelle hängt (rechts, links oder vorne). Ist das Bild am Boden oder hinter dem Betenden, ist es nicht makruhh [aufs Ssalaah bezogen]. Bilder ohne Kopf oder Landschaften sind ebenfalls unproblematisch.

 

Masʾalah:

Es ist nicht makrhh, im Gebet eine Schlange oder einen Skorpion zu töten (auch wenn es übermäßige Bewegung erfordert).

Es ist nicht makruhh, wenn der Imam im Mihhrab die Niederwerfung macht, solange er außerhalb des Mihhrabs steht, wenn er rezitiert.

Es ist nicht makruhh, in Richtung des Gesichts einer sprechenden Person zu beten oder in Richtung eines Qur'aans, eines aufgehängten Schwertes, einer Kerze oder einer Lampe.