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Wenn nicht anders erwähnt, entsprechen rechtliche Angaben der Hanifitischen Rechtsschule.         


   Faqiir  فقير‎   Armer, Darwisch, Suufii, 

 

 
   

 

Der Faqiir (فَقِير) - wörtlich der Arme - ist der Bedürftige, Demütige vor Allah, der sich seiner völligen Abhängigkeit von Ihm bewusst ist und materielle Besitztümer zugunsten eines Lebens der Hingabe und Anbetung Allahs aufgegeben hat.

 

Der Faqih (فقيه) ist der Rechtsgelehrte, der ein tiefes Verständnis und Wissen in den Rechtswissenschaft (Fiqh) besitzt. 

 

 

Faqiir (فقير) und Faqih (فقيه) haben unterschiedliche Bedeutungen, weisen jedoch sprachliche Verwandtschaft auf. So beide Begriffe "Bedürftigkeit" bedeuten, verschmelzen dies Begriffe auf der Ebene der echten Lebensqualität, so dass der Rechtsgekehrte (Faqih) auch der Bedürftiger (Faqiir) vor Allah ist und umgekehrt.

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