Der Faqih
(Pl. Fuqaha) ist ein islamischer Rechtsgelehrter, der sich auf die
islamische Rechtswissenschaft, (Fiqh)
spezialisiert hat. Der Begriff
Faqih (فقيه)
leitet sich vom arabischen Wort "Fiqh"
(فِقْه) ab, das "Verständnis" oder "Wissen" bedeutet. Ein Faqih ist
jemand, der ein tiefes Verständnis und Wissen über die
Schar'iiah (islamisches
Gesetz) hat und in der Lage ist, islamische Rechtsfragen zu interpretieren
und zu beantworten. Der Faqiir
(فَقِير) ist der Arme, der Bedürftige, Demütige
vor Allah, der sich seiner
völligen Abhängigkeit von Ihm bewusst ist und materielle Besitztümer
zugunsten eines Lebens der Hingabe und Anbetung Allahs aufgegeben hat.
Faqiir
(فقير) und
Faqih (فقيه) haben
unterschiedliche Bedeutungen, weisen jedoch sprachliche
Verwandtschaft auf. So beide Begriffe "Bedürftigkeit"
bedeuten,
verschmelzen dies Begriffe auf der Ebene der
echten Lebensqualität,
so dass der Rechtsgekehrte (Faqih) auch der
Bedürftiger (Faqiir) vor Allah ist und umgekehrt. |