Hhaqiiqii ist der tatsächliche Aspekt einer Angelegenheit, der jedoch nicht dem rechtlichen Aspekt (hhukmii) der selben Angelegenheit entsprechen muss.
Beispiel: So ist der mit Lehm beschmierte Körper tatsächlich (hhaqiiqii) gesehen schmutzig, hingegen rechtlich (hhukmii) gesehen "rein" (tdaahir), da Lehm nicht (nadschis) unrein ist.
|