Apostasie, Riddah ردة, oder Irtidad ارتداد, bezeichnet den „Abfall vom Islam. Der Murtadd (Apostat), der vom Islam Abtrünnige, kann nach Gerichtsurteil getötet werden, sofern sein Abfall offenkundig bzw. nachweisbar ist. bei einem Todesurteil handelt es sich eigentlich weniger um eine Strafe, sondern vielmehr um den Schutz der Muslime vor der Gesellschaft mit dem Murtadd, denn er hat sich durch sein Verlassen des Islam ohnehin Dschahannam (Bereich der Hölle), also die schlimmste Strafe eingehandelt. In Ländern, deren staatliche Rechtsordnung sich zwar noch irgendwie an der Schar'iiah orientiert, aber längst keine Islamischen Gerichtshöfe mehr zur Verfügung stehen, hat der bekundete „Abfall vom Islamischen Glauben“ manchmal zivilrechtliche (Erbrecht, Eherecht) Konsequenzen.