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Wenn nicht anders erwähnt, entsprechen rechtliche Angaben der Hanifitischen Rechtsschule.         


.Riddah ردة ‎  Abfall vom Glauben,   Aptrünniger  / Murtadd  مُرْتَدّ   Abtrünniger  

 

Apostasie,  Riddah ردة‎, oder Irtidad ارتداد‎, bezeichnet den „Abfall vom Islam. Der Murtadd (Apostat), der vom Islam Abtrünnige, kann nach Gerichtsurteil getötet werden, sofern sein Abfall offenkundig bzw. nachweisbar ist. bei einem Todesurteil handelt es sich eigentlich weniger um eine Strafe, sondern vielmehr um den Schutz der Muslime vor der Gesellschaft mit dem Murtadd, denn er hat sich durch sein Verlassen des Islam ohnehin Dschahannam (Bereich der Hölle), also die schlimmste Strafe eingehandelt. In Ländern, deren staatliche Rechtsordnung sich zwar noch irgendwie an der Schar'iiah orientiert, aber längst keine Islamischen Gerichtshöfe mehr zur Verfügung stehen, hat der bekundete „Abfall vom Islamischen Glauben“ manchmal zivilrechtliche (Erbrecht, Eherecht) Konsequenzen.

 

 

204  Kann man aus dem Islam "austreten", wie z.B. aus der katholischen Kirche?

Nein, da Islam keine Kirche, sondern eine von Kirchen unabhängige Wahrheit ist, die keine Priester oder amtliche Seelsorger oder eine Kirchensteuer kennt. In allen Rechtsschulen ist es eindeutig, dass nach Vergewisserung und eventueller Beugehaft, ein gerichtliches Todesurteil für den murdad (Islamverlasser, Abtrünniger) zu verhängen ist; an sich hat sich der murdad ja duch seinen Schritt - den Islam zu verlassen- bereits selbst die schlimmste Bestrafung eingehandelt (das ewige Feuer nach dem Tod) zugezogen und so gesehen wäre ein Todesurteil als Strafe überflüssig, doch ist die Gesellschaft der Muslime zu schützen.......

 

 

191   Ligakultur ....."unser Kanditat"

....... darf ein Muslim für eine Kufr-Partei kanditieren?...  (Schawwal 1423 / Dezember 2002)