.Riddah ردة ‎  Abfall vom Glauben,  Aptrünniger  / Murtadd  مُرْتَدّ   Abtrünniger

 

 

Apostasie,  Riddah ردة‎, oder Irtidad ارتداد‎, bezeichnet den „Abfall vom Islaam. Der Murtadd (Apostat), der vom Islaam Abtrünnige, kann nach Gerichtsurteil getötet werden, sofern sein Abfall offenkundig bzw. nachweisbar ist. bei einem Todesurteil handelt es sich eigentlich weniger um eine Strafe, sondern vielmehr um den Schutz der Muslime vor der Gesellschaft mit dem Murtadd, denn er hat sich durch sein Verlassen des Islaam ohnehin Dschahannam (Bereich der Hölle), also die schlimmste Strafe eingehandelt. In Ländern, deren staatliche Rechtsordnung sich zwar noch irgendwie an der Schar'iiah orientiert, aber längst keine Islaamischen Gerichtshöfe mehr zur Verfügung stehen, hat der bekundete „Abfall vom Islaamischen Glauben“ manchmal zivilrechtliche (Erbrecht, Eherecht) Konsequenzen.

 

 

204  Kann man aus dem Islaam "austreten", wie z.B. aus der katholischen Kirche?

Nein, da Islaam keine Kirche, sondern eine von Kirchen unabhängige Wahrheit ist, die keine Priester oder amtliche Seelsorger oder eine Kirchensteuer kennt. In allen Rechtsschulen ist es eindeutig, dass nach Vergewisserung und eventueller Beugehaft, ein gerichtliches Todesurteil für den murdad (Islaamverlasser, Abtrünniger) zu verhängen ist; an sich hat sich der murdad ja duch seinen Schritt - den Islaam zu verlassen- bereits selbst die schlimmste Bestrafung eingehandelt (das ewige Feuer nach dem Tod) zugezogen und so gesehen wäre ein Todesurteil als Strafe überflüssig, doch ist die Gesellschaft der Muslime zu schützen.......

 

 

191   Ligakultur ....."unser Kanditat"

....... darf ein Muslim für eine Kufr-Partei kanditieren?...  (Schawwal 1423 / Dezember 2002)