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.Murtadd   مُرْتَدّ   Abtrünniger   Apostat,  Abgefallener, einer der den Islam verlassen hat. Riddah ردة oder Irtidaad  ارتدادbezeichnet das Abfallen vom Glauben, - Apostasie - was durch Aussagen oder Handlungen, zum Ausdruck kommen kann. 


 

 
   
 

Der Murtadd (Apostat), der vom Islam Abtrünnige, kann (im Sinne aller vier Rechtschulen) nach einem Islamischen Gerichtsurteil, in Darru-l-Islam eventuell getötet werden, sofern sein Abfall offenkundig bzw. nachweisbar ist.

 

Bei einem Todesurteil handelt es sich eigentlich weniger um eine Strafe, sondern vielmehr um den Schutz der Muslime vor der Gesellschaft mit einem Murtadd, denn der Murtadd hat sich durch sein Verlassen des Islam ohnehin Dschahannam (das ewige Feuer, Hölle), also die schlimmste Strafe bereits eingehandelt. In Ländern, deren staatliche Rechtsordnung sich zwar noch irgendwie an der Schar'iiah orientiert, aber längst keine Islamischen Gerichtshöfe mehr zur Verfügung stehen, hat der bekundete „Abfall vom Islamischen Glauben“ manchmal noch zivilrechtliche (Erbrecht, Eherecht) Konsequenzen.

 

 

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Kann man aus dem Islam "austreten", wie z.B. aus der kath. Kirche?

Nein, da Islam keine Kirche, sondern eine von Kirchenstrukturten unabhängige Wahrheit ist, die weder Priester noch amtliche Seelsorger oder Kirchensteuer kennt. In allen Rechtsschulen ist es eindeutig, dass nach Vergewisserung und eventueller Beugehaft, ein gerichtliches Todesurteil für den Murdad (Islamverlasser, Abtrünniger) zu verhängen ist; an sich hat sich der murdad ja duch seinen Schritt - den Islam zu verlassen- bereits selbst die schlimmste Bestrafung eingehandelt (das ewige Feuer nach dem Tod) zugezogen und so gesehen wäre ein Todesurteil als Strafe überflüssig, doch ist die Gesellschaft der Muslime zu schützen.......

 

191 Ligakultur ....."unser Kanditat" ....... kann ein Muslim für eine Kufr-Partei kanditieren?...  (Shawwal 1423 / Dezember 2002)

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