.Murtadd   مُرْتَدّ   Abtrünniger   Apostat,  Abgefallener, einer der den Islaam verlassen hat. Riddah ردة oder Irtidaad  ارتداد‎ bezeichnet das Abfallen vom Glauben, - Apostasie - was durch Aussagen oder Handlungen, zum Ausdruck kommen kann. 

 

 

Der Murtadd (Apostat), der vom Islaam Abtrünnige, kann (im Sinne aller vier Rechtschulen) nach einem Islaamischen Gerichtsurteil, in Darru-l-Islaam eventuell getötet werden, sofern sein Abfall offenkundig ist, wobei es sich bei einem Todesurteil weiger nicht um eine Strafe handelt sondern vielmehr um den Schutz der Muslime vor dem Murtadd, denn dieser hat sich durch sein Verlassen des Islaam ohnehin Dschahannam (das ewige Feuer, Hölle), also die schlimmste Strafe eingehandelt.

In säkularisierten Gebieten, deren Rechtsordnungen sich irgendwie auch mit dem Islaam assoziiert, aber nicht an der Schar'iiah orientiert und keine Islaamischen Gerichtshöfe existieren, kann der bekundete „Abfall vom Glauben“ maximal zivilrechtliche (Erbrecht, Eherecht) Konsequenzen haben, aber auch das ist selten.

 

 

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Kann man aus dem Islaam "austreten", wie z.B. aus der kath. Kirche?

Nein, da Islaam keine Kirche, sondern eine von Kirchenstrukturen unabhängige Wahrheit ist, die weder Priester noch amtliche Seelsorger oder Kirchensteuer kennt. In allen Rechtsschulen ist es eindeutig, dass nach Vergewisserung und eventueller Beugehaft, ein gerichtliches Todesurteil für den Murdad (Islaamverlasser, Abtrünniger) zu verhängen ist; an sich hat sich der murḍad ja durch seinen Schritt - den Islaam zu verlassen - bereits selbst die schlimmste Bestrafung eingehandelt (das ewige Feuer nach dem Tod) und so gesehen wäre ein Todesurteil als Strafe überflüssig, doch ist die Gesellschaft der Muslime zu schützen.......