Kann man aus dem Islam "austreten" wie z.B. aus der kath.Kirche?
Muhammad Abu Bakr Mueller
| 8. Dhu-l-Hidschah 1423 / 10.Februar 2003
Nein, da Islam keine Kirche, sondern eine von Kirchen unabhängige
Wahrheit ist, die keine Priester oder amtliche Seelsorger oder
Kirchensteuer kennt. In allen Rechtsschulen ist es eindeutig, dass nach
Vergewisserung und eventueller Beugehaft, ein gerichtliches Todesurteil für den
Murdad
(Islamverlasser, Abtrünniger) zu verhängen ist; an sich hat sich
der Murdadd ja duch seinen Schritt - den Islam zu verlassen- bereits
selbst die schlimmste Bestrafung eingehandelt (das ewige Feuer nach dem Tod)
zugezogen und so gesehen wäre ein Todesurteil als Strafe überflüssig, doch ist
die Gesellschaft der Muslime zu schützen..
Ein
Muslim kann seinen
Imaan
(Glaubenszustand)
verlieren, indem er in einen der vielen, den Islam leugnenden Glaubenszustände
gerät; er ist dann automatisch kein Muslim, ganz unabhängig seines Wissens,
seiner Herkunft oder Eintragungen in Dokumenten. Seine ursprüngliche
Schahaadah (Bezeugung
des Islam), als Wahrheit und inneren Zustand des Herzens, wird durch seinen
neuen Glaubenszustand widerrufen. Es ist aber wahrscheinlich, dass derjenige
welcher den Islam (durch Äusserungen oder andere Islamleugnende Handlungen)
verlässt, selbst davon nichts weiss
, denn sonst würde er ja nicht machen,
zumindest solange sich andere Muslime über sein Verlassen des Islams nicht
bemerken oder sich darin nicht sicher sind, gilt er unter Muslimen weiterhin
als Muslim obwohl er eigentlich ein
Munafiq (Heuchler) ist; wird sein Verlassen des Islam aber
öffentlich und manifest, dann gilt er unter
Muslimen fortan nicht mehr als Nichtmuslim, bis er sein Verlassen des Islam sich selbst
eingestanden hat und
den Islam vor Zeugen erneut wieder annimmt.
Ein absichtlich formeller Austritt aus dem Islam ist paradox, da er ja den Eintritt in das
ewige Feuer (Hölle) nach dem Tod und einen Hochverrat in diesem Leben (Islam ist
kein säkulares Gedankengut) beurkundet.
Es gibt vielleicht "muslimische Säkulare", welche "Islamaustritte"
registrieren, sofern sie sich als "Islamische, säkulare Kirche" definieren
bzw. missbrauchen lassen,
also im Auftrag eines säkularen Staates handeln. Wer sich nach einem
Islambekenntnis
ohne unmittelbare Lebensgefahr als "Austreter" oder "ohne Bekenntnis"
registrieren lässt, der ist aus dem Islam ausgetreten, da er ja mit dieser
Handlung, seinen inneren Zustand des Islamverlassens manifestiert; die muslimische Gemeinschaft
hat ein Anrecht, sich auf ein
Bekenntnis verlassen zu dürfen und dieses Recht ist ein Bestandteil von
Imaan
(Glaubenszustand).
Wer den Islam nicht als Wahrheit hat, der ist nicht Muslim sein. Wer den Islam
als Wahrheit hat, der verlässt ihn nicht.
Allah
sieht in jedes Herz und weiss
genau, wer den Islam angenommen bzw.
verlassen hat.
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