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Islam verlassen       

Kann man aus dem Islam "austreten" wie z.B. aus der kath.Kirche?

Muhammad Abu Bakr Mueller | 8. Dhu-l-Hidschah 1423 / 10.Februar 2003

 

 

Nein, da Islam keine Kirche, sondern eine von Kirchen unabhängige Wahrheit ist, die keine Priester oder amtliche Seelsorger oder Kirchensteuer kennt. In allen Rechtsschulen ist es eindeutig, dass nach Vergewisserung und eventueller Beugehaft, ein gerichtliches Todesurteil für den Murdad (Islamverlasser, Abtrünniger) zu verhängen ist; an sich hat sich der Murdadd ja duch seinen Schritt - den Islam zu verlassen- bereits selbst die schlimmste Bestrafung eingehandelt (das ewige Feuer nach dem Tod) zugezogen und so gesehen wäre ein Todesurteil als Strafe überflüssig, doch ist die Gesellschaft der Muslime zu schützen..

 

Ein Muslim kann seinen Imaan (Glaubenszustand) verlieren, indem er in einen der vielen, den Islam leugnenden Glaubenszustände gerät; er ist dann automatisch kein Muslim, ganz unabhängig seines Wissens, seiner Herkunft oder Eintragungen in Dokumenten. Seine ursprüngliche Schahaadah (Bezeugung des Islam), als Wahrheit und inneren Zustand des Herzens, wird durch seinen neuen Glaubenszustand widerrufen. Es ist aber wahrscheinlich, dass derjenige welcher den Islam (durch Äusserungen oder andere Islamleugnende Handlungen) verlässt, selbst davon nichts weiss , denn sonst würde er ja nicht machen, zumindest solange sich andere Muslime über sein Verlassen des Islams nicht bemerken oder sich darin nicht sicher sind, gilt er unter Muslimen weiterhin als Muslim obwohl er eigentlich ein Munafiq (Heuchler) ist; wird sein Verlassen des Islam aber öffentlich und manifest, dann gilt er unter Muslimen fortan nicht mehr als Nichtmuslim, bis er sein Verlassen des Islam sich selbst eingestanden hat und den Islam vor Zeugen erneut wieder annimmt.

 

Ein absichtlich formeller Austritt aus dem Islam ist paradox, da er ja den Eintritt in das ewige Feuer (Hölle) nach dem Tod und einen Hochverrat in diesem Leben (Islam ist kein säkulares Gedankengut) beurkundet. Es gibt vielleicht "muslimische Säkulare", welche "Islamaustritte" registrieren, sofern sie sich als "Islamische, säkulare Kirche" definieren bzw. missbrauchen lassen, also im Auftrag eines säkularen Staates handeln. Wer sich nach einem Islambekenntnis ohne unmittelbare Lebensgefahr als "Austreter" oder "ohne Bekenntnis" registrieren lässt, der ist aus dem Islam ausgetreten, da er ja mit dieser Handlung, seinen inneren Zustand des Islamverlassens manifestiert; die muslimische Gemeinschaft hat ein Anrecht, sich auf ein Bekenntnis verlassen zu dürfen und dieses Recht ist ein Bestandteil von Imaan (Glaubenszustand).

 

Wer den Islam nicht als Wahrheit hat, der ist nicht Muslim sein. Wer den Islam als Wahrheit hat, der verlässt ihn nicht.

 

Allah sieht in jedes Herz und weiss genau, wer den Islam angenommen bzw. verlassen hat.

 

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