Ein Salaaatu-l-Nafilah - Niiyyah, ist jegliches freiwillig beabsichtigtes Ssalaah. Wenn du den Takbir al-Ihram (Allahu Akbar) für ein freiwilliges Ssalaah bereits gesprochen hast, ist das beabsichtigte Nafilah-Ssalaah für dich zu einer Wajib al-Itmam (Verpflichtung zur Vollendung) geworden. Ein Nafil‑Ssalaah wird, sobald es begonnen wurde waadschib. Wenn ein Nafil‑Ssalaah ungültig wird, müssen zwei Rakʿaat Qaḍaa' verrichtet werden. Darüber besteht unter den Imaamen der hanafitischen Rechtsschule Einigkeit.
Solange du mit der Verrichtung nicht nicht begonnen hast, also kein Takbir gesprochen hast, wird das beabsichtigte Ssalaah für dich nicht waadschib (verpflichtend). Du hast keine Verpflichtung es nachzuholen.
Jede Niyyah (Absicht) - also auch im täglichen Leben, in der Familie, Wirtschaft usw. ist für den Muslim eine spirituelle Angelegenheit die du sehr ernst nehmen solltest, damit du dich auf dich selbst in Zukunft verlassen kannst. Auch wenn du ein nicht begonnenes Ssalaah nicht ausführen musst, so sollte die Einhaltung der Niyyah für dich - wenn du Saalik (spiritueller Wanderer) bist - zur Selbstvrständlichkeit werden; etwas zu beabsichtigen und dann nicht auszuführen macht spirituellen Schaden, es sei denn es wäre etwas das du als Unrecht erkennst und nicht ausführst.
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