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Waadschib   واجِب    verpflichtend, aber keine absolute Pflicht (Fardt). 

 

                                                                                              Al-Ahhkaam  الأحكام   Rechtskategorien

                                                                                             Hhukuumu-sch-Schar’ii حكم الشرعي  Grundlagen der Rechtsfindung

 

 

   

1. Waadschib  bedeutet  in Bezug zu Allah etwas Wesentliches, wie etwa Seine Eigenschaften (Ssifaat); wenn ein Muslim dieses leugnet bedeutet dies Unglaube (Kufr).

2. Waadschib  bedeutet in Bezug zu Handlungen (amaal) dass sie verpflichtend sind und deren Unterlassung eine Sünde ist, jedoch wenn sie ein Muslim geleugnet er nicht zum Ungläubigen (Kafir) wird.

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Im hanfitischem Rechtsverständnis (Fiqh) bedetet waadschib eine Verpflichtung, die aber nicht fardt ist. Im(hanifitischen Madhab) gibt es den Unterschied zwischen fardt und waadschibwährend es in den drei anderen Rechtsschulen (Madhaahib) kein Unterschied gemacht wird. Nach Imaam Abu Hanifa sind Handlungen, welche im Qur'aan gefordert sind, fardt. So ist etwa  die Niederwerfung (Sadschdah) im Ritualgebet (Ssalaah) eine Pflicht (fardt). Wer eine Fardt leugnet wird zum Kaafir (Ungläubigen). Das was vom den Gesandten Allahs angeordnet wurde ohne dass es wörtlich im Qur'aan steht - das gilt als "waadschib", wie etwa das Rezitieren (Qiraa't) einer weiteren Surah nach dem Reziteren der Surah Al Fatihha im Ssalaah. Wenn ein Muslim diese Waadschib-Pflicht leugnet, wird er dadurch nicht zum Ungläubigen (Kaafir), doch sein Ssalaah ist ungültig, sofern er nicht deshalb ein extra Sadschah nach dem Salaam hinzufügt.

 

(Im malikitischen, hanbalitsichen und schaafiitischen Rechtschule (Madhaahib) wird zwischen Waadschiib und Fardt nicht unterschieden.)

 

 

 

 

Kann Sunnah  سنة  zu Waadschib  واجِب  werden?

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Rechtlich gesehen nein, da Sunnah eine Kategorie ist. Individuell gesehen ja, denn die Sunnah zu befolgen ist eine Hilfe am Weg des Saalik (spiritueller Wanderer). So ist etwa Tdahaarah (rituelle Reinheit) den Tag über zu erhalten eine Sunnah, rechtlich gesehen also nicht verpflichtend. Für den Saalik (spiritueller Wanderer) aber, kann diese Sunnah zu waadschib (verpflichtend) werden damit er seinen spirituellen Pfad nicht aus den Augen verliert. Jede Sunnah ist eine Hilfe auf dem spirituellen Weg, wenn gleich sie zu befolgen wie glühende Kohlen in der Hand erlebt werden kann und soziale Reibungen mit Folgen hervorrufen kann. Das Selbe gilt etwa für das Tragenn einer Kopfbedeckung (vorzüglich Turban), welche - rechtlich gesehen - eine Sunnah Muakkadah ist, doch für den Saalik kann sie zu waasdschib werden. Im Anpassungswahn an die Gebräuche Ungläubiger haben sich viele Muslime längst der Kopfbedeckungen beraubt und das nicht nur auf der Strasse, sondern auch während dem Ritualgebet. Kulturusten liefern als Rechtfertigung unsinnige Argumnete: "Die Kleidung von Rasuulullahs sei ja nur arabische Kultur von damals gewesen und daher keine Sunnah und es wäre deshalb falsch, Rasuulullahs in seiner Kleidung nachzuahmen". Aus Sicht der Kulturisten wäre es Sunnah, sich der jeweiligen lokalen Kleidung anzupassen, denn Rasuulullah hätte ja auch die selbe Kleidung getragen wie seine Feinde in Makkah. Diese philosophische Behauptung ist so, als ob Allah nicht bestimmt hätte, wo und wie der Gesandte Gottes lebte, welches Gewandt er trug und welche Sprache er sprach. Ahlu-s-Sunnah wa-l-Dschama'a und insbesondere die Saalikiin unter ihnen, ahmen keineswegs irgendeine "arabische Kleidung" nach, sondern die Kleidung von Rasuulullahs soweit dies ihnen möglich ist und das gilt besonders für das Verhalten des Gesandten Allahs und die arabische Sprache, obwohl seine Feinde auch Arabisch sprachen und gastfreundlich waren usf.. In den Ländern, wo Muslime früher die Herzen der Ungläubigen öffneten wurde alsbald die lokale Kleidung von den Konvertiten im Sinne der Sunnah gewechselt und nicht umgekehrt, wie das heute in Europa geschieht, wo sich Muslime zwecks "Integration" dem Lebensstil Ungläubiger anpassen. Wenn frühere Gelehrte von der Anpassung der Kleidung  in anderen Gebieten sprachen, dann war damit die Anpassung der Kleidung an die dort lebenden Muslime - welche der Sunnah folgten - gemeint, denn für Muslime war es nicht erlaubt nach Daar-ul-Kufr auszuwandern um dort zu bleiben. Äußeres ist nicht getrennt vom Inneren. Der Luftballon platzt wenn man hinein sticht.   Muhammad Abu Bakr Müller

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