1. Waadschib bedeutet in Bezug zu Allah etwas Wesentliches, wie etwa Seine Eigenschaften (Ssifaat); wenn ein Muslim dieses leugnet bedeutet dies Unglaube (Kufr).
2. Waadschib bedeutet in Bezug zu Handlungen (amaal) dass sie verpflichtend sind und deren Unterlassung eine Sünde ist, jedoch wenn sie ein Muslim geleugnet er nicht zum Ungläubigen (Kafir) wird. .
Im hanfitischem Rechtsverständnis (Fiqh)
bedetet waadschib eine Verpflichtung, die aber nicht
fardt ist. Im(hanifitischen
Madhab) gibt es
den Unterschied zwischen
fardt
und
waadschib, während
es in den drei anderen Rechtsschulen
(Madhaahib) kein Unterschied gemacht wird. Nach
Imaam Abu Hanifa
sind Handlungen, welche im
Qur'aan
gefordert sind,
fardt.
So ist etwa die
Niederwerfung (Sadschdah)
im Ritualgebet (Ssalaah)
eine Pflicht (fardt).
Wer eine Fardt leugnet wird zum Kaafir (Ungläubigen).
Das was vom den
Gesandten
Allahs
(Im malikitischen, hanbalitsichen und schaafiitischen Rechtschule (Madhaahib) wird zwischen Waadschiib und Fardt nicht unterschieden.)
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Rechtlich gesehen nein, da Sunnah eine Kategorie ist. Individuell gesehen ja,
denn die Sunnah zu befolgen ist eine Hilfe am Weg des
Saalik (spiritueller
Wanderer). So ist etwa
Tdahaarah
(rituelle
Reinheit) den Tag über zu erhalten eine
Sunnah, rechtlich gesehen also nicht verpflichtend. Für den
Saalik (spiritueller
Wanderer) aber, kann diese Sunnah
zu waadschib
(verpflichtend) werden damit er seinen spirituellen Pfad nicht aus den Augen verliert.
Jede Sunnah ist eine Hilfe auf dem spirituellen Weg, wenn gleich sie zu befolgen wie glühende Kohlen in
der Hand erlebt werden kann und soziale Reibungen mit Folgen hervorrufen kann. Das
Selbe gilt etwa für das Tragenn einer
Kopfbedeckung (vorzüglich Turban), welche - rechtlich gesehen - eine
Sunnah
Muakkadah ist, doch für den
Saalik kann sie zu waasdschib werden.
Im Anpassungswahn an die Gebräuche
Ungläubiger haben sich viele Muslime längst der Kopfbedeckungen beraubt und das nicht nur auf der Strasse,
sondern auch während dem Ritualgebet.
Kulturusten
liefern als Rechtfertigung unsinnige Argumnete: "Die Kleidung von
Rasuulullahs |
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