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  Wenn nicht anders erwähnt, entsprechen rechtliche Angaben der hhanifitischen Rechtsschule.   Zwecks leichterer Lesbarkeit beziehen sich geschlechtsspezifische Formulierungen teilweise auf "der Mensch".     [ = hinzugefügt ]    

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 Salaatu-l-Nafilah - Niiyyah  صلاة نافلة نويتُها ولم أُصلِّها   beabsichtiges, freiwilliges Ssalaah

 

 

Ein Salaaatu-l-Nafilah - Niiyyah, ist jegliches freiwillig beabsichtigte Ssalaah sein.

 

 

Verpflichtung zur Vollendung / Nachholung

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Wenn du den Takbir al-Ihram (Allahu Akbar) für ein freiwilliges Ssalaah bereits gesproche´n hast, ist das beabsichtigte Nafilah-Ssalaah für dich zu einer Wajib al-Itmam (Verpflichtung zur Vollendung) geworden. Wenn du dieses Nafilah-Ssalah aus irgendeinem Grund nicht vollendest, dann ist es für dich waadschib (verpflichtend) geworden, dieses Ssalaah nachzuholen.

 

 

Du beabsichtigst ein Ssalaah, führst es aber nicht aus.

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Solange du mit der Verrichtung nicht nicht begonnen hast, also kein Takbir gesprochen hast, wird das beabsichtigte Ssalaah für dich nicht waadschib (verpflichtend). Du hast keine Verpflichtung es nachzuholen.

 

 

Jede Niyyah (Absicht) - also auch im täglichen Leben, in der Familie, Wirtschaft usw. ist eine spirituelle Angelegenheit die du sehr ernst nehmen solltest, damit du dich auf dich selbst in Zukunft verlassen kannst. Auch wenn du en nicht begonnenes Ssalah nicht ausführen musst, so sollte die Einhaltung der Niyyah für dich als Saalik (spiritueller Wanderer) zur Gewohnheit werden; etwas zu beabsichtigen und dann nicht auszuführen mach spirituellen Schaden, es sei denn es wäre etwas Unrechtes, was du nicht ausführst.