Bid'ah im Ssalaah ist grundsätzlich jede Handlung, die nicht der Sunnah des Propheten ﷺ oder der Praxis der Ṣsahhaabah entspricht und die Form des Gebets verändert.
Beispiele: .
Wird diese Methode zur Ausrichtung der Reihen als
ritueller Bestandteil des Ssalaah verstanden bzw. praktiziert, dann
handelt es sich um eine Bid'ah. In keinem der vier
Madhaa'hib
(Rechtschulen) sollen die Füße während des Gebets mit den Nebenbetenden zusammengehalten
werden.
Nach dem Ssalaah die gemeisame Du'ah als Pflicht oder Bestandteil des Ssalaah betrachten. |