.Bid'ah  بدعة‎   Neueinführung in die Religion, welche dem Qur'aan und/oder der Sunnah widerspricht.  

 

Jede Bid'ah (Neuerung) ist Irreführung. (Hdiith)

 

عنْ جَابِرِ بْنِ عَبْدِ اللَّهِ قَالَ كَانَ رَسُولُ اللَّهِ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ يَقُولُ فِي خُطْبَتِهِ يَحْمَدُ اللَّهَ وَيُثْنِي عَلَيْهِ بِمَا هُوَ أَهْلُهُ ثُمَّ يَقُولُ مَنْ يَهْدِهِ اللَّهُ فَلَا مُضِلَّ لَهُ وَمَنْ يُضْلِلْهُ فَلَا هَادِيَ لَهُ إِنَّ أَصْدَقَ الْحَدِيثِ كِتَابُ اللَّهِ وَأَحْسَنَ الْهَدْيِ هَدْيُ مُحَمَّدٍ وَشَرُّ الْأُمُورِ مُحْدَثَاتُهَا وَكُلُّ مُحْدَثَةٍ بِدْعَةٌ وَكُلُّ بِدْعَةٍ ضَلَالَةٌ وَكُلُّ ضَلَالَةٍ فِي النَّارِ

 

Dschabir ibn Abdullah berichtete: Der Gesandte Allahs, Friede und Segen seien auf ihm, lobte Allah in seiner Predigt, so wie Er es verdient gelobt zu werden und dann sagte er: "Wen Allah leitet, den kann niemand in die Irre führen. Wen auch immer Allah in die Irre schickt, niemand kann ihn leiten. Das wahrhaftigste Wort ist das Buch Allahs, und die beste Rechtleitung ist die Rechtleitung Muhammads. Die schlimmsten Dinge in der Religion sind die, die neu erfunden werden, denn jedes neu erfundene Ding ist eine Neuerung, jede Neuerung ist Irreführung, und jede Irreführung ist im Höllenfeuer."  Sunan al-Naaa'ii 1578

 

 

Mit "Bid'ah" (Erneuerung) ist eine Neueinführungen in die Religion, welche dem Qur'aan (letzte Offenbarung) bzw. der Sunnah (Handlungen des Gesandten Allahs - der Friede und der Segen Allahs seien auf ihm) dem Sinn oder der Ausführung nach, widersprechen. Dabei gibt es Grauzonen, wie etwa bei der Kleidung, dem Beruf, dem Sitzen und Essen am Boden usf. Es falsch und irreführend die Bedeutung von Bid'ah nur auf rituelle Handlungen, wie etwa das Ssalaah (Ritualgebet) oder Fasten usf. zu beschränken. Jemand der eine Bid'ah als Pflicht einführt oder verbreitet, der ist ein Mubtad'i  مبتدع (Neuerer, Ketzer), während seine Nachahmer ahnungslos sein können, was sie jedoch nicht entschuldigt. Wenn islamische Gelehrte einst von "guter Bid'ah"  (Bid'ah hhasana, Bidʿah maḥmuudahbidʿah mubaahhah)" gesprochen haben, so war damit jeweils das gemeint, was dem Sinn nach keine "Bid'ah ist die in's Feuer führt" ist, wie etwa die Zählkette (meist Tasbih genannt), das Ausziehen der Schuhe vor der Moschee zwecks deren Reinhaltung (früher war Sandboden) oder das Befolgen einer Rechtsschule (früher erübrigte die Anwesenheit des Gesandte Allahs Rechtschulen) usf.. Es ist aber nicht so, dass die frühen Gelehrten nicht die Unterschiede zwischen Erneuerung in der verfallenden Religion und einer Neueinführung (Bid'ah) gekannt hätten, vielmehr waren Erklärungen zu "Bid'ah Hhasanah" noch nicht notwendig. Bid'ah kann sowohl die 'Aqiidah (Glaubenslehre) als auch Praktiken betreffen, was aber in beiden Fällen zu diversen Irrlehren bzw. ins Feuer führt.

 

 

Beispiele für Bid'a in Bezug zum Glauben - siehe dazu auch Sekten;  denn Neueinführungen in der 'Aqiidah können Kufr (Unglauben) bedeuten.

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Allah in Seine Schöpfung zu verweisen (hhuluul) indem z.B. gesagt wird: "Allah hat zwei Hände", "Allah ist oben und nicht unten." usf.

Einen Menschen an der Macht Allahs teilhaben lassen, indem z.B. gesagt wird: "... wenn So und So Allah etwas bittet, dann ist Allah verpflichtet ......."

Ungläubige zu fragen, ob das Pflichtgebet verrichtet werden darf.

Die Wahrheit zu relativieren indem z.B. zu sagen: "Muslime glauben dass, ..... usw...".

Zertifikate für "Strenggläubige" oder "praktizierende" Muslim auszustellen oder anzunehmen um sich damit (z.B. beim Bundesheer) zu qualifizieren. Weder gibt es im Islam "Strenggläubigkeit" noch darf oder kann irgendwer so ein Zertifikat ausstellen; nur Allah sieht in die Herzen.

Das Feiern des eigenen Geburtstags während man das Feiern des Geburtstags des Gesandten Allahs ablehnt.

 

 

Bid'ah in Bezug zu Handlungen:

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Den Monat Ramadaan zu beginnen oder zu beenden obwohl der  Hilaal noch nicht nicht gesehen wurde.

Die Füße im Dscham'a-Ssalaah (Gemeinschaftsgebet) mit den Nebenstehenden verpflichtend zusammenzudrücken.

 

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Es ist heute eine sehr verbreitete Bid'ah zu glauben, das die Füße beim Verrichten des gemeinschaftlichen Ssalaah (Ritualgebet) mit den Füßen der Nebenstehenden zusammenstoßen müssen. Dies Bid'ah geschieht - so wie wohl jede andere Bid'ah - mit der Überzeugung das Richtige zu tun und beruht auf einem falschen Verständnis einer Überlieferung, in welcher sprichwörtlich vom Zusammenführen der Schultern, Knie und Knöchel während des Gebets die Rede ist. Es handelt sich bei diesem Hadiith um eine arabische Redewendung, die - wenn irrtümlich wörtlich verstanden bzw. ausgeführt wird - eine Bid'ah ist, ganz abgesehen davon, dass es physisch gar nicht nicht möglich ist, gleichzeitig Knie und Knöchel mit den neben einem Betenden zusammenstoßen zu lassen, es sei denn beide hätten starke O-Beine. Richtig ist, dass wenn man in die Gebetsreihen von der Seite her hineinsieht, die Schultern, Knie und Knöcheln in einer Reihe liegen-, und nichts davon aus der Reihe hervorstehen sollte. In keiner der Madhaa'hib (Rechtschulen) sollen die Füße zusammenstoßen, doch über "1000 Jahre" später wird diese das Ritualgebet störende Bid'ah weltweit verbreitet. Genauere Erklärungen unter:    Die Füße im Ssalaah - Der salafistische Irrtum (The Feet In Ssalaah - The Salafi Error) 

Das Nachahmen spezieller Mode Ungläubiger, den Bart zu rasieren oder zu fassonieren, Kopfhaare teilweise (fast wie rasieren) seitlich kürzen usw. obwohl der Gesandte Allahs all dies abgelehnt hat.

Das Ssalah (Ritualgebet) ständig ohne Kopfbedeckung zu verrichten obwohl man sich eine leisten könnte.

usf. ....

 

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