Das arabische Wort "Madhhab" (Pl. Madhaahib مذاهب), abgeleitet von dhahaba ذهب (gehen) m Sinne von "Weg, Lehre, Schule". "Glaubenslehre" (Aqiidah-Schule) und "Recht" (Fiqh-Schule). Im allgemeinen Sprachgebrauch aber, da wird mit "Madhhab" eine Rechtsschule und nicht die Aqiidah-Schule gemeint und diese Trennung nützt kommunikativer Klarheit. Die Rechtsschulen (Madhaahib) wurden jedenfalls micht gegründet, sondern entwickelten sich sich im Kontext Aufkommender Irrlehren und Rechtsurteilen, und den Fragen Unwissender nach dem Tod von Rasuululllahs - der Friede und Segen Allahs seien auf ihm - in einem Es gab damals nicht nur die vier Gelehrten der heutigen Rechtschulen, sonder alle Ssahhabah lehrten Unwissende; jeder von ihnen war eine Rechtschule. Als diese auch nicht mehr lebten, da wurde der Idschtihaad, also die Rechtsfindung zu aufkommenden Fragen in der Bevölkerung immer wichtiger und Wissende, sammelten ihre Schüler um sich. Erst im Nachhinein wurden diese Gruppierungen als Rechtschulen empfunden, doch nur vier dieser Madhaahib (Rechtsschulen) der authentischen Glaubenslehre sind erhalten geblieben und diese sind die Rechtsfindungen (Idschtihaad) der Gelehrten: Imaam.Abu.Hanifa, Imaam.Malik, Imaam.Schafii, und Imaam.Hanbal die sich vor allem durch ihre Methodik der Rechtsfindung (Idschtihaad) unterschieden und deshalb zu unterschiedlichen Rechtsschlüssen Fatwas kamen in den einzelnen Angelegenheiten kamen. So verliert man etwa nach einer Rechtsschule die rituelle Reinheit (Tahaarah) bei einer unabsichtlichen Berührung von Mann und Frau, bei der anderen Rechtsschule aber nicht. Solche Unterschiede sind ein Segen, denn sie bringen zum Ausdruck, dass es durchaus mehr als eine richtige Antwort auf eine Frage geben kann. Heute gibt es keine Mudschtahidunn (Großgelehrten) mehr und für niemanden ist es erlaubt neue Basisentscheidungen aus dem Qur'aan und der Sunnah abzuleiten wo es bereits eine Dschiima (Übereinstimmung der früheren Großgelehrten einer gewissen Zeit gab.
Rechtschulen sind Hilfen um den Bestimmungen Allahs und der Sunnah Seines Gesandten - der Friede und Segen Allahs seien auf ihm - zu folgen. So wie ein Lineal eine gerade Linie erleichtert, so erleichtert eine Rechtschule, denn die Seele neigt zu Spekulation und Selbstbetrug. Der Sinn des Folgens wiederum ist das Erreichen der echten, spirituellen Lebensqualität, was die Anbetung Allahs bzw. der Sinn des Lebens ist. Doch was macht die kurzsichtige, begierige Seele? Sie ist geblendet von vielerlei Einflüsterungen und sträubt sich gegen die Rechtleitung (hier die Rechtsschulen) mit unsinnigen Argumenten wie etwa: "Ich folge doch keiner Rechtschule, sondern nur Allah und Seinem Gesandten (Qur'aan und Sunnah). Oder: Andere sagen: "Früher war das so und so, doch heute ist eine andere Zeit" usf.. und verfehlen damit ihren Zugang zur echten Lebensqualität, die eben nicht getrennt ist vom Recht aber getrennt vom Spekulieren. Folgt ein Muslim einer Rechtschule, so wird er trotz theoretisch möglicher Mängel, nicht in die Irre gehen. Rechtsschulen sind unerlässliche Instrumente für diejenigen, welche den authentischen Islam folgen wollen, ohne selbst erst Großgelehrte werden zu müssen, was heute ohnehin unmöglich ist. Wer einer Rechtschule folgt, der ist ein Muqallid, eine Nachahmer, der selbst nicht in der Lage wäre verlässlich zu entscheiden. Wer Taqliid (die Nachahmung) ablehnt, der wir GhrairMuqallid genannt. Anders als in Glaubensfragen (Aqiidah), ist in rituellen Belangen und Angelegenheiten des täglichen Leben, das Befolgen einer Rechtschule bzw. das Nachahmen (Taqliid) verpflichtend auch wenn es der Nafs (Seele) befriedigender scheint, sich selbst als Wissender zu wähnen und Rechtsschlüsse oder nach Bedürfnis aus den Rechtschulen zu wählen.
Es wird gefragt: "Ist es nicht falsch einem Madhhab anstelle von Qur'aan und Sunnah zu folgen, so sich Gelehrte doch geirrt haben können und die Ssahhabah doch auch kein Madhhab hatten". Diese an sich Frage ist unsinnig, denn die Absicht einem Madhhab zu folgen ist nichts anderes dem Qur'aan und der Sunnah zu folgen, weil man selbst nicht in der Lage ist, die richtigen Schlussfolgerungen aus Qur'aan und Sunnah zu ziehen, wie etwa die Ssahhabah oder wiederum später die Rechtsgelehrten der vier Mdhaahibs. Dies ist vergleichbar einer Auskunft die man sich am Bahnschalter holt, um zu wissen, welcher Zug wann wohin fährt obwohl man theoretisch alle Züge selbst beobachten könnte um, wenn man verstanden hat, der Zug längst abgefahren ist. Die Madhaa'hib sind die beste Hilfe dem Qur'aan und der Sunnah zu folgen. Wenn auch Fehler in den Madhaahib vorkommen könnten, so sind diese Fehler im Vergleich zu den Fehlern die man bei eigenen Rechtschlüssen machen würde, jedenfalls nicht aus dem Islam hinausführend. Niemand ausser den Ambiaa (Propheten), welche ma'asuum sind, ist vor schweren Sünden geschützt; nicht die Ssahhaabah, nicht die Auliaa (Heilige). Das Befolgen eines Madhhabs, ermöglicht das Folgen der Bestimmungen (Ahhkaam) Allahs in der bestmöglichen Weise. Die Gelehrten der Madhaahib waren näher an der Quelle als dies heute und haben ein moralisch beispielhaftes Leben, kombiniert mit Wissen und Weisheit und dem Sprachverständnis der Zeit der Offenbarung gelebt und diese Wissenden wurden tausendfach von tausenden 'Ulemaa (Gelehrten) über tausend Jahre lang überprüft. Indem wir also einem Madhhab folgen, folgen wir in der Tat dem Weg Rasuulullahs (der Friede und Segen Allahs sei auf ihm) und es kann nur Dummheit sein dies zu leugnen, auch wenn die Absicht dabei gut sein kann. Ausgenommen im Folgen ist nur der Gelehrte im Rang eines Mudschtahid, den es aber nicht mehr gibt. Und gäbe es ihn, so würde er keinen neuen Madhhab "gründen" wollen oder jemanden dazu verleiten, aus Qur'aan und Sunnah selbst rechtliche Schlussfolgerungen zu ziehen, denn das würde nur Fitnah (Uneinigkeit) verbreiten. Und wenn wir uns vorstellen, dass alle Muslime Qur'aan und Sunnah studieren um Mudschtahiduun zu werden, dann haben Bauern keine Zeit für ihre Felder und Mütter keine Zeit für Ihre Kinder. In weiterer Folge müssten diejenigen, welche noch kein Mutschtahid geworden sind, an Stelle direkt Qur'aan und Sunnahzu folgen, wiederum andere fragen. Ich will hier Niemanden vom Studium des Qur'aans und der Sunnah abraten, ganz im Gegenteil, aber warnen, keinem Madhhab zu folgen oder zwischen den Madhhaahibs auszusuchen, denn die Gefahr ist sehr groß, dass man nicht nur falsche Fatwas (Rechtsmeinung) zu produzieren beginnt, sondern auch die richtige 'Aqiidah (Grundüberzeugung) unbemerkt verliert. Es kommt noch hinzu, dass nur ein Gelehrter gleichen Ranges in Lage ist, eines anderen 'Aliim (Gelehrten) Urteile zu beurteilen. Man sollte nur einem Madhhab folgen und nicht aussuchen was einem passt, denn dann "folgt" man nicht mehr, sondern "spekuliert" und dies wird zur Gewohnheit und in der Gewohnheit ist Schaitdaan (Satan) beheimatet. Deshalb heisst es: „Wer keinem Madhhab folgt, der folgt Schaidtaan.“
Kann ich mir für einzelne Angelegenheiten eine Rechtschule aussuchen? Nein, es ist nicht erlaubt in einer Angelegenheit der einen-, und in einer anderen Angelegenheit einer anderen Rechtsschule zu folgen, es sei denn, dass man dem folgt, was die Seele als das schwerer empfindet, denn der Wert liegt im Folgen dessen was Allah bestimmt hat und nicht im Aussuchen was einem genehmer scheint. Wenn du z.B. einer Rechtschule folgst, welche sagt, dass du deine rituelle Reinheit (Tahaarah) durch eine unabsichtliche Berührung mit (einem oder einer) Nicht-Mahhram nicht verlierst, dann darfst du auch derjenigen Rechtschule folgen, welche dein Tahaarah dafür als verloren erklärt. Umgekehrt ist es falsch, denn wenn du das, was du als leichter empfindest aussuchst, dann folgst du nicht mehr Allah - gepriesen sei Er - sondern deiner eigenen Laune und überlistest dich selbst, in dem du dir sagst, es ist ja in der anderen Rechtschule erlaubt. Schaitdaan flüstert dir ein, dass du richtig gewählt hast, denn die andere Rechtschule ist ja auch richtig. Nun, steht das nicht im Widerspruch zu dem, dass Rasuululllah - der Friede und Segen Allahs seien auf ihm - sagte, dass er jeweils das Leichtere wähle? Nein, denn diese Wahl des Leichteren gilt innerhalb deiner Rechtsschule, welche für den Muqallid die Entscheidungen Rasuululllahs - der Friede und Segen Allahs seien auf ihm - repräsentiert. Wer aber seinen eignen Spekulationen folgt, so ei Mensch ist gefährdet, dass dieses Spekulieren unbemerkt ein Dauerbestandteil seiner Seele wird und die Auswirkungen sind ein weites Feld der Dunkelheit. Doch ist die klare Sicht dieser Angelegenheit ist den Leuten des Tassawwuf vorbehalten und so kümmern sich wenige um diese Zusammenhänge und bleiben auf der rationalen Ebene und sagen: "Wenn ohnehin alle Rechtschulen richtig sind und ich alle gelernt habe, dann kann ich mir aussuchen". Heute gibt es in vielen Ländern vielerlei Sekten, welche sich einbilden, keinem oder keinem bestimmten Madhhab folgen zu müssen; ihre Anhänger sagen zur Begründung ihrer selbst gebastelten Idschtihaads: "Das steht so oder so nicht im Qur'aan", dabei unterstellend, dass die 'Ulamaa' (Gelehrten) der Rechtschulen das nicht wussten oder nicht richtig verstanden haben. Andere Sekten wiederum sagen "Islam ist flexibel" um sich bei Kufaar (Ungläubigen) einzuschmeicheln und derart diverse Geschäfte und gesellschaftliche Beziehungen als islamisch zu legalisieren. Im Grunde kann ohne Madhhab alles verdreht werden und entsprechend, kurzfristiger Bedürfnisse mit Fake- Fatwas (Rechtsgutachten) legalisiert werden.
Ist es also verpflichtend einer Rechtsschule zu folgen, ausgenommen für den Mudschtahid? Ja, denn der Mudschtahid ist in der Lage seine Urteile direkt von Qur'aan und Sunnah bzw. von Hhadiithen abzuleiten. Es gibt alledings schon lange keine Mudschtahiduun. Das liegt daran, dass die Voraussetzungen um Mudschtahid zu sein, nicht mehr erfüllt werden können. Der Mudschtahiid (Großgelehrter ersten Ranges) braucht - ganz abgesehen vom Beherrschen der traditionellen islamischen Wissenschaften - die gelebte Nähe zu den Ssahhaabah und/oder den Tabaiin, ist skrupellos gegenüber sich selbst, unabhängig von Auftraggebern oder Regierungen, denkt im Selbstverständnis der arabischen Sprache in der Zeit der Offenbarung und der Dichtung davor, hat Furcht vor Allah und Liebe zum Gesandten Allahs - der Friede und Segen Allahs seien auf ihm- und braucht Weisheit. Und selbst wenn es so jemanden gäbe, würde er keine neue Rechtschule gründen, denn damit würde Fitnah verursacht. Wer aber kein Mudschtahid, der ist verpflichtet einer Rechtschule zu folgen, sollte also Muqallid sein.
Gelten eine Rechtsentscheidungen für alle gleich? Kein Muslim kann sich rechtlich darauf berufen, etwas zu dürfen oder zu müssen oder für etwas bestraft zu werden was für andere nicht gilt, ganz abgesehen von Ausnahmen wie etwa für Kranke, Hungernde, Verrückte, Reisende usf.. Im Kontext des säkularen Europa aber, da gibt es keine exekutierbare Schar'ija (islamische Rechtssprechung), so dass Fatwas (Rechtsgutachten) wie am Marktplatz gehandelt werden und Rechtsschulen werden vermischt, als veraltert dargestellt oder gar als Bid'a verleugnet. In spiritueller Hinsicht, also im unsäkularen Bewusstsein der Leute des Tassawwuf, kann etwas wadschib (Pflicht) sein was rechtlich als Sunnah kategorisiert ist. So gilt etwa das Tragen einer Kopfbedeckung während des Ssallah (Ritualgebet) so wie in der Öffentlichkeit rechtlich als Sunnah, während es - spirituell gesehen - wadschib (verpflichtend) ist. Im Kontext der um sich greifenden Säkularisierung und Bedrohungen von Muslimen in Europe sieht man z.B. Imaame die während des Ssallah eine Kopfbedeckung tragen, diese aber, bevor sie auf die Strasse gehen, wieder absetzen.
Ein Muslim und ein Jude wollten ein Urteil bzgl. eines Schwertes
Manche Gelehrte sagten, man dürfe schon inn einzelnen Angelegenheiten die Rechtschule Aussuchen
Darf man hinter einem Imaam beten der einer anderen Rechtschule folgt?
Itjtihad &
Taqleed ... So, the meaning of taqlid
is to follow some acts or statements while considering someone as an authority
in Shari’ah, and our knowledge of Shari’ah is NOT comparable
to his (or any where close), but his words and acts are not the last words and
statements on ...
Taqleed
On the necessity of following qualified Islamic scholarship.
Warum ist es
notwendig einer Rechtsschule zu folgen?
Nuh Ha Mim Keller 1995 / eine kurze
Begründung.
Vorbemerkung
des Übersetzers Abd al-Hafidh Wentzel zum Artikel "Über die vier
Rechtsschulen..."von Abd Al-Hakim Murad
Über die vier Rechtsschulen und warum es notwendig ist, einer von ihnen
zu folgen.
Abd al-Hakim Murad / deutsche Übersetzung / aus Morgenstern 1997
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