2.2

Was den Wuḍuu'  وضوء  (rituelle Waschung) ungültig macht.

 

 

1. Alles, was aus dem After oder der Harnröhre austritt.  [ Dazu gehören Urin, Stuhl, Wind, Samenflüssigkeit, Madhii مذي  (prä-ejakulatorische Flüssigkeit) und Wadii ودي (weißlicher Ausfluss nach dem Wasserlassen) ] .

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2. Nadschaasah (Unreinheit), die aus irgendeinem Körperteil austritt und dann zu einer Stelle fließt, die beim Wuḍuu' oder Ghusl gewaschen werden muss. Beispiel: Blut oder Eiter, das aus einer Wunde austritt und über die Haut fließt. Wenn Blut oder Eiter lediglich an die Oberfläche tritt und dort gerinnt, ohne zu fließen, bricht der Wuḍuu'  nicht.

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3 Erbrechen in einer Menge, die größer als ein Mundvoll ist – (d. h.: also genau die Menge, die zu viel ist, um sie noch zurückhalten zu können) unabhängig davon, ob es sich um feste oder flüssige Substanz handelt, ob Galle oder Blut. Ausnahme: Schleim (Speichel oder Sputum) bricht den Wuḍuu' nicht. Wenn Blut sich mit Speichel vermischt und den Mund füllt und überläuft, und der Speichel durch das Blut rot gefärbt ist, dann bricht das Wuḍuu'.

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Wenn jemand mehrmals in kleinen Mengen erbricht (jeweils weniger als ein Mundvoll), dann gilt laut Imaam Muhhammad: Wenn alle Erbrechensvorgänge auf eine einzige Ursache zurückzuführen sind (z. B. Übelkeit), werden die Mengen zusammengerechnet. (und wenn die Gesamtmenge dann mehr als ein Mundvoll ergibt, bricht das Wuḍuu'.

 

4.  Schlaf, bei dem man auf dem Rücken oder der Seite liegt oder sich an etwas lehnt, das – wenn entfernt – zum Umfallen führen würde. Solcher Schlaf bricht den Wuḍuu'. Schlaf im Stehen oder Sitzen ohne sich anzulehnen, oder Schlaf in den vorgeschriebenen Sunnah-Stellungen wie Rukuuʿ (Verbeugung im Stehen) oder Sudschuud, bricht den Wuḍuu' nicht.

 

5.  Geisteskrankheit, Berauschung und Bewusstlosigkeit  – unabhängig von der Ursache. Jeglicher Zustand, in dem das Bewusstsein verloren geht, macht den Wuḍuu' ungültig.

6.  Lachen während des Ssalaah (wenn es laut genug ist, dass andere es hören können) und von einer geschlechtsreifen Person verrichtet wird, in Gebeten mit Rukuuʿ und Sudschuud. Solches Lachen bricht den Wuḍuu'. (Lachen außerhalb des Gebets oder im Ssalaahtu-l-Dschanaazah (Totengebet) bricht das Wuḍuu' nicht.)

 

7. Geschlechtsverkehr – bricht den Wuḍuu'.  Jedoch, laut Imaam Abuu Hhaniifah, führt weder das direkte Berühren der eigenen Geschlechtsteile noch das Berühren einer [ eigenen ] Frau durch einen Mann zum Bruch des Wuḍuu'. Nach allen anderen Imaamen (also Maalik, Sc haafii, Ahhmad) bricht beides den Wuḍuu'.

8.  Der Verzehr von Kamel-Fleisch  laut Imaam Ahhmad ibn Hhanbal bricht den Wuḍuu'.  [ Die anderen Imaame sehen dies nicht als Grund für den Bruch des Wuḍuu'. ]