As-Ssalaah  ٱلصَّلَاةُ

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Ritualgebet -  Hauptaktion

 

 Ssalatu-d-Dschanaazah    صَلَاةُ الْجَنازَةِ   Totengebet ist Teil des  Dschanaazah جَنَازَة

 

 

Auszug von "MA LA BUDDA MINHU"

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Das Ssalaah-al-Dschanaazah صَلَاةُ الْجَنازَةِ darf erst verrichtet werden, wenn der Leichnam ordnungsgemäß gewaschen und für die Bestattung (Dafan) vorbereitet wurde, wie oben beschrieben.

 

 

Mas’alah

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Der Sultdaan (oder jeder andere muslimische Herrscher) ist die Person, die am ehesten berechtigt ist, das Salaat-al-Dschanaazah zu leiten, dann der Qaḍii, dann der Imaam der örtlichen Moschee, dann der nächste Verwandte des Verstorbenen und dann der Nächstnächste. Der Vater des Verstorbenen ist eher berechtigt der Imaam zu sein, als sein Sohn.

 

Mas’alah

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Es gibt vier Takbiirs im Ssalaatu-l-Dschanaazah.

 

Nach dem ersten Takbiir sollte die Thanaa rezitiert werden. سُبْحَانَكَ اللَّهُمَّ وَبِحَمْدِكَ، وَتَبَارَكَ اسْمُكَ، وَتَعَالَى جَدُّكَ، وَلَا إِلٰهَ غَيْرُكَ

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Subhhaanaka llaahumma wa bi‑hhamdika, wa tabaaraka smuka, wa taʿaalā dschadduka, wa laa ilaaha ghayruka.

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"Gepriesen bist Du, o Allah, und mit Deinem Lob; gesegnet ist Dein Name; erhaben ist Deine Majestät; und es gibt keine Gottheit außer Dir.

 

 

Nach Imaam Abu Hanifa ist es nicht erlaubt, die Faatihhah im Salaatu-l-Dschanaazah zu rezitieren. Die meisten anderen Imaame bevorzugen jedoch, dass die Faatihhah nach der Thanaa rezitiert wird.

 

Nach dem zweiten Takbiir (durch den Imaam) soll Daruud rezitiert werden. اللَّهُمَّ صَلِّ عَلَى مُحَمَّدٍ، وَعَلَى آلِ مُحَمَّدٍ، كَمَا صَلَّيْتَ عَلَى إِبْرَاهِيمَ وَعَلَى آلِ إِبْرَاهِيمَ، إِنَّكَ حَمِيدٌ مَجِيدٌ  Allaahumma salli ‘ala Muhhammad wa ‘ala Aali Muhhammad kama salayta ‘ala Ibrahiim wa ‘ala aali Ibraahiim innaka hamiidun madschiid,

 

Nach dem dritten Takbiir soll eine Duaa für die Verstorbenen und für alle Muslime wie folgt gesprochen werden:

 

 اللَّهُـمَّ اغْفِـرْ لِحَيِّـنَا وَمَيِّتِـنا وَشَـاهِدِنَا، وَغَائِبِـنا، وَصَغِيـرِنا وَكَبِيـرِنَا، وَذَكَـرِنا وَأُنْثَـانَا. اللَّهُـمَّ مَنْ أَحْيَيْـتَهُ مِنّا فَأَحْيِـهِ عَلى الإِسْلاَم، وَمَنْ تَوَفَّـيْتَهُ مِنّا فَتَوَفَّـهُ عَلى الإِيـمَان،

Allahumma ghfir li-hayyinaa wa mayyitinaa, wa schaah'idinaa wa ghaa'ibinaa, wa ssaghiirinaa wa kabiirinaa, wa dhakarnaa wa unthaanaa. Allahumma man ahhiyaytahu minna fa-ahhyihi ’alâ-l-islaam. Wa man tawaffaitahu minnaa fa-tawaffahu ’alâ-l-'imaan. "O Allah, vergib unseren Lebenden und unseren Toten, den Anwesenden und den Abwesenden, unseren Jungen und unseren Alten, unseren Männern und unseren Frauen. O Allah, denjenigen Du unter uns am Leben erhältst, lass ein solches Leben im Islam sein, und denjenigen du unter uns zu Dir nimmst, lass einen solchen Tod mit Imaan sein."

 

Sowohl der Imaam als auch der Muqtadi sollen dieses Duaa (leise) rezitieren. Wer diese Duaa oder eines der anderen Masnuun-Duaas, die bei dieser Gelegenheit vorgetragen werden können, nicht gelernt hat, kann stattdessen die Fatihhah mit der Niiyyah der Duaa vortragen, nicht der Rezitation.)

 

Bei der Dschanaazah eines Kindes muss die folgende Duaa vorgetragen werden.

 

اللَّهُمَّ اجْعَلْهُ/اجْعَلْهَا لَنَا فَرَجًا، وَاجْعَلْهُ/اجْعَلْهَا لَنَا أَجْرًا وَذُخْرًا، وَاجْعَلْهُ/اجْعَلْهَا لَنَا شَافِعًا، وَمُشَفَّعًا 

 

Allaahumma‑ghʿalhu lanaa faradschan, wa‑ghʿalhu lanaa aghran wa‑duhhran, wa‑ghʿalhu lanaa schaafiʿan wa‑muschaffaʿan.

 

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Oh Allah; Mache ihn/sie zu einer Quelle unserer Erlösung, und mache ihn/sie zu einer Belohnung und einem Schatz für uns, und mache ihn/sie zu einem Fürsprecher für uns, und zu einem, dessen Fürsprache angenommen wird.

 

Nach dem vierten Takbiir sagen der Imaam und die Muqtadis (zweimal: einmal nach rechts und einmal nach links): „As-Salaamu ‘alaikum wa Rahmatullah“ (Die Muqtadiis sprechen ihren Salaam leise. Es ist unangebracht, nach dem Salaatu-l-Dschanaazah zum Zweck des Duaa weiter zu stehen.

 

 

Mas’alah

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Wer eintrifft, nachdem der Imaam (das Salaatu-l-Dschanaazah) mit dem Rezitieren (eines oder mehrerer) Takbiirs begonnen hat, sollte warten, bis der Imaam das nächste Mal einen Takbiir rezitiert, und sich dann hinter ihm dem Gebet anschließen. Nachdem der Imaam den Salaam gesprochen hat, kann der Nachzügler die Takbiirs nachholen, die er verpasst hat (indem er für jeden verpassten TakbiirAllahu Akbar“ sagt).

 

Nach Ansicht des Imaams Abu Yusuf muss der Masbuuq (Nachzügler) nicht auf den Takbiir des Imaams warten, bevor er sich anschließt, sondern darf, wie die Person, die den Tahrimah des Imaams in einem der fünf täglichen Far-Salaahs verpasst, sich anschließen, wann immer er eintrifft. (Der Masbuuq muss dann die Takbiirs nachholen, die er verpasst hat. Die Fatwa folgt hier dem Imaam Abu Yusuf.)

 

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Mas’alah:

Es ist nicht zulässig, das Salaatu-l-Dschanaazah auf dem Rücken eines Pferdes (oder eines anderen Tieres) zu verrichten, es sei denn, es gibt einen triftigen Grund dafür. Dasselbe gilt für die Verrichtung in sitzender Haltung.

 

Mas’alah.

Das Salaatu-l-Dschanaazah darf für ein Kind verrichtet werden, das bei seiner Geburt laut schreit (und dann stirbt); nicht jedoch für ein Kind, das bei der Geburt keinen Laut von sich gibt. (Das Kind sollte jedoch gewaschen (Ghusl), in Tücher gewickelt und begraben werden. Somit darf für ein Kind, das irgendein Lebenszeichen zeigt, das Salaatu-l-Dschanaazah verrichtet werden.)

 

Mas’alah

Ein Kind, das in nicht‑muslimischem Feindesgebiet gefangen genommen wurde, ohne seine Mutter oder seinen Vater, oder dessen Mutter oder Vater (auch nur einer von beiden) Muslim geworden ist, oder das selbst – bei gesundem Verstand – den Islam annimmt: Wenn dieses Kind stirbt, dann ist es berechtigt, dass das Janaaza‑Gebet für es verrichtet wird.

 

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Mas’alah.

Es ist verpönt, das Salaatu-l-Dschanaazah in einer Moschee zu verrichten.

 

Mas’alah

Es ist nicht zulässig, das Salaatu-l-Dschanaazah für jemanden zu verrichten, der nicht anwesend ist, oder für jemanden, der so stark verstümmelt wurde, dass nur die Hälfte seines Körpers vorhanden ist (oder, in diesem Zusammenhang, sein gesamter Körper, aber nicht sein Kopf).

 

Mas’alah

Das Salaatu-l-Dschanaazah darf für ein Kind verrichtet werden, das bei seiner Geburt laut schreit (und dann stirbt); nicht jedoch für ein Kind, das bei der Geburt keinen Laut von sich gibt. (Das Kind sollte jedoch gewaschen (Ghusl), in Tücher gewickelt und begraben werden. Somit darf für ein Kind, das irgendein Lebenszeichen zeigt, das Salaatu-l-Dschanaazah verrichtet werden.)

 

Mas’alah

Wenn der Verstorbene beigesetzt wurde, ohne dass das Salaatu-l-Dschanaazah für ihn verrichtet wurde, darf das Salaatu-l-Dschanaazah an seinem Grab jederzeit bis drei Tage nach der Beisetzung verrichtet werden. Nach drei Tagen ist die Verrichtung des Salaatu-l-Dschanaazah hharaam.

 

Ende der Auszgs von  "MA LA BUDDA MINHU"

 

 

Salaatu-l-Dschanaazah

nochmals der Reihe nach

 

Der / die Tote liegt vor dem Imaam.

Der Kopf des verstorbenen ist auf der Höhe der rechten Schulter des Imaams

 

Vor dem Ssalaah

kein Adhaan - kein Iqamaah

 

Niyya – النِّيَّة (Absicht) zum Salaatu-l-Dschanaazah

 

1. Takbiir

der Imam sagt laut Allaahu Akbar

alle heben dabei die Hände bis zu den Ohren

im Qiyaam (Stehen) sprechen alle leise:

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Thanaa ثَنَاء  (Lobpreis)

سُبْحَانَكَ اللَّهُمَّ وَبِحَمْدِكَ، وَتَبَارَكَ اسْمُكَ، وَتَعَالَى جَدُّكَ، وَلَا إِلٰهَ غَيْرُكَ

Gepriesen bist Du, o Allah, und mit Deinem Lob. Gesegnet ist Dein Name, erhaben ist Deine Majestät, und es gibt keine Gottheit außer Dir.

 

2. Takbiir

 Nur der Imam hebt die Hände und sagt laut Allaahu Akbar

alle rezitieren darauf leise:

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  Duruud  (Ssalaat ʿala-n-Nabi / Ibraahiiah):

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اللَّهُمَّ صَلِّ عَلَى مُحَمَّدٍ، وَعَلَى آلِ مُحَمَّدٍ، كَمَا صَلَّيْتَ عَلَى إِبْرَاهِيمَ وَعَلَى آلِ إِبْرَاهِيمَ، إِنَّكَ حَمِيدٌ مَجِيدٌ

 

“Allaahumma salli ‘ala Muhhammad wa ‘ala Aali Muhhammad kama salayta ‘ala Ibrahiim wa ‘ala aali Ibraahiim innaka hamiidun madschiid,

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O Allah! Sende Deine Segnungen auf Muhhammad und auf die Familie von Muhhammad, wie Du Deine Segnungen auf Ibrahiim und auf die Familie von Ibrahiim gesendet hast, denn Du bist der Lobenswürdigste, der Ruhmreichste.

 

3.  Takbiir

 Nur der Imam hebt die Hände und sagt laut Allaahu Akbar

alle sprechen leise die Duʿaaʾ für den /die Verstorbenen

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اللَّهُـمَّ اغْفِـرْ لِحَيِّـنَا وَمَيِّتِـنا وَشَـاهِدِنَا، وَغَائِبِـنا، وَصَغِيـرِنا وَكَبِيـرِنَا، وَذَكَـرِنا وَأُنْثَـانَا. اللَّهُـمَّ مَنْ أَحْيَيْـتَهُ مِنّا فَأَحْيِـهِ عَلى الإِسْلاَم، وَمَنْ تَوَفَّـيْتَهُ مِنّا فَتَوَفَّـهُ عَلى الإِيـمَان،

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Allahumma ghfir li-hayyinaa wa mayyitinaa, wa schaah'idinaa wa ghaa'ibinaa, wa ssaghiirinaa wa kabiirinaa, wa dhakarnaa wa unthaanaa. Allahumma man ahhiyaytahu minna fa-ahhyihi ’alâ-l-islaam. Wa man tawaffaitahu minnaa fa-tawaffahu ’alâ-l-'imaan.

 

"O Allah, vergib unseren Lebenden und unseren Toten, den Anwesenden und den Abwesenden, unseren Jungen und unseren Alten, unseren Männern und unseren Frauen. O Allah, denjenigen Du unter uns am Leben erhältst, lass ein solches Leben im Islam sein, und denjenigen du unter uns zu Dir nimmst, lass einen solchen Tod mit Imaan sein."

 

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4.  Takbiir

 Nur der Imam hebt die Hände und sagt laut Allaahu Akbar

kurze stille Duʿaaʾ - danach

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Salaam (السَّلَام)

Der Imaam laut, alle anderen leise:

einmal nach rechts und einmal nach links:

السَّلَامُ عَلَيْكُمْ وَرَحْمَةُ اللهِ

as‑salaamu ʿalaikum wa raḥhhmatullaahi

Friede sei über euch, die Barmherzigkeit Allahs und Seine Segnungen.

 

Bemerkung:  Schurunbalanballii (Hanifi) und Maalikis sagen nur ein Salaam nach rechts.

 


 

weitere Duaa's

 

للَّهُـمَّ اغْفِـرْ لَهُ وَارْحَمْـه، وَعافِهِ وَاعْفُ عَنْـه، وَأَكْـرِمْ نُزُلَـه، وَوَسِّـعْ مُدْخَـلَه، وَاغْسِلْـهُ بِالْمَـاءِ وَالثَّـلْجِ وَالْبَـرَدْ، وَنَقِّـهِ مِنَ الْخَطَـايَا كَمَا نَـقَّيْتَ الـثَّوْبَ الأَبْيَـضَ مِنَ الدَّنَـس، وَأَبْـدِلْهُ دَاراً خَـيْراً مِنْ دَارِه، وَأَهْلاً خَـيْراً مِنْ أَهْلِـه، وَزَوْجَـاً خَـيْراً مِنْ زَوْجِه، وَأَدْخِـلْهُ الْجَـنَّة، 

وَأَعِـذْهُ مِنْ عَذابِ القَـبْر وَعَذابِ النّـار

 

O Allah, vergib ihm und erbarme Dich seiner, gewähre ihm Sicherheit und verzeihe ihm. Ehre seine Aufnahme, erweitere seinen Eingang, wasche ihn mit Wasser, Schnee und Eis, und reinige ihn von den Sünden, so wie Du ein weißes Gewand von Schmutz reinigst. Gib ihm ein Haus, das besser ist als sein Haus, eine Familie, die besser ist als seine Familie, und eine Ehefrau, die besser ist als seine Ehefrau. Lass ihn in das Paradies eintreten und schütze ihn vor der Strafe des Grabes und der Strafe des Feuers.

 

 

للَّهُـمَّ عَبْـدُكَ وَابْنُ أَمَـتِك، احْتـَاجَ إِلى رَحْمَـتِك، وَأَنْتَ غَنِـيٌّ عَنْ عَذابِـه، إِنْ كانَ مُحْـسِناً فَزِدْ في حَسَـناتِه، وَإِنْ كانَ مُسِـيئاً فَتَـجاوَزْ عَنْـه

 

O Allah, Dein Diener und der Sohn Deiner Dienerin ist auf Deine Barmherzigkeit angewiesen, und Du bist nicht auf seine Strafe angewiesen. Wenn er Gutes getan hat, dann mehre seine guten Taten, und wenn er Schlechtes getan hat, dann gehe darüber hinweg.

 

 

اللَّهُـمَّ اغْفِـرْ لَه، وَارْفَعْ دَرَجَتَـهُ في المَهْـدِييِّـن، وَاخْـلُفْـهُ في عَقِـبِهِ في الغَابِـرِين، وَاغْفِـرْ لَنَـا وَلَـهُ

 يا رَبَّ العَـالَمِـين، وَافْسَـحْ لَهُ في قَبْـرِهِ وَنَـوِّرْ لَهُ فيه
 

O Allah, vergib ihm und erhöhe seinen Rang unter den Rechtgeleiteten. Sei sein Nachfolger in seiner Nachkommenschaft unter den Zurückbleibenden. Und vergib uns und ihm, o Herr der Welten. Weite ihm sein Grab und erhelle es für ihn.

 

 

Duaa' beim Hineinlegen (Hinablassen) des Verstorbenen ins Grab

بِسْـمِ اللهِ وَعَلـى مِلَّةِ رَسـولِ الله

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Im Namen Allahs und gemäß der Glaubensgemeinschaft des Gesandten Allahs.

 

 

Nach der Beerdigung des Verstorbenen

 

اللَّهُمَّ اغْفِرْ لَهُ، اللَّهُمَّ ثَبِّتْهُ

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O Allah, vergib ihm. O Allah, gib ihm Festigkeit.

 

 


 

Ein oder zwei Salam ?

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Es gibt es zwei Salaam, die jedem anderen Ssalaah ähnlich sind. Dies ist die Hhanafii und dominante Schhaafiʿii Position. Die Position von Schurunbalanballii und Maalikii sind ein Salaam. Drittens gibt es eine Wahl zwischen den beiden; dies ist Imam Schaafiʿiis frühere Position. Viertens ein Salam, wenn die Gemeinde oder die Masdschid klein ist, sonst zwei. Dies ist die Ansicht einiger Schaafiʿiis.

 

Diese Positionen werden jeweils mit Beweisen belegt. Dementsprechend sollte jeder seinem Madhhab folgen. Wenn eine Person jedoch Dschanazah-Ssalaah hinter einem Imam aus einer anderen Madhhab ausführt, wird es aufgrund der bestehenden Positionserschiedenheit und der Wichtigkeit, dem Imam zu folgen, bevorzugt, dem Imam zu folgen. [... allerding weiß man meist nicht welchem Madhhab der Imaam folgt oder ob er überhaupt irgendeinem Madhhab folgt] Der Prophet - alaihi slaam  - sagte: „Der Imam wird ernannt, damit ihm gefolgt wird“ (Ṣahhiihh al-Bukhaarī, 378). Wer seinem eigenem Madhhab folgt, indem er ein oder zwei Salaam macht, dessen Ssalaah ist gültig.