As-Ssalaah  ٱلصَّلَاةُ

.

Ritualgebet -  Hauptaktion

 

 Dschanaazah für den Schahiid

 

 

Auszug von "MA LA BUDDA MINHU"

 

Dem Schahiid darf jedoch kein Ghusl verabreicht werden (und nicht einmal das Blut von seinen Wunden gewaschen werden), und er muss in seiner eigenen Kleidung (derjenigen, in der er starb) beigesetzt werden. Dann darf das Ssalaatu-l-Dschanaazah über seinem Leichnam verrichtet werden (vor seiner Beerdigung und ungeachtet der Tatsache, dass sein Leichnam nicht auf die übliche Weise für die Beerdigung vorbereitet wurde).

 

Ende der Auszgs von  "MA LA BUDDA MINHU"

 

Wer ist Schahiid ?

 

Den Wunsch zu haben, als Schahiid zu sterben, das ist ein erhabener Zustand, den nur Allah gewährt.

Wer hingegen bei seinem Selbstmordanschlag mit der Absicht stirbt, dadurch Schahiid zuwerden, der ist kein Schahiid, denn er hat einen Eingriff in Allahs Bestimmung beabsichtigt. Wer glaubt, er könne bestimmen als Schahiid zu sterben, der ist Muschrik (Götzendiener), denn glaubt sein Schicksaal (Qadah) mit-zu-bestimmen können.