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Tdhannii  ath-Thubuut   ظني الثبوت          zweifelhaft ind der Echtheit, Authentizität

                                                                                

                                                                                             Al-Ahkaam  الأحكام   Die Rechtskategorien von Handlungen

                                                                                             Hhukuumu-sch-Schar’ii حكم الشرعي  Grundlagen der Rechtsfindung

 


 

   

 

 

Tdhannii  ath-Thubuut  betrifft nur Hhadiithe.  So liefert twa ein Hhadith, das nur durch eine einzelne Überlieferungskette (ahad) übermittelt wurde, keine absolute Gewissheit seiner Echtheit, da es nicht durch mehrere unabhängige Überlieferer bestätigt ist, wie es bei mutawatir-Hadithen der Fall ist, was aber nicht bedeuten muß, dass der Hhadiith falsch ist. Diese Hadithe werden oft in der islamischen Rechtswissenschaft verwendet, jedoch mit Vorsicht, da sie nicht die gleiche Stärkin ihrer Echtheit wie mutawatir-Hadithe besitzen.

 

 

Beispiel

 قال رسول الله صلى الله عليه وسلم: "إنما الأعمال بالنيات، وإنما لكل امرئ ما نوى."

Der Gesandte Allahs, Allahs - Segen und Frieden auf ihm, sagte: „Die Taten werden nur nach den Absichten beurteilt, und jedem Menschen wird das zuteil, was er beabsichtigt.

Dieser Hhadiith stammt aus der Sammlung von Imam al-Bukhari und Imam Muslim und wird oft als ahhad-Hhadith betrachtet, da er durch eine einzelne Überlieferungskette übermittelt wurde und daher in seiner Echtheit (Authentizität) als Tdhannii ath-Thubuut eingestuft werden kann.

 

 

 

 

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