Tdhannii ath-Thubuut betrifft nur Hhadiithe. So liefert twa ein HHhadiith, das nur durch eine einzelne Überlieferungskette (ahad) übermittelt wurde, keine absolute Gewissheit seiner Echtheit, da es nicht durch mehrere unabhängige Überlieferer bestätigt ist, wie es bei mutawatir-Hhadiithen der Fall ist, was aber nicht bedeuten muß, dass der Hhadiith falsch ist. Diese Hhadiithe werden oft in der islamischen Rechtswissenschaft verwendet, jedoch mit Vorsicht, da sie nicht die gleiche Stärkin ihrer Echtheit wie mutawatir-Hhadiithe besitzen.
Beispiel قال رسول الله صلى الله عليه وسلم: "إنما الأعمال بالنيات، وإنما لكل امرئ ما نوى." Der Gesandte Allahs, Allahs - Segen und Frieden auf ihm, sagte: „Die Taten werden nur nach den Absichten beurteilt, und jedem Menschen wird das zuteil, was er beabsichtigt.“ Dieser Hhadiith stammt aus der Sammlung von Imam al-Bukhari und Imam Muslim und wird oft als ahhad-HHhadiith betrachtet, da er durch eine einzelne Überlieferungskette übermittelt wurde und daher in seiner Echtheit (Authentizität) als Tdhannii ath-Thubuut eingestuft werden kann.
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