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 Hhukmu-sch-Schar’ii   حكم الشرعي   Qualitätskategorien und Methoden zu Rechtsbegriffen und Normen

 

                                                                                              Al-Ahhkaam  الأحكام   Rechtskategorien


 

 

  Normen der Schar'iijah   (Hhukuumu-sch-Schar’ii)

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Was den heiligen Qur'aan betrifft so ist jeder Buchstabe in seiner unzweifelhafte Echtheit (Qatd'ii ath-Thubuut) bewiesen, doch kann die Bedeutung sowohl eindeutig (Qat'ii ad-Dilalah) als auch zweifelhaft (tdhannii) sein. Was aber die Überlieferungen (Hhadiith) betrifft, so kann ein Hadiith in seiner Echtheit eindeutig (Qatd'ii ath-Thubuut) sein, jedoch in seiner Bedeutung (Dilaalah) zweifelhaft (Tdhannii) sein. Des weiteren kann ein Hhadiith zweifelhaft in seiner Echtheit (Tdhannii ath-Thubuut) als auch zweifelhaft in seiner Bedeutung (Tdhannii ad-Dilaalah) sein. Für dei  Beweisführungen zur Echtheit von Hhadiithen wurden von den Muhhaddithiin (Hadiithswissenschaftlern) wissenschaftliche Kriterien nach strengen Maßstäben zur Überprüfung der Überlieferungsketten (Isnaad) und Vernunft angewandt. So kam es zu den Qualitätskategorien wie etwa: "Mutawaatir, Sahhiii, Daif, Ahad, usf.".. eingeteilt. In der Folge sind .Glaubensübezeugungen (Aqiidah) wie etwa der Glaube an Allah, Engel, Heilige Schriften, Propheten, das Leben nach dem Tod, Vorbestimmung usf. müssen auf Qatd'ii ath-Thubuut beruhen, können jedoch in ihrer Bedeutung mehrdeutig (Tdhannii ad.Dilaalah) sein. Rechtliche Verpflichtungen bzw. Verbote, welche durch die Echtheit der Quelle (Qatd'ii ath-Thubuut) bewiesen sind, gelten als absolute Pflicht (Fardt ) wie etwa "Zakah, Ssalaah, Ssaum im Ramadtaan, Hadsch usw". und Verbote die durch dergleichen nachgewiesen sind, wie etwa Zinsen, Alkohol (alle Rauschmittel), Glücksspiel usw. gelten als verboten (Hharaam). Was Bedeutungen (Dilaalah) betrifft, um diese in der Scha'iijah verlässlich darlegen zu können - dürfen diese weder dem Qur'aan, echten Hadiithen oder dem Verstand widersprechen.

 

Qatd'ii     قطعى    -  Beweis

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Tdhannii  ظني    -   Zweifelhaft, Mehrdeutig   

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Thubuut   ثبوت    -  Echtheit / Authentisch

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Dilaalah    دلالة   -  Bedeutung

 

 

Kombinationen

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Qatd'ii ath-Thubuut  قطعى الثبوت   -  unzweifelhaft in der Echtheit, bewiesen

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Qat'ii ad-Dilaalah   قطعى الدلالة   -  unzweifelhaft in der Bedeutung, bewiesen

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Tdhannii ath-Thubuut  -  ظني الثبوت - zweifelhaft in der Echtheit

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Tdhannii ad-Dilaalah  -  ظني الدلالة  - zweifelhaft in der Bedeutung

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Qat'ii ath-Thubuut  +  Tdhannii ad-Dilaalah - قطعى الثبوت + قطعى الدلالة - unzweifelhaft in der Echtheit +  unzweifelhaft in der Bedeutung

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.Tdhannii ath-Thubuut  + Tdhannii ad-Dilaalah  ظني الثبوت + ظني الدلالة  -  zweifelhaft in der Echtheit + zweifelhaft in der Bedeutung

 

 

Die wichtigsten Rechtsgrundlagen / Normen der Schar'iijah

........Usuulu-l-Fiqh  اصول الفقه

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........Furuu' al-fiqh فروع.الفقه (Zweige des Verstehens)

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........Idschm'a  إجماع  Konsens der  Fuqahaa'فقيه   (Rechtsgelehrter) in einer .echtsangelegenheiten zu einer gemeinsamen Zeit; so eine Entscheidung kann später (also auch heute) nicht mehr geändert werden.

........Daliil    دليل    -  Argument, Vernunft, Nachweis, Beweis

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........Istihhsaan اِسْتِحْسَان  Billigkeitserwägung als Mittel der Rechtsfindung

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........Qijaas قياس   Analogieschluss  -  wird angewandt, wenn keine eindeutigen Verse des ........Qur'aan's oder Hhadiithe vorhanden sind.

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........Taqliid  تقليد  Nachahmung   -  Die Absicht dem Gesandten Allahs - möge der Friede und Segen Allahs auf ihm sein - zu folgen, auch wenn man dabei etwas nicht versteht ist .Taqliid; blind ist, wer Taqliid ablehnt und herumspekuliert.

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........Isslaahh  إصلاح  Erleichterung

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........Istihhsaan  اِستِحسَان  Billigkeitserwägung als Mittel der Rechtsfindung

 

 

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