Al-Ahkaam
الأحكام
Rchstkategorien
von Handlungen
('Amaal)
- insbesondere das Ritualgebet (Ssalaah)
betreffend
Idschtihaad ...
bedeutet eine Rechtsentscheidungen im Sinne der
Wissenschaft der Rechtsfindung (Fiqh)
zu treffen. Absolute
(mutlaaq)
Rechtsentscheidungen
(Idschtihad) wurden
nach Beweisführung mittels Überprüfung der Echtheit und
Bedeutungen der Quellen u.a. von den Gelehrten (Mudschtahid)
der vier erhalten Rechtschulen in Übereinstimmung
(Idschm'a) getroffen.
Die Tore für diesen Bereich der Rechtsfindung sind längst geschlossen. Die
Aufgabe heutiger Gelehrter ('Ulamaa) ist
es gegebenenfalls die Beweisführungen und Begründungen der Großgelehrten
nachvollziehbar zu machen, denn dem Unkundigen erscheint bald einmal ein Rechtsspruch (Fatwa) als Widerspruch.
Was den
Qur'aan betrifft, so ist jeder Buchstabe unzweifelhaft "echt"
und bewiesen, doch gibt es manchmal Zweifel bei
Mutaschabihhaat
-Versen (Mehrdeutigkeiten eines Aajjah in der
Bedeutungen. Was
Hhadiithe betrifft, so ist
der Weg der Beweisführung deren Echtheit oft komplizierter und wurden diese
deshalb in Kategorien eingeteilt. Was deren Bedeutung im Kontext des Qur'aan
betrifft, um
in der Folge
die
Scha'iijah verlässlich
darlegen zu können, so darf diese weder dem Qur'aan noch anderen
Hadiithen und dem Verstand widersprechen. Diese Wissenschaft setzt sich
aus den "Wurzeln des Verstehens" (Usuulu-l-Fiqh) und
"Zweigen des Verstehens (Furuu' al-fiqh) zusammen. Das Resultat dieser Anstrengungen
gibt es die "rechtliche
Gebrauchsanweisungen" (Muʿaamalaat), bestehend aus Regeln für die rituelle
Anbetung
(Ibaadah)
und Angelegenheiten des sozialen Lebens, meist bekannt als Fiqh-Bücher
der jeweiligen Rechtsschule (Madhhaahib)
wie etwa
"Ma La Budda Minhu"
oder umfangreichere Werke der jeweiligen Rechtsschulen
(Madhhaahib) sind heute im Buchhandel erhältlich.
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.........Fardt
فَرْض Pflicht
----
.
.............Fardt 'ayn
.
.............Fardt kif'ayah
.
.........Waadschib
واجِب
Verpflichtung
.
.........Sunnah
سنة Gepflogenheit
.
................Sunnah Muakkadah
.
.........Mustahab
مُسْتَحَبّ
(auch
Manduub) empfohlen
.
.........Mubaah
مباح
weder noch, neutral
.........Makruuh
مكروه
verabscheuungswürdig,
missbilligt
..
Handlungen welche als Makruuhh gelten, sollten vermieden werden. Wer makruuhh-Handlungen
bewusst vermeidet, der kann mit Belohnung rechnen.
Die Verrichtung von
"makruuhh-Handlungen" führt nicht zur Bestrafung, aber ihre
bewusste Vermeidung kann einem näher zu Allah
bringen.
.
.......Makruuhh-Tanziihi
مکروه تنزیهی
Handlungen die
leicht makruhh sind; wer sie vermeidet kann dafür Lohn bekommen
.
........Makruuhh-Tahhriimi
مکروہ
تَحریمی
Handlungen, die zwar
verabscheuungswürdig, jedoch von manchen Gelehrten nicht als hharaam
eingestuft sind, da es dafür keine direkten Beweise im Qur'aan
oder der Sunnah gibt.
..........Bid'ah
بدعة Neueinführung
in die Religion, welche dem Qur'aan und/oder der Sunnah
widerspricht.
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.........Baatdil
باطل ungültig
.........Hharaam
حرام
verboten
.........Hhalaal
حلال erlaubt
Mudschtahid ist
der Titel für einen Großgelehrten (Mutlaaq-
'Alim). Seine Qualifikationen
beginnen nicht bei dem umfangreichen Wissen - das er zweifelsfrei haben
muss - sondern mit seiner seiner Demut, seinem noblen Charakter und seiner Furchtlosigkeit
außer vor Allah. Er muss von Regierungen und
anderer Einflussnehmern bei seinen Rechtsentscheidungen standfest sein
und Kontrolle über
seine individuellen Begierden und Wünsche haben und große Weisheit
erlangt haben. Insgesamt muss der
Mudschtahid - also abgesehen von seinem umfangreichen Wissen - eine hohe spirituelle
Lebensqualität
repräsentieren um Entscheidungen treffen zu können.
Der Mudschtahid ist
Muhhlis, d.h. ein
Ehrlicher vor Allah
, vor sich selbst und
vor seinen Mitmenschen.
Der
Mudschtahid befindet sich
in tiefer Liebe zu Allah und Seinem Gesandten und ist abgewandt von der
Liebe zur
Dunja (Weltlichkeit).
Als Vorbild dienen dem Mudschtahid der
Gesandte Allahs
(auf ihm sei der Friede und Segen) und dessen Gefährten (Ssahhabah)
- möge Allah mit ihnen zufrieden sein. Das
umfangreiche Wissen ('Ilm)
welches ein Mudschtahid braucht, das kommt erst nach der
erwähnten spirituellen Lebensqualität als Voraussetzung um
Idschtihaad
(Rechtsendscheidungen) treffen zu können. Die Lebensgeschichten der vier
Imaame der Rechtsschulen (Madhaahib)
zu studieren kann dir helfen um deren hohe spirituelle
Lebensqualität zu begreifen. Die Gelehrsamkeit
und das Wissen aber, dass einen Mudschtahid hat, die hat vielerlei
Aspekte und dieses Wissen beginnt mit dem intuitiven Verständnis der
arabischen Sprache wie sie in der Dschahiliiyah gesprochen
wurde. Es heißt, dass es "sechzig Wissenschaften" gibt die
beherrscht werden müssen um ein Mudschtahid zu sein.
Während der Mudschtahid in eigner
Verantwortung Rechtsentscheide treffen kann bzw. muss, sind heute alle anderen Gelehrten
als auch
Nichtgelehrten verpflichtet, einem
Mudschtahid in Rechtsentscheidungen (Fatwaa)
zu folgen; wer das macht ist ein
Muqallids
einer der vier
Madhaahibs (Rechtschulen).
Vermutlich gibt es schon lange keinen
Mudschtahid
mehr.
Heutige Gelehrte sind oft Angestellte an Universitäten
die in
wirtschaftlicher und politischer Abhängigkeit agieren müssen und abhängig
sind in dem was sie sagen dürfen und was nicht. Technisch bzw. quantitativ ist
es aber vorstellbar,
dass heutige Gelehrte umfangreicher gelernt haben als die Ssahhaabah oder die vier
Imaame der Rechtschulen, doch fehlen ihnen nicht nur
die oben genannten Vorbedingungen eines Mudschtahids und dabei vor
alle das intuitive
Sprachempfinden des Arabisch der
Dschahillijah (Zeit
der Unwissenheit)
auf welchem die Sprache des Qur'aan mit ihren vielen Redewendungen und
Gleichnissen aufsetzt. Möge Allah diejenigen schützen und segnen, die sich trotz
dieser Umstände dem um
Wissen bemühen und dieses unverdreht weitergeben. Man sagt, dass ein Mudschtahid "sechzig Wissenschaften" beherrschen
muss.
.
Taqliid bedeutet
heute, einer der vier Rechtschulen
(Madhaahib)
zu folgen.
.
Ja,
außer für den
Mudschtahid der in der Lage
ist, seine
Urteile direkt von Qur'aan und Sunnah bzw. von Hhadiithen
abzuleiten. Allerdings gibt es schon lange keinen Mudschtahid,
sollte jeder Muslim eir der Rechtsschulen folgen, ob er nun
einzelne Rechtsentscheidungen versteht oder nicht. Das
liegt daran, dass die Voraussetzungen um Mudschtahid zu sein, nicht
mehr erfüllt werden können. Der Mudschtahiid - Großgelehrter ersten
Ranges (Mutlaaq 'Alim) - braucht ganz abgesehen vom Beherrschen der traditionellen
islamischen Wissenschaften - die gelebte Nähe zu den
Ssahhabah
und/oder
den Tabaiuunn oder
zumindest ihren frühen Nachfolgern, muss
skrupellos gegenüber sich selbst sein, unabhängig von Auftraggebern oder
Regierungen, denkt wie im intuitiven Verständnis der arabischen Sprache der
Zeit vor der Offenbarung und Dichtungen der
Dschahiliijah, hat Furcht vor Allah und Liebe
zum Gesandten Allahs - der Friede und Segen Allahs seien auf ihm -
und braucht Weisheit. Und selbst wenn es so jemanden
gäbe, würde so jemand aus Weisheit keine neue Rechtschule gründen, denn damit würde
nur
Fitnah
verursacht. Wer aber kein Mudschtahid, der ist verpflichtet einer
Rechtschule zu folgen, sollte also ein
Muqallid sein.
.
Um
Qur'aan und
Sunnah folgen zu
können,
ist es für alle Muslime - die ihre
Nafs (Seele) nicht
blind in den
Wald der Spekulationen und Neigungen führen wollen - verpflichtend,
einer
der vier Rechtschulen
(Madhaahib ) zu folgen.
Die Tür zum
Mutlaaq-Itschtihaad
(grundlegenden Rechtsentscheid)
ist - entgegen dem Wunschdenken diverser Sekten - längst
geschlossen.
Dies heißt nicht, dass man im Studium nicht die
Al-Ahkaam الأحكام
(Kategorien
von
Handlungen ('Amaal)
oder
der
Al-Ahhkaam
الأحكام
(Rechtkategorien)
in Bezug zu
Handlungen ('Amaal)
und der Qualitätskategorien
(Hhukmu-sch-Schar’ii)
der Beweisführungen usw. studieren sollte. Doch
all diese Studien berechtigen nicht
zur
Idschtihaad (Rechtsentscheidung) oder dem Aussuchen von
Fatwaas aus den Rechtsschulen.
.
Für
den bewussten spirituelle Wanderer (Saalik)
ist es verpflichtend, nur einer der Rechtschulen zu
folgen um sich nicht mit Spekulationen seiner Seele
(Nafs) den Weg in die "Nähe Allahs" (Qurb),
die echten Lebensqualität zu versperren.
Die Auseinadersetzung mit den Beweisführungen
der Rechtschulen
kann wohl den Respekt
(Adab) vor den Großgelehrten
(Mudschtahiiduun)
vertiefen und Zweifel im
Herzen (Qalb) beseitigen, doch gibt
es dabei die Gefahr, dass sich die Seele (Nafs) mit
ihrem Versand ('Aql)
sehr intelligent und erhaben erlebt und zu sich spricht:
.
"Wenn
doch
alle Rechtschulen richtig sind,
da könne sie sich doch - je
nach Umständen - das gerade "ihre richtiger oder angenehmer
scheinende aussuchen"; also jeweils der Rechtschule folgen, welche
mir
- anlassbezogen - gerade als sinnvoller, logischer usw. erscheint. Damit ist die Tür
für Spekulationen weit geöffnet und sie lässt sich dann kaum wieder
schließen.
Mit der
Nyyiah
(Absicht) das "Richtigere" zu finden, versucht der Verstand
- eventuell mit Hilfe eines Studiums der Beweisführungen der
vier
Imaame
der Rechtschulen - einzelne Entscheidungen neu zu bewerten und streut
damit unbemerkt Zweifel in sein Herz und auch von anderen, denn der
verfluchte Schaitdaan
wartet nur auf diesen beliebten, so intelligent scheinenden Schritte.
Was erlaubt ist - wenngleich nicht empfohlen - ist sich aus
Taqwa (Vorsicht,
Gottesfurcht) das
subjektiv schwerer Empfundene einer anderen Rechtschule zu
befolgen.
.
Für
Ungläubige - meist Anhänger der
demokratischen Religion und manche ihrer Nachahmer mit islamischen Namen
- gilt die
Gesetzgebung (Scha'iijah)
als
"mittelalterlich" und gehört daher aus ihrer Sicht reformiert.
Amtliche islamische Religionslehrer an öffentlichen Schulen
in Österreich sind daher angehalten den Islam zu "kulturalisieren" und
zu diesem Zweck
gibt es
auch "Islamische Fakultäten" - die
von Ungläubigen finanzierten und kontrolliert werden. Dort
werden die zukünftige Religionslehrer in
"theologischen Argumenten" unterrichtet um letztlich als "säkularisierte
Muslime" mit ihren Schülern z.B. an
"Schirk - Feierlichkeiten
Ungläubiger"
wie etwa Adventkranzzeremonien - unter dem Deckmantel "Kultur
kennen lernen" teilzunehmen,
sofern sie ihren Job als "Religionslehrer"
nicht verlieren wollen. Folgt der Religionslehrer aber einer
Rechtschule, dann wird er diese Irrlehren erkennen und nicht
umsetzen.
.
Irrlehren im Namen von Rechtschulen Manche denken
einer Rechtschule zu folgen, wissen davon aber so wenig, dass es
ihnen gar nicht auffällt dass ihr Folgen nur eine Behauptung
ist. Sie folgen dann Irrlehren die im Namen einer Rechtschulen
verbreitet werden - wie etwa das Zinskredite unter gewissen
Bedingungen erlaubt seien
usw.
.
Es gibt auch die Salafiaah Sekte und Ähnliche,
deren Anhänger die Rechtschulen als
Bid'aah ablehnen.
Sie haben die schöne Absicht, es wie wie die
Salaf (die
Altvorderen) zu machen und wandern dafür mit bloßen Händen zur
Quelle (Qur'aan und Sunnah) wo sie das "reine
Wasser", ungedrübt von den Rechschulen, schöpfen wollen. Sie
bemerken nicht, das was oder wo immer immer sie es schöpfen,
längst durch die Finger geronnen oder verschmutzt ist bevor sie
das Wasser zum Mund bringen können.
Kann
Sunnah سنة zu
Waadschib واجِب werden?
.
Rechtlich gesehen nein, da Sunnah auch eine Rechtskategorie ist. Individuell gesehen ja,
denn die Sunnah zu befolgen ist eine Hilfe am Weg des
Saalik (spiritueller
Wanderer) und um so mehr, wenn es sich um eine
Sunnah Muakkadah
handelt. So ist etwa
Tdahaarah
(rituelle
Reinheit) den Tag über zu erhalten eine
Sunnah Muakkadah, rein rechtlich gesehen aber nicht verpflichtend. Für den
Saalik (spiritueller
Wanderer) aber, kann diese Sunnah
zu waadschib
(verpflichtend) werden damit er seinen spirituellen Pfad nicht aus den Augen verliert.
Jede Sunnah ist eine Hilfe auf dem spirituellen Weg, wenn gleich sie zu befolgen wie glühende Kohlen in
der Hand erlebt werden kann und soziale Reibungen mit Folgen hervorrufen kann. Das
Selbe gilt etwa für das Tragenn einer
Kopfbedeckung (vorzüglich Turban), welche - rechtlich gesehen - eine
Sunnah
Muakkadah ist, doch für den
Saalik kann sie zu waasdschib werden.
Im Anpassungswahn an die Gebräuche
Ungläubiger haben sich viele Muslime längst der Kopfbedeckungen beraubt und das nicht nur auf der Strasse,
sondern auch während dem Ritualgebet.
Kulturusten
liefern als Rechtfertigung unsinnige Argumnete: "Die Kleidung von
Rasuulullahs
sei ja nur arabische Kultur von damals gewesen und daher keine Sunnah und es wäre deshalb falsch,
Rasuulullahs
in seiner Kleidung nachzuahmen". Aus Sicht der Kulturisten wäre es
Sunnah, sich
der jeweiligen lokalen Kleidung anzupassen, denn Rasuulullah
hätte ja auch die selbe Kleidung getragen wie seine Feinde in Makkah. Diese
philosophische Behauptung
ist so, als ob Allah
nicht bestimmt hätte, wo und wie der Gesandte Gottes
lebte, welches Gewandt er trug und welche Sprache er sprach. Ahlu-s-Sunnah wa-l-Dschama'a
und insbesondere die Saalikiin unter ihnen, ahmen keineswegs
irgendeine "arabische Kleidung" nach, sondern die Kleidung von Rasuulullahs soweit dies
ihnen möglich ist und das gilt besonders für das
Verhalten des Gesandten
Allahs
und die arabische Sprache,
obwohl seine Feinde auch Arabisch sprachen und gastfreundlich
waren usf.. In den Ländern, wo Muslime früher die Herzen der Ungläubigen öffneten wurde
alsbald die lokale Kleidung von den
Konvertiten im Sinne der Sunnah gewechselt und nicht umgekehrt, wie das heute in Europa geschieht,
wo sich Muslime zwecks "Integration" dem Lebensstil Ungläubiger anpassen. Wenn frühere
Gelehrte von der Anpassung der
Kleidung
in anderen Gebieten sprachen, dann war damit die Anpassung der
Kleidung
an die
dort lebenden Muslime
- welche der Sunnah folgten - gemeint, denn für Muslime war es nicht erlaubt
nach
Daar-ul-Kufr auszuwandern um dort zu bleiben. Äußeres ist nicht getrennt vom Inneren.
Der Luftballon platzt wenn man hinein sticht.
Muhammad Abu Bakr Müller
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