Khalaafah خلافة Vertretung des Gesandten Allahs; der zweite Khaalif , Umar ibn al-Khattaab nannte sich Amiir al‑Muʾminiin أمير المؤمنين , um nicht zu sagen: Kaalifah des Kahalifah des Gesandten Allahs - Friede und Segen auf ihm.
Khaliifah kann auch irgendeine Vertretungen bedeuten wie etwa "Vertreter des Imaam im Ssalaah, wenn dieser plötzlich im Ssalaah ausfällt weil er sein Wuḍuu' verloren hat usw. und ein Musallii die Position des Imaams einnimmt usw..
"Nachfolger"; der Titel, der den vier Nachfolgern des Gesandten Allahs – Abuu Bakr, 'Umar, Uthman und 'Ali, möge Allah mit ihnen zufrieden sein – gegeben wurde. In der Sufi‑Terminologie: jemand, der aufgrund seiner spirituellen Entwicklung von seinem Schaykh die Erlaubnis erhalten hat, andere im Sufi‑Weg zu unterweisen. In der Fiqh‑Terminologie: eine Person, die als Muqtadii einer Dschama'aah beigetreten ist und während des Gebets vom Imaam nach vorne gewinkt wird, um dessen Platz einzunehmen und das Gebet zu vollenden. |
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