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Ein Imaam إمام ist der Vorsteher (auch Vorbeter genannt) im gemeinschaftlichen Ssalaah (Ritualgebets), doch wird die Bezeichnung "Imaam" auch als Ehren-Titel, wie etwa für die "Imaame" der vier Rechtschulen usw. verwendet.
Persönliche Voraussetzungen . Muslim sein Verstand besitzen (nicht geisteskrank sein) - al‑ʿAql العقل Geschlechtsreife erreicht haben - al‑Buluugh البلوغ Reinheit (kein Hhadath, keine Nadschaasah) - atd‑Tdahaarah الطهارة Vertrauenswürdigkeit - al‑ʿAdaala العدالة kein offenkundiger Sünder (faasiq) |