Ein Imaam ist einerseits der Vorsteher des gemeinschaftlichen Ritualgebet (Ssalaah) und auch als Titel, z.B. für Großgelehrte, wie die vier "Imaame" der Rechtschulen benutzt. Der Imaam (Gebetsvorsteher) muss auch hinsichtlich seiner Khutbah (Ansprache, Predigt) im Ssalaatu-l-Dschum'ah (Versammlungsgebet am Freitag) weisungsfrei sein.
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