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   Aus Gründen der leichteren Lesbarkeit beziehen sich geschlechtsspezifische Formulierungen teilweise auf "der Mensch".   Wenn nicht anders erwähnt, entsprechen rechtliche Angaben der Hhanifitischen Rechtsschule.         


'Abd  عبد  Sklave (Allahs)   Pl. Ubjad عبيد

   

 

Abd عبد bedeutet Sklave bzw. - spirituell gesehen - "Diener Allahs". Das Wort 'Ibadah (Gottesdienst) leitet sich von 'Abd (Sklave, Diener) ab. In Arabien der Zeit des Gesandten Allahs - der Friede und Segen sei mit ihm - bedeutete "Sklave" einen durch Gefangenschaft oder Geburt verpflichteten Diener gegenüber seinem Eigentümer, der mit ihm mehr oder weniger machen konnte was er wollte; das war etwas Selbstverständliches und niemanden musste erklärt werden was mit 'Abd-Allah ('Abdullah - Sklave Allahs) gemeint ist. Im Qur'aan ist diese soziale Stellung des Sklaven, also die Abhängigkeit des Sklaven von seinem Eigentümer als Gleichnis der Dienerschaft des Gläubigen vor Allah - seinem Schöpfer - angesprochen. Jeder Muslim sollte etwa durch das verpflichtende Ssalaah (Ritualgebet) erinnert werden, dass er als Geschöpf Allahs auch ein 'Abd-Allah (Sklave Allahs) ist.

 

Der spirituelle Weg des Gläubigen, welche sich zu M'arifah (Spirituelle Verwirklichung in der Erfahrung Gottes)entwickeln kann, führt letztlich wieder hinunter zum Maqaam (Stufe) von 'Abdiaat (Dienerschaft), was die vollendete spirituelle Lebensqualität ist.