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   Aus Gründen der leichteren Lesbarkeit beziehen sich geschlechtsspezifische Formulierungen teilweise auf "der Mensch".   Wenn nicht anders erwähnt, entsprechen rechtliche Angaben der Hhanifitischen Rechtsschule.         


  'Ibaadah ‎ عبادة  Gottesdienst, Anbetung, Verehrung Allahs

   

 

'Ibaadah عبادة ist der Sammelbegriff für jede Art des Gottesdienstes, wobei das Ssalaah (Hauptaktion) ist die bekannteste ritueller 'Ibadah ist.

 

 

 

أَنْ تَعْبُدَ اللَّهَ كَأَنَّكَ تَرَاهُ، فَإِنْ لَمْ تَكُنْ تَرَاهُ فَإِنَّهُ يَرَاكَ

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„Dass du Allah anbetest, als würdest du Ihn sehen; denn auch wenn du Ihn nicht siehst, so sieht Er dich.

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aus Hhadiith Dschibriil

 

 

Der Mu'min (Gläubige) erwirbt sich durch 'Ibadah seinen inneren Frieden indem er seinen Schöpfer nicht nur mit der Schahaadah (Glaubensbekenntnis) anerkennt, sondern indem er alle seine Handlungen auf der Ebene des Gottesdienst wahrzunehmen versucht. Allah, hat den Menschen für 'Ibadah (Gottesdienst) erschaffen, doch braucht nicht Er den Dienst Seiner Geschöpfe, sondern der Mensch, wenn er in Fitdhrah (Natürlichkeit), also mit inneren Frieden leben will. Verweigert die Seele 'Ibadah, kommt sie in einen unnatürlichen, jämmerlichen Zustand und kann sich nur sinnlich abzulenken versuchen. Alle Seelen haben ihren Urvertrag mit Gott eingraviert und können diesen zwar verscharren (Kufr), jedoch insgeheim nicht leugnen. Ein 'Ibaad  عباد ist derjenige, der Allah (Gott) "dient".

 

 

وَمَا خَلَقْتُ الْجِنَّ وَالْإِنسَ إِلَّا لِيَعْبُدُونِ

 

Und Ich habe die Dschinn und die Menschen nur erschaffen, damit sie Mich anbeten.“

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Surah adh-Dhaariyaat  (Die Aufwirbelnde), Vers 56

 

 

Die Wortwurzel von 'Ibaadah ist 'Abd und das ist der "Skalve. In der Zeit des Gesandten Allahs - möge der Friede Allahs mit ihm sein - wusste in Arabien jeder was es bedeutete ein 'Abd (Sklave) zu sein, lebten doch die ʿUbjad عبيد (Sklaven) unter ihnen. Ein Sklave ist Eigentümer seines Herrn und vollkommen abhängig von diesem. Diese Abhängigkeit ist das Gleichnis für das Verhältnis des Muslim (Gott Ergebener) gegenüber seinem Herren, Allah, der ihn erschaffen hat. 'Abd bedeutet die absolute Abhängigkeit gegenüber seinem Herrn. 

 

Das täglich fünfmalige Ssalaah (Ritualgebet, Hauptaktion) ist der zentrale ritueller Aspekt der 'Ibadah, in dem nicht nur Anbetung, Verehrung und  Lobpreisung im Vordergrund steht,  sondern im Hintergrund die Erinnerung, die innere Zurechtrückung im Sinne der Fitdhrah (Natürlichkeit), wodurch der Muslim an seinen Urvertrag mit Allah erinnert wird.

 

 

  'Abdiaat ist die Dienerschaft. Für dich als Saalik (spiritueller Wanderer) ist 'Abdiaaat das Ziel, das letzte Maqaam (spiritueller Standplatz) in diesem Leben. 'Abdiaat ist das bewusste Zurückkehren (Nzuul) in die Welt der Formen und Pflichten, nachdem du Hhaqq (Wahrheit) erkannt hat, also die Rückkehr von M'arifah (Erkenntnis der Wirklichkeit) zur Dienerschaft. Als Saalik erkennst du - wenn Allah will -, dass die höchste Stufe nicht in der Trennung vom Weltlichen und dem Spirituellen ist, sondern die vollständige Übereinstimmung mit dem göttlichen Willen. Als Saalik erkennst du - wenn Allah will -, dass die höchste Stufe deiner spirituelle Reise nicht auf der Ebene der Trennung weltlicher und spiritueller, sakraler und profaner Wahrnehmung liegt, sondern die vollständige Übereinstimmung mit dem göttlichen Willen.

 

 

Häufig wird der Begriff 'Ibaadah auf das Ssalaah (rituelles Gebet) reduziert, doch ist das nur die Hasuptaktion der 'Ibaadah. Tatsächlich aber kann Fiqh (Rechtsfindung), der Broterwerb, Dschihaad und alles was du mit der Niyyah (Absicht) von 'Ibaadah machst, kann 'Ibaadah sein. Es gibt kein Wort in der deutschen Sprache, welches 'Ibaadah voll entspricht; der Begriff "Gottesdienst" wird auch für "Götzendienst" verwendet.

 

In der vorislamischen Zeit, der Dschaahiliha (Zeit der Unwissenheit) in Arabien, war die Gesellschaft stark von Stammesstrukturen, patriarchalen Normen und einer ausgeprägten sozialen Hierarchie geprägt. Sklaverei war ein fester Bestandteil dieser Ordnung, und Rechte von Sklaven hat es kaum gegeben, da es keine kodifizierte Rechtsordnung der Dschaahiliha gab. Der "Herr" des Sklaveb hatte weitreichende Macht über seine Sklaven, einschließlich körperlicher Bestrafung und sexueller Ausbeutung. Die Tötung eines Sklaven durch seinen Herrn konnte nicht strafrechtlich verfolgt werden. Gesellschaftliche Normen konnten zwar bestimmte Formen der Gewalt als übertrieben oder ehrlos ansehen, aber es gab keine einheitliche moralische oder rechtliche Sanktion gegen die Tötung eines Sklaven in Arabien. Das Verhältnis von Sklaven und seinem Eigentümer war aber oft auch sehr gut; selten so schlecht wie bei den gekauften Sklaven in Amerika.

 

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