Frauen Haben Immer Recht - Männer Wissen Es Immer Besser. Dazwischen liegt physische und psychische Verwirrung und Verirrung. Islamrechtlich ist die Ausübung von LGTB untersagt, doch auch Befürwortern (Abtrünnigen) ist der Zugang zur echten Lebensqualität versperrt.
Handlungen, welche als Homosexualität usw. wahrgenommen bzw. ausgeführt werden, sind schwere Sünden und in der Schar'iah strafbar. So wie der Dieb eventuell durch angeborene, erziehungsbedingte, krankhafte Neigungen usf. sich zum Stehlen hingezogen fühlt, so fühlt sich der Homosexuelle eventuell zu entsprechenden Handlungen hingezogen. Ob diese Neigung nun als angeboren, krankhaft, natürlich, gesund, normal usf. bezeichnet wird, ist hier nicht das Thema. Wie das mit physischen Sonderheiten, also "zwitterartigen" Umständen zu betrachten ist, also wenn eine Frau etwa auch einen Penis hat oder umgekehrt, oder die Frau sich wie ein Mann fühlt und umgekehrt, so sind dies sicher belastende Umstände und solche Menschen sind nicht zu diskriminieren, zu schützen und als Menschen wie alle anderen zu achten auch wenn dies schwer fallen mag. Das was Allah bestimmt hat, kann nicht grundlegend verändert werden und ist natürlich frei von Sünde. Wenn aber ein Muslim die gelebte Homosexualität usf., theologisch, kulturell, geschichtlich oder, mit "wahrer Liebe" usf. - aus dem Sündebereich herauszuerklären und zu legalisieren versucht, der deklariert sicht als Feind des Islam und ist nicht bzw. dadurch ein Abtrünniger, also verlässt damit den Islam. Dass aus Sicht der demokratischen Religion oder anderer Gesellschaften Homosexualität als legal bewertet wird oder wurde, ist für Muslime bedeutungslos.
In Wikipedia ist der Begriff Homosexualität eine hybride Wortneubildung aus dem Jahre 1868, geprägt vom Schriftsteller Karl Maria Kertbeny aus Griech. oμός homos „ebenderselbe, der gleiche“ und lat. sexus „das männliche und das weibliche Geschlecht“. Gleichzeitig prägte er als Antonym den Begriff „Heterosexualität“. Richard von Krafft-Ebing sorgte ab 1886 mit seinem Werk Psychopathia sexualis für eine große Verbreitung. Die später entstandene deutsche Übersetzung lautet Gleichgeschlechtlichkeit ....usf."
In was sich Muslime integrieren sollen ... "Von der biologischen Revolution zur Gefahr des Genderismus" oder eine "Nachhilfe in der Glaubenslehre der demokratischen Religion". Abgesehen von den christlichen Schlussworten, entspricht Inge M. Thürkauf's Vortrag weitgehend den Positionen des Islam. Speziell aber von Muslimen wird "Integration" gefordert, womit aber nur scheinbar Landessitten und Sprache gemeint sind, sondern vielmehr wird die Aneignung dieser neuen Weltordnung verlangt. Wer sich aber in diese Weltordnung integriert, bzw. ihr auch nur im geringsten zustimmt, der hört damit auf Muslim zu sein auch wenn er sich weiterhin so nennt und kulturelle Eigenheiten der Muslime pflegt. Ein Vortrag von Inge M. Thürkauf's
Welchen Status hat derjenige, der Homosexualität für zulässig hält? Von Mufti Muhammad Zubair But Quelle am 4.August 2023: https://www.ilmgate.org/what-is-the-status-of-one-who-considers-homosexuality-to-be-permissible
Frage: Wenn eine Person Homosexualität praktiziert und glaubt, dass dies akzeptabel [und nicht verboten] ist, bleibt diese Person dann immer noch ein Muslim? Die Person sagt, dass sich die Verse im Koran alle auf Lust und Mode beziehen und nicht auf aufrichtige Liebe zwischen zwei Menschen.
Antwort:
Es wird von Ibn 'Umar (R) berichtet, dass der Gesandte Allahs (sallallahu `alayhi wa sallam) sagte:
Genauso wie es jedoch eine schwere Sünde ist, einen Muslim zum Kafir oder Abtrünnigen zu erklären, ist es ebenso falsch, einen Kafir als Muslim zu betrachten, ohne die irrigen Überzeugungen, die er haben mag, zu berücksichtigen. Diesbezüglich heißt es im Heiligen Qur'an:
Bevor wir eine direkte Antwort auf Ihre Frage geben, ist es daher wichtig, zunächst die grundlegenden Prinzipien zu erörtern, nach denen jemand, der zuvor Muslim war, als Abtrünniger betrachtet werden kann. Es gibt zwei grundlegende Möglichkeiten, wie jemand, der zuvor Muslim war, als Abtrünniger betrachtet werden kann: Jemand, der zuvor Muslim war, schwört dem Islam vollständig ab [ والعياذ بالله ] und nimmt eine andere Religion wie das Christentum, das Judentum, den Buddhismus usw. an oder leugnet die Existenz Allahs (SWT) vollständig oder das Konzept des Tawhid oder leugnet das Prophetentum von Rasulullaah sallallahu `alayhi wa sallam.Eine solche Person ist zweifelsohne ein Abtrünniger. Auch wenn jemand, der zuvor Muslim war, weder den Islam aufgibt und eine andere Religion annimmt, noch die Existenz Allahs (SWT) oder das Konzept des Tawhid oder das Prophetentum von Rasulullaah sallallahu `alayhi wa sallam leugnet, sondern Überzeugungen annimmt, die auf die Leugnung des Textes des Heiligen Qur'an oder des Prophetentums von Rasulullaah sallallahu `alayhi wa sallam hinauslaufen.Zum Beispiel leugnet eine solche Person eine Anordnung, die durch einen Text des Heiligen Qur'an, der in seiner Bedeutung endgültig ist, oder durch einen endgültigen mutawaatir Hadith von Rasulullaah sallallahu `alayhi wa sallam festgelegt wurde. Eine solche Person wird nach übereinstimmender Auffassung der Muslime ebenfalls als Abtrünniger betrachtet. Um es noch deutlicher zu machen, in letzterem Fall, Abtrünnigkeit liegt nur dann vor, wenn man ein absolutes Gebot ( الحكم القطعى ) leugnet, das durch unzweifelhaft feststehende Beweise قطعى الثبوت (qat'i al- thubut) und unbestreitbar in seiner Aussage قطعى الدلالة (qat'i aldilalah) ist, d.h., es lässt nicht mehr als eine offensichtliche Bedeutung zu. Dies kann entweder durch einen Text des Heiligen Qur'an geschehen, der in seiner Aussage definitiv ist, oder durch einen mutawaatir hadith (prophetische Überlieferung, die uns über unbestreitbar authentische Autoritätsketten übermittelt wurde), der in seiner Aussage definitiv ist. Wenn das Wissen um solche absoluten Gebote in der muslimischen Masse so weit verbreitet ist, dass man keine großen Anstrengungen unternehmen muss, um sie kennenzulernen, wie z. B. die Gebote der Salaah, der Zakaah, der Hadsch und des Fastens, das Verbot des Diebstahls und des Weinkonsums, dann werden solche Gebote als "dharooriyyaat al-deen" (Grundlagen des Glaubens) bezeichnet. Wenn das Wissen über solche Gebote nicht so weit verbreitet ist, werden sie, obwohl sie absolute Gebote sind, nicht als "dharooriyyaat al-deen" (Wesentliches des Glaubens) bezeichnet. Der Unterschied zwischen den beiden Regelungen besteht darin, dass die Leugnung dieser absoluten Gebote, die ebenfalls zu den "dharooriyyaat al-deen" (Grundlagen des Glaubens) gehören, nach dem Konsens der Muslime sofort zum Abfall führt. Unwissenheit gilt nicht als Entschuldigung, und jede andere abweichende Auslegung ist inakzeptabel. Was die absoluten Injunktionen betrifft, deren Kenntnis unter den muslimischen Massen nicht in dem oben erwähnten Ausmaß verbreitet ist, so macht die Leugnung solcher Injunktionen einen nicht sofort zum Abtrünnigen. Vielmehr wird man darauf aufmerksam gemacht, dass es sich bei der betreffenden Anordnung um eine absolute Anordnung handelt, die aufgrund von Beweisen aufgestellt wurde, die unzweifelhaft feststehen قطعى الثبوت (qat'i al-thubut) und in ihrer Aussage unzweifelhaft sind قطعى الدلالة (qat'i aldilalah). Wenn man dennoch in seiner Leugnung verharrt, wird man als Abtrünniger betrachtet.
قال الإمام المحدث العلامة أنور شاه الكشميرى فى إكفار الملحدين
فى ضروريات الدين: و المراد
Wenn man solche Anordnungen jedoch nicht leugnet, selbst wenn die eigene Praxis gegenteilig ist, wird man zwar als Übertreter betrachtet, aber nicht zum Abtrünnigen erklärt. Kurz gesagt, so wie der Verzicht auf den Islam und die Annahme einer anderen Religion Abtrünnigkeit ist, so ist es auch Abtrünnigkeit, ein absolutes Gebot zu leugnen oder eine Auslegung anzubieten, die im Gegensatz zur etablierten Auslegung steht. Die letztgenannte Form des Glaubensabfalls wird im Koran als Ilhaad bezeichnet:
"Wahrlich, diejenigen, die von Unseren Versen abweichen (indem sie ihnen selbst angenommene Bedeutungen zuschreiben, die im Gegensatz zu den klaren und ausdrücklichen, von der Umma anerkannten Bedeutungen stehen und die die Absicht des Heiligen Qur'an in seiner Gesamtheit verändern), sind vor Uns nicht verborgen". [41:40]
Die Gelehrten der scholastischen Theologie und Rechtswissenschaft bezeichnen einen solchen Abfall als baatiniyyah und auch zandaqah, wie es 'Allaamah Sa'd al-Din al-Taftaazaani in Sharh al-Maqaasid getan hat.
Es bleibt die Frage, worauf sich das Verbot der Ausübung der Homosexualität gründet? Handelt es sich um ein absolutes Gebot, das aufgrund von Beweisen aufgestellt wurde, die zweifelsfrei feststehen قطعى الثبوت (qat'i al-thubut) und in seiner Aussage unanfechtbar sind قطعى الدلالة (qat'i aldilalah), d.h. es lässt nicht mehr als seine eine offensichtliche Bedeutung zu? Wenn ja, ist das Wissen um das Verbot der Ausübung der Homosexualität unter den muslimischen Massen so weit verbreitet, dass man sich nicht weit aus dem Fenster lehnen muss, um von diesem Verbot zu erfahren? Gehört das Verbot der Homosexualität also zu den "dharooriyyaat al-deen" (Grundlagen des Glaubens)?
Erstens: Die Praxis der Homosexualität begann im Volk von Lot `alayhi al-salam. Der Heilige Qur'an zitiert die Worte von Lut `alayhi al-salam wie folgt:
"Und (erinnere dich) an Lut (Lot), als er zu seinem Volk sagte: "Begeht ihr die schlimmste Sünde, wie sie noch keiner vor euch in den Welten [der Menschen und Dschinn] begangen hat?" [7:80]
Im obigen Vers wird die Praxis der Homosexualität als "al-Faahishah" bezeichnet - lexikalisch eine abscheuliche, abscheuliche, obszöne, unanständige, schmutzige, schamlose Handlung. Die Geschichte des Volkes von Lut `alayhi al-salam wird in verschiedenen Versen des Heiligen Qur'an ausführlich erwähnt, und zwar in einer Weise, die keinen Zweifel an dem Verbot dieser Praxis lässt. In Surat al-Shu'araa wird Lut `alayhi al-salam mit den folgenden Worten zitiert:
"Wollt ihr euch von allen Geschöpfen auf der Welt den Männern nähern und diejenigen verlassen, die euer Herr für euch als Gattinnen erschaffen hat? Nein, ihr seid ein Volk, das [alle Grenzen] überschreitet".[26:165-166]
In der Surat al-'Ankaboot wird Lut `alayhi al-salam mit den folgenden Worten zitiert:
"Wahrlich, ihr treibt Unzucht mit Männern und beraubt den Wanderer und treibt Abscheu in euren Versammlungen".[29:29]
Doch ihre Antwort an Lut `alayhi al-salam war: Aber seine Leute gaben keine Antwort, außer dass sie sagten: "Bringt Allahs Pein über uns, wenn ihr zu den Wahrhaftigen gehört." [29:29]
Als die Leute von Lut `alayhi al-salam seine Warnungen nicht beachteten, zerstörte Allah sie auf eine sehr symbolische Art und Weise, die ihrer Untat völlig entsprach:
Und als unser Befehl kam, machten Wir das Höchste von ihm (den Städten Sodoms) zum Niedrigsten von ihm (d.h., Wir stellten es auf den Kopf), und Wir ließen Steine aus gebranntem Ton auf sie regnen, einen über den anderen. Gezeichnet, bei deinem Herrn. [11:82-83]
Es gibt noch viele weitere Verse, die sich auf diese Praxis der Leute von Lut `alayhi al-salam beziehen, aber selbst die wenigen, die hier erwähnt werden, belegen eindeutig die Unrechtmäßigkeit dieser Praxis. Sie ist völlig unvereinbar mit der von Allah geschaffenen natürlichen Ordnung, und Allah bestrafte das Volk von Lut `alayhi al-salam wegen dieser Praxis mit einer viel sagenden Strafe. Daher ist das Verbot der Homosexualität ein absolutes Gebot, das aus Beweisen hervorgeht, die unzweifelhaft feststehen قطعى الثبوت (qat'i al-thubut) und in seiner Aussage unzweifelhaft sind قطعى الدلالة (qat'i aldilalah). Sie gehört auch zu den Grundlagen des Glaubens, da sich die muslimischen Massen im Allgemeinen des Verbots dieser abscheulichen Praxis bewusst sind. Jemand, der die Ausübung der Homosexualität für zulässig hält, leugnet ein absolutes Gebot, das ebenfalls zu den "dharooriyyaat al-deen" (Grundlagen des Glaubens) gehört. Folglich macht sich eine solche Person sofort zum Abtrünnigen. Unwissenheit gilt nicht als Entschuldigung, und jede andere abweichende Interpretation wie die Behauptung, das Verbot habe mit Lust und Mode zu tun, ist unzulässig. Aufrichtige Liebe" kann eine verbotene Praxis nicht legitimieren. Selbst in der moralisch degenerierten, säkularen, liberalen Gesellschaft, in der wir heute leben, wird zum Beispiel Inzest zwischen Bruder und Schwester, Mutter und Sohn oder Tochter und Vater allgemein als verabscheuungswürdig angesehen. Behauptungen von "aufrichtiger Liebe" legitimieren solche Beziehungen nicht. In gleicher Weise kann Homosexualität nicht durch Behauptungen über aufrichtige Liebe legitimiert werden. Während von Menschen geschaffene Normen dem Wandel unterliegen, sind die von Allah aufgestellten Regeln unveränderlich, ewig und basieren auf einer höheren Weisheit.
What is the Status of One Who Considers Homosexuality to be Permissible? By Mufti Muhammad Zubair Butt Quelle 4.August 2023: https://www.ilmgate.org/what-is-the-status-of-one-who-considers-homosexuality-to-be-permissible
Question: If a person practices homosexuality, and believes that this is acceptable [and not forbidden], does this person still remain a Muslim? The person says that the verses in the Qur’an are all related to lust and fashion rather than sincere love between 2 individuals. Answer: The issue of takfir (declaring someone a kafir) is an extremely delicate issue and should be approached with extreme caution. It is a grave sin to declare a Muslim to be kafir or murtad (apostate). The Holy Qur’an states:
It is reported on the authority of Ibn ‘Umar (R) that the Messenger of Allah sallallahu `alayhi wa sallam said:
However, just as it is a grave sin to declare a Muslim to be a kafir or an apostate, it is equally incorrect to consider a kafir to be a Muslim without due consideration to the erroneous beliefs he may hold. In this regard the Holy Qur’an states:
Therefore, before submitting a direct answer to your question, it is important to first discuss the basic principles according to which one who was previously a Muslim may be considered to be an apostate. There are two fundamental ways in which one who was previously a Muslim may be considered to be an apostate: One who was previously Muslim totally renounces Islam [ والعياذ بالله ] and adopts another religion such as Christianity, Judaism, Buddhism, etc. or denies the existence of Allah (SWT) entirely, or the concept of tawhid or denies the prophethood of Rasulullaah sallallahu `alayhi wa sallam. Such a person is undoubtedly an apostate. Although one who was previously Muslim does not renounce Islam and adopt another religion, nor deny the existence of Allah (SWT) or the concept of tawhid or the prophethood of Rasulullaah sallallahu `alayhi wa sallam, but adopts beliefs that amount to the denial of the text of the Holy Qur’an or the prophethood of Rasulullaah sallallahu `alayhi wa sallam. For example, such person denies an injunction established through a text of the Holy Qur’an that is definitive in its meaning or through a definitive mutawaatir hadith of Rasulullaah sallallahu `alayhi wa sallam. Such a person is also considered to be an apostate by the consensus of Muslims. To elucidate further, in the latter case, apostasy will only apply if one denies an absolute injunction ( الحكم القطعى ) that has been established from evidence that is unquestionably established قطعى الثبوت (qat‘i al-thubut) and unquestionable in its purport قطعى الدلالة (qat‘i aldilalah), i.e. it does not admit more than its one apparent meaning. This can be either through a text of the Holy Qur’an that is definitive in its purport or through a mutawaatir hadith (prophetic tradition that has been transmitted to us via indisputably authentic chains of authority) that is definitive in its purport.
Then, if the knowledge of such absolute injunctions is widespread amongst the Muslim masses to the extent that one does not have to venture to any great length to acquire knowledge of them, such as the injunctions of Salaah, Zakaah, Hajj, and fasting, the prohibition of theft and the consumption of wine, such injunctions are referred to as ‘dharooriyyaat al-deen’ (essentials of deen). If the knowledge of such injunctions is not so wide spread, then although they are absolute injunctions there are not referred to as ‘dharooriyyaat al-deen’ (essentials of deen). The difference in the ruling between the two is that the denial of those absolute injunctions that are also from the ‘dharooriyyaat al-deen’ (essentials of deen) immediately renders one apostate according to the consensus of the Muslims. Ignorance is not considered to be an excuse, and any other divergent interpretation is unacceptable. With regards to those absolute injunctions whose knowledge is not widespread amongst the Muslim masses to the extent mentioned above, denial of such injunctions will not immediately render one an apostate. Instead, one will be made aware that the injunction in question is an absolute injunction that has been established from evidence that is unquestionably established قطعى الثبوت (qat‘i al-thubut) and unquestionable in its purport قطعى الدلالة (qat‘i aldilalah). If one still continues in one’s denial, one will be considered an apostate.
قال
الإمام المحدث العلامة أنور شاه الكشميرى فى إكفار الملحدين فى ضروريات الدين:
و المراد
However, if one does not deny such injunctions, even if one’s practice is to the contrary, although one will be considered a transgressor, one will not be declared an apostate. In short, just as renouncing Islam and adopting another religion is apostasy, in the very same manner, to deny an absolute injunction, or offer an interpretation that is contrary to the established interpretation is also apostasy. The latter form of apostasy is referred to in the Qur’an as Ilhaad:
The scholars of scholastic theology and jurisprudence refer to such apostasy as baatiniyyah and also zandaqah as ‘Allaamah Sa‘d al-Din al-Taftaazaani has done in Sharh al-Maqaasid. The question remains as to what is the basis of the prohibition of the practice of homosexuality? Is it an absolute injunction established from evidence that is unquestionably established قطعى الثبوت (qat‘i al-thubut) and unquestionable in its purport قطعى الدلالة (qat‘i aldilalah), i.e. it does not admit more than its one apparent meaning? If so, is the knowledge of the prohibition of the practice of homosexuality widespread amongst the Muslim masses to the extent that one does not have to venture to any great length before one comes to know of it’s prohibition? I.e, is the prohibition of homosexuality from amongst the ‘dharooriyyaat al-deen’ (essentials of deen)? Firstly, the practice of homosexuality began in the people of Lot `alayhi al-salam. The Holy Qur’an quotes the words of Lut `alayhi al-salam as follows:
In the above verse, the practice of homosexuality has been referred to as “al-Faahishah” – lexically, an abominable, atrocious, obscene, indecent, foul, shameless act. The story of the people of Lut `alayhi al-salam has been mentioned at length in various verses of the Holy Qur’an in a manner that leaves no doubt with regards to the prohibition of this practice. In Surat al-Shu‘araa Lut `alayhi al-salam is quoted in the following words:
In Surat al-‘Ankaboot Lut `alayhi al-salam is quoted in the following words:
However, their answer to Lut `alayhi al-salam was:
When the people of Lut `alayhi al-salam did not heed his warnings Allah destroyed them in a very symbolic manner that was entirely congruent with their misdeed:
There are many more verses relating to this practice of the people of Lut `alayhi al-salam, but even the few mentioned here clearly establish the unlawfulness of this practice. It is totally incongruent with the natural order created by Allah and Allah punished the people of Lut `alayhi al-salam with a telling punishment due to this practice. Therefore, the prohibition of homosexuality is an absolute injunction established from evidence that is unquestionably established قطعى الثبوت (qat‘i al-thubut) and unquestionable in its purport قطعى الدلالة (qat‘i aldilalah). It is also from amongst the essentials of deen as the Muslim masses in general are aware of the prohibition of this abhorrent practice. One who considers the practice of homosexuality to be permissible denies an absolute injunction that is also from the ‘dharooriyyaat al-deen’ (essentials of deen). Consequently, such person immediately renders himself apostate. Ignorance is not considered to be an excuse, and any other divergent interpretation such as the assertion that the prohibition is related to lust and fashion is inadmissible. ‘Sincere love’ cannot legitimise a prohibited practice. For example, even in the morally degenerative, secular, liberal society that we live in today, incest between brother and sister, mother and son or daughter and father are universally considered to be abhorrent. Claims of ‘sincere love’ do not legitimise such relationships. In the same manner, homosexuality cannot be legitimized by claims of sincere love. Whereas man made norms are subject to change, the rules set down by Allah are immutable, eternal and based on a higher wisdom.
11th Jumaadaa al-Ulaa’ 1427 والله
أعلم بالصواب
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